RIS AI
9 Treffer1109 msnur geltende Fassungen
EAS 1493Verjährung eines KESt-Rückerstattungsanspruches
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 507/1-IV/4/9912.07.1999

…tritt durch die auf deutscher Seite vorgenommene Herabsetzung des Anrechnungsbetrages um rund S 600.000,- und durch die damit verbundene Anrechnung der österreichischen Kapitalertragsteuer nur in Höhe von 15% eine Doppelbesteuerung ein. Die österreichische Kapitalertragsteuer ist in Nichtbeachtung des Revisionsprotokolls zum DBA-Ö/Deutschland (BGBl…

EAS 1586Schadenersatz für entgangene deutsche Lohneinkünfte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 6/1-IV/4/0017.01.2000

…ist daher sachgerecht, daß unter diesen Umständen die Entschädigung ebenfalls steuerpflichtig gestellt wird. Der Umstand, daß Deutschland auf Grund des DBA sein Recht zur Vornahme dieser Besteuerung an Österreich abtreten muß, läßt es als nicht sachgerecht erscheinen, wenn Österreich dieses Besteuerungsrecht nicht wahrnimmt. Denn dies…

EAS 972Abfertigung und Kündigungsentschädigung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 184/1-IV/4/9614.11.1996

…für die Entschädigung die in Österreich erbrachte Arbeitsleistung war, wird auch hiefür das Besteuerungsrecht nach Art. 9 des DBA ausschließlich bei Österreich liegen. Der Umstand, dass die gegenständliche Entschädigung nicht der inländischen Besteuerung unterzogen worden ist, könnte durchaus auf eine Verkennung der Rechtslage durch den…

EAS 3213DBA-Entlastung nach Haftungsinanspruchnahme durch die Betriebsprüfung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0964-IV/4/201118.04.2011

Das DBA-Schweiz enthält in Artikel 28 eine Bestimmung, derzufolge "das Recht zur Vornahme des Steuerabzuges durch dieses Abkommen nicht berührt" wird. Diese Bestimmung ist nicht so zu verstehen, dass hierdurch Österreich durch das Abkommen verpflichtet wird, von einer gemäß dem DBA steuerfrei zu stellenden…

EAS 3324Entschädigung für ein Wettbewerbsverbot
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0211-IV/4/201308.04.2013

…USA das Besteuerungsrecht dem Ansässigkeitsstaat zugewiesen, weil die Vergütungen keine im anderen Staat ausgeübte Arbeit abgelten. Nun ist einzuräumen, dass im eingangs beschriebenen Fall Österreich erst Mitte des Jahres 2013 zum Ansässigkeitsstaat wird. Es stellt sich daher die Auslegungsfrage, ob die in Rede stehende endfällige…

EAS 3057Schadenersatz für vorzeitige Beendigung eines Dienstverhältnisses in Portugal
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0899-IV/4/200924.04.2009

…8 Z 3 EStG 1988). Wenn daher angesichts der Beendigung der Einkünfteerzielung in Portugal im Jahr 2005 eine Berücksichtigung des im Jahr 2008 eingetretenen Verlustes aus nicht selbständiger Arbeit in Portugal auszuschließen ist, dann kürzen die im Jahr 2008 nachträglich anfallenden Aufwendungen die österreichische Besteuerungsgrundlage…

EAS 256Frist für schweizerische Rückerstattungsanträge
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 1999/11/1-IV/4/9309.04.1993

…zu Entlastungen von österreichischen Abzugssteuern eingegangen, hat jedoch gleichzeitig diese Verpflichtung entsprechend der damaligen innerstaatlichen Fristenregelung des § 240 BAO unter den Vorbehalt gestellt, dass erforderliche Rückerstattungsanträge innerhalb von drei Jahren gestellt werden müssen. Durch die mittlerweile vorgenommene Verlängerung der Rückerstattungsfrist des § 240 BAO von drei…

EAS 1467Rückerstattungsfristen im Verhältnis zur Schweiz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 572/1-IV/4/9931.05.1999

Gemäß Artikel 9 Abs. 2 der Durchführungsvereinbarung zum DBA-Ö/Schweiz sind Anträge auf Rückerstattung der schweizerischen Verrechnungssteuer innerhalb einer Frist von 3 Jahren nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres bei dem zuständigen österreichischen Finanzamt einzureichen. Werden Rückerstattungsanträge einer österreichischen Organisation, die am 29. Dezember 1998…

EAS 3302Auslandsverlust aus nichtselbständiger Arbeit
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0562-IV/4/201223.10.2012

…einvernehmlich aufgelöst, wobei er sich zu Entgeltrückzahlungen und Schadenersatzzahlungen verpflichten musste, dann stellen solche nach Beendigung des (zweiten) Dienstverhältnisses zu leistenden Zahlungen nachträgliche Werbungskosten dar (LStR 2002 Rz 319 und 231). Diese Aufwendungen stehen mit den weißrussischen Aktivbezügen in einem kausalen Zusammenhang, wobei die weißrussischen…