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EAS 1340Zinsen aus einer Kaufpreisforderung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/42-IV/4/9830.09.1998

…Artikel 11 des Abkommens fallen. Angesichts des Umstandes, dass die DBA-konforme steuerliche Erfassung in Deutschland nachgewiesen wurde, ist auf österreichischer Seite daher gemäß Artikel 11 DBA-Deutschland Steuerfreistellung zu gewähren. 30. September 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 1349Zinsen aus einer Kaufpreisforderung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 37/2-IV/4/9808.10.1998

…Artikel 11 des Abkommens fallen. Angesichts des Umstandes, dass die DBA-konforme steuerliche Erfassung in Deutschland nachgewiesen wurde, ist auf österreichischer Seite daher gemäß Artikel 11 DBA-Deutschland Steuerfreistellung zu gewähren. 8. Oktober 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 3169Verzinsung einer kraft DBA nicht bestehenden Steuerschuld
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1604-IV/4/201021.06.2010

…dass diese Abkommensberechtigung bereits im Zeitpunkt der Einkünfteerzielung bestanden hat. Es kann dem Abkommen nicht die Wirkung beigemessen werden, dass es den Bestand einer (unbezahlten) Steuerschuld bis zu diesem späteren Erkennen der Abkommensberechtigung gestattet. Denn die Wirkungen der Steuerzuteilungsregeln sind absolut und gelten nicht nur…

EAS 3273Außerbetriebliche Versorgungsrente aus Anlass der Übergabe eines deutschen KG-Anteils
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0261-IV/4/201220.04.2012

…Gesellschaftsanteiles vor, sodass die Rentenzahlungen nicht erst ab Überschreiten der maßgebenden Buchwerte, sondern sofort als sonstige Einkünfte steuerpflichtig werden (EStR 2000 Rz 7027). Die Steuerpflicht der außerbetrieblichen Versorgungsrente gründet sich sonach nicht auf die steuerliche Erfassung eines in den deutschen Personengesellschaftsbetriebstätten eingetretenen Wertzuwachses, sondern ausschließlich…

EAS 3280“Carried interest” im Fall einer vermögensverwaltenden deutschen KG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0183-IV/4/201214.05.2012

…unterliegen mit den hierbei erzielten Kapitaleinkünften der inländischen Besteuerung mit dem besonderen Steuersatz von 25%. Dieses inländische Besteuerungsrecht wird durch Artikel 10 und 11 DBA-Deutschland für die anteiligen Einkünfte aus der Überlassung von Kapital und durch Artikel 13 DBA-Deutschland für die anteiligen Einkünfte…

EAS 2705Beteiligung an deutschen Private Equity Fonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0055-IV/4/200612.05.2006

…2 DBA-Deutschland (also auf der Grundlage des deutschen innerstaatlichen Rechts) einer deutschen Betriebstätte der GmbH & Still zuzurechnen und in Deutschland zu besteuern sind. Nach österreichischem innerstaatlichen Recht ist allerdings eine atypisch stille Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, die - losgelöst von der Rechtsform - eine nicht gewerbliche…

EAS 2152Eigenkapitalverzinsung und Betriebstättendiskriminierungsverbot
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/44-IV/4/0228.10.2002

…die gleiche Tätigkeit ausübt. Daraus folgt, dass die einer österreichischen Kapitalgesellschaft in § 11 Abs. 2 KStG 1988 eingeräumte Möglichkeit der Inanspruchnahme der Eigenkapitalverzinsung auch der inländischen Betriebstätte einer schweizerischen Kapitalgesellschaft zusteht. 28. Oktober 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 485Kapitalerhöhung aus Mitteln einer GesmbH mit deutschen Gesellschaftern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 2248/1/1-IV/4/9405.08.1994

…innerstaatlichem Recht keine Steuerpflicht besteht, geht die Vorschrift des Artikels 10a des DBA-Deutschland ins Leere, derzufolge offene und verdeckte Gewinnausschüttungen (einschließlich der Zuteilung von Freianteilen) einer 15%igen österreichischen Abzugsbesteuerung unterliegen. 5. August 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 464Anteile an deutschen Immobilienfonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 3020/48/1-IV/4/9406.07.1994

…Der Umstand, dass eine Kapitalzuführung an eine Kapitalgesellschaft erst im Liquidationsfall an den dann Berechtigten zurückfließt, spricht dafür, dass kein Forderungsrecht begründet worden ist. Für diese Einordnung spricht auch die im deutschen Recht vorgesehene Behandlung der Gewinnverteilung als Dividendenausschüttung. Werden die Anteilscheine an dem deutschen…

EAS 1785Zinsen aus der Veräußerung eines österreichischen Betriebes durch eine schweizerische Genossenschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 385/1-IV/4/0105.02.2001

Hat eine schweizerische Genossenschaft ihren österreichischen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb verkauft, und wurde bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinnes ein auf zwei Jahre (zinsenlos) gestundeter Kaufpreis mit 5,5% abgezinst, sodass in dem nachträglich zufließenden Kaufpreis ein Zufluss von Zinskomponenten enthalten ist, dann handelt es sich…

EAS 3118Vertrieb von Investmentfondsanteilen durch Gesellschaftergeschäftsführer einer irischen Kapitalgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/3362-IV/4/200917.12.2009

…dass die Gestaltung seitens der Abgabenbehörde nicht anerkannt wird. Dies wird insbesondere dann zutreffen, wenn im Rahmen einer abgabenbehördlichen Prüfung erkennbar wird, dass die durch die Vertriebstätigkeiten generierten Einkünfte so gut wie ausschließlich durch die persönliche Arbeit der Gesellschaftergeschäftsführer generiert wurden und dass die Gesellschaft…

EAS 3104Forderungen mit Gewinnbeteiligung im DBA Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/3090-IV/4/200925.11.2009

…nicht um eine Gewinnabhängigkeit der Verzinsung, sondern um eine Verzinsung mit Verlustbeteiligung ging. Forderungen mit "Verlustbeteiligung" können aber nicht als Forderung mit "Gewinnbeteiligung" gewertet werden, auch dann nicht, wenn die Verlustbeteiligung - ertragsbedingt - nur transitorischer Natur ist. Haben in Österreich ansässige Gesellschafter der deutschen GmbH&Co…

EAS 2520Schweizerische Finanzierungsbetriebstätte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0271-IV/4/200430.11.2004

…müssen daher der Ausübung einer betrieblichen Tätigkeit dienen; die Ausübung bloßer Vermögensverwaltung wäre hierzu nicht ausreichend. Liegt in diesem Sinn eine Betriebstätte vor, dann würde diese auch im Sinn von Artikel 5 Abs. 1 DBA-Schweiz als abkommensrechtliche Betriebstätte zu werten sein, mit der Folge…

EAS 3160Genussrechtsveräußerung in Teilbeträgen und Ansässigkeitswechsel
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1769-IV/4/201019.07.2010

Veräußert ein österreichischer Staatsbürger, der aus beruflichen Gründen mit seiner Familie in London ansässig geworden ist, eine (2008 erworbene und im Privatvermögen gehaltene) obligationenartige Genussrechtsbeteiligung an einer österreichischen Kapitalgesellschaft, wobei der Kaufpreis in Teilbeträgen abzustatten ist, und wird nach dem Veräußerungsvorgang die Ansässigkeit wieder nach…

EAS 3297Grenzüberschreitende Einlagenrückzahlung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0587-IV/4/201225.09.2012

Wird von einer österreichischen GmbH unter Verwendung der Kapitalrücklage in Verbindung mit einer Verminderung des Evidenzkontostandes an ihre beiden deutschen Gesellschafter eine Einlagenrückzahlung geleistet, dann stellt dies nach Maßgabe des Erlasses über die steuerliche Behandlung von Einlagenrückzahlungen, AÖF Nr. 88/1998, keine KESt-pflichtige Gewinnausschüttung…

EAS 3394Beteiligung an einer in Italien steuerlich transparent behandelten italienischen Kapitalgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0342-IV/8/201715.01.2018

…erfüllen, gelten zwar in der Regel als Körperschaftsteuersubjekte, ein Typenvergleich, ob eine Körperschaft vorliegt, ist allerdings vorzunehmen (siehe KStR 2013 Rz 133 und Rz 1204). Ergibt sich dabei eine weitgehende Übereinstimmung mit dem Aufbau und der wirtschaftlichen Bedeutung einer österreichischen Gesellschaft - zB einer OG bzw…

EAS 3340Deutsche Immoinvestmentfonds mit inländischer Grundstücksgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0009-VI/8/201413.01.2014

…die Anteilsinhaber gehalten (InvFR 2008 Rz 5), wobei diese steuerliche Betrachtung gemäß § 42 ImmoInvFG auch für ausländische Fonds gilt. Wirtschaftlicher Eigentümer der inländischen Immobilie ist daher nicht der ausländische Immobilienfonds, sondern sind dessen Anteilscheininhaber. Hält daher ein deutscher Immobilieninvestmentfonds iSv § 42 ImmoInvFG eine inländische Immobilie…

EAS 1636Kapitalherabsetzung nach vorangegangener Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln einer inländischen GMBH mit deutschen Gesellschaftern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 235/2-IV/4/0014.04.2000

…steuerlich gleichgestellt sind"; die Rückzahlung fällt damit unter die Steuerzuteilungsregel des Artikels 10a DBA-Deutschland, sodass die in Deutschland ansässigen Gesellschafter demzufolge Anrecht auf Herabsetzung des österreichischen Kapitalertragsteuerabzuges auf 15% erlangen. 14. April 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 2908Deutsche Wertpapierzinsen einer österreichischen KG mit deutschen Gesellschaftern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1823-IV/4/200712.11.2007

…Abs. 1 lit. a DBA-Deutschland verpflichtet, die Gewinne einer österreichischen Betriebstätte (hier: der Personengesellschafterbetriebstätte) von der deutschen Besteuerung freizustellen. Deutsche Gesellschafter haben daher auf Grund des DBA-Deutschland Anrecht auf Rückerstattung der im Abzugsweg in Deutschland erhobenen Steuer. Bundesministerium für Finanzen, 12. November 2007

EAS 2670Qualifikationskonflikt bei doppelstöckigen Mitunternehmerschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0764-IV/4/200514.12.2005

… die ggstl. Zinsen bilden unter den gegebenen Umständen (wenn dies auch aus deutscher Sicht so gesehen wird) keine Gewinnbestandteile der inländischen Betriebstätte der D-GmbH. Zieht man in Betracht, dass Griechenland die griechische Personengesellschaft als Körperschaft besteuert und folglich mangels Durchgriffs auf die D-GmbH…