…Wertminderung des Betriebsvermögens der inländischen Gesellschaft geführt hätten. Es muss bezweifelt werden, dass es sich bei Umgehungshandlungen dieser Art um eine hinzunehmende unerwünschte (aber legale) Gestaltung gehandelt hat; vieles spricht dafür, dass eine illegale Gestaltung vorliegt. Denn nach Auffassung des BM für Finanzen kann die…
…die für sich selbst betrachtet keinen anderen ökonomischen Sinn machen, als jenen, die gegenständliche Körperschaftsteuer einzusparen, dann wird darin ein als Rechtsmissbrauch einzustufender Rechtsvorgang liegen. Bringt in diesem Sinn die österreichische Kapitalgesellschaft die gegenständliche Beteiligung unter Inanspruchnahme der Vorteile des österreichischen Umgründungssteuergesetzes in ihre deutsche…
…Fragen des Methodenwechsels nach § 10 Abs. 4 KStG als nicht mehr relevant. Die zunächst erforderliche Klärung, ob § 44 UmgrStG zum Einsatz kommt, muss aber als Sachverhaltsfrage dem zuständigen Finanzamt überlassen werden. 2. Februar 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…eintritt, ist eine Frage der Sachverhaltsbeurteilung, die nicht im ministeriellen EAS-Verfahren entschieden werden kann. Fremdunüblichkeit kann vor allem dann vorliegen, wenn mit der Übernahme des Währungsrisikos die österreichische Gesellschaft selbst (mit ihren Warenlieferungen in die USA) in eine dauerhafte Verlustzone gerät. Bundesministerium für Finanzen…
…der als Steueroase bekannten britischen Kanalinsel Jersey durch eine österreichische Kapitalgesellschaft Rechtsmissbrauch darstellt, ist als Sachverhaltsfrage durch die zuständige Abgabenbehörde zu klären und kann nicht im Rahmen des ministeriellen EAS-Verfahrens abschließend entschieden werden. Allerdings verdient verallgemeinernd festgehalten zu werden, dass geradezu ein Musterbeispiel für…
Nach der dem Stiftungssteuerrecht bis einschließlich 2000 eigentümlichen Grundkonzeption sollten nicht alle Zinseneinkünfte einer Privatstiftung steuerfrei bleiben, sondern nur jene, die bei natürlichen Personen endbesteuert sind. Zinsen, die eine Privatstiftung für ein Darlehen von fast 500 Mio. S von einer nahestehenden GMBH erhielt, sollten daher…
…rund 31% der maltesischen Körperschaftsteuer gutgeschrieben werden, so reduziert sich durch diese Gutschrift die effektive körperschaftsteuerliche Vorbelastung der ausgeschütteten Gewinne auf etwa 4%. Dies reicht aber nicht aus, um die Wirkungen der Missbrauchsabwehrbestimmung des § 10 Abs. 3 KStG auszuschalten. 5. Juli 1995 Für den Bundesminister…
…Weise am Erwerbsleben teilnimmt, dass ihr die Provisionserträge auch tatsächlich zuzurechnen sind. Doch auch Fragen dieser Art sind als Sachverhaltsfragen nicht geeignet, im Rahmen des ministeriellen Auskunftsdienstes weiter untersucht zu werden. 30. September 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…92% des Kapitals der M-Holding in den Afrika-Beteiligungen (inkl. 15% eigenkapitalersetzende Darlehen an die Afrika-Gesellschaften) und nur 8% in Darlehen an diese Gesellschaften angelegt sind. In einem solchen Fall kann der Umstand, dass in den Anlaufjahren der Afrika-Geschäfte wegen Verlustvorträgen und…
…der Bestimmungen des Umgründungssteuergesetzes zu versagen sind, wenn die Umgründungsmaßnahmen der Umgehung oder Minderung einer inländischen Abgabepflicht dienen. Es wird daher zu verlangen sein, dass die Aufwandbesteuerung in der Schweiz nicht bloß vorübergehend im zeitlichen Zusammenhang mit den österreichischen Umgründungsvorgängen stattfindet. 17. Oktober 2000 Für…
…mit den aus Österreich (in fremdüblicher Höhe) bezogenen Zinsen in Argentinien steuerfrei zu stellen sind. Seinerzeitige österreichische Bemühungen, diese Steuerbefreiungsbestimmung im Wege einer Abkommensrevision aus dem DBA zu beseitigen, sind vor über 10 Jahren an der Haltung Argentiniens gescheitert. Bundesministerium für Finanzen, 17. Jänner 2007
…Non-Resident) Company geleitet, und zwar in der Weise, dass die durchwegs deutschen Kunden ihre Bestellkupons an eine Fantomfirma an der Adresse eines österreichischen Fulfilmenthauses (ein Unternehmen, das sich auf Bereitstellung von Personal und Lagerkapazitäten für fremde Versandhändler spezialisiert hat) richten, sodann von dort die…
…der österreichischen Holdinggesellschaft für die Dividendendurchleitung nach Zypern eine Vergütung ungeachtet des Umstandes zu gewähren ist, dass sie aus Finanzierungs- und Beratungstätigkeiten bereits steuerpflichtige Gewinne erzielt, richtet sich nach den international üblichen Verrechnungspreisgrundsätzen. Es wird allerdings zu beachten sein, dass dann, wenn das Halten der…
…93/13/0076) handelt, lässt annehmen, dass eine der beiden vorgenannten Gegebenheiten vorliegt und dass aus diesem Grund weder eine Entlastung nach § 94a EStG noch eine nach dem DBA-Luxemburg möglich ist. 12. Juni 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…BM für Finanzen dann nicht als eine in sich widersprüchliche Sachverhaltsbeurteilung zu werten, wenn diese unterschiedliche Behandlung von Unterschieden im maßgebenden Sachverhalt getragen wird. Dies wäre zB der Fall, wenn nach Lage des Falles wohl zu vermuten ist, dass das Anwaltsbüro sich im Auftrag der…
…im Fall des vertikalen Verlustausgleiches), muss daher bei Anwendung einer Antimissbrauchsvorschrift im umgekehrten Sinn gehandhabt werden. Denn Verluste sollen nicht dafür verwendet werden, den Eintritt des Methodenwechsels nach § 10 Abs. 3 bzw. 4 KStG zu unterlaufen. Rz 05. Jänner 2004: Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…ausländische Kapitalgesellschaft" (so die Aussage in EAS 2339 und 2365) erwirbt, und diese Verluste in der Folge in Österreich steuermindernd geltend machen will, dann "kauft" man damit Fremdverluste ein. Ob die Verlustverwertung in Österreich Haupt- oder Nebengrund für den ausländischen Beteiligungserwerb war, ist nicht entscheidend…
…nicht berührt. Hinzu kommt, dass fraglich ist, ob angesichts der Ausschlußbestimmung des Artikels 26 des DBA-Liechtenstein die liechtensteinische Stiftung überhaupt berechtigt ist, sich auf das DBA mit Österreich zu berufen. 07. September 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…C die von A erzeugten Produkte vertreibt, dann führt der Umstand, dass C keiner Besteuerung unterliegt (zB weil sie in einem "Steueroasengebiet" angesiedelt ist), nicht zum Verlust der internationalen Schachtelbefreiung für die von C an die österreichische Holdinggesellschaft ausgeschütteten Gewinne; denn eine Handelstätigkeit führt nicht…
Aus der Sicht des Bundesministeriums für Finanzen liegt in folgendem Fall eine Gestaltungsform vor, die eine zweckwidrige Nutzung des österreichisch-brasilianischen Doppelbesteuerungsabkommens anstrebt: Eine deutsche Bank möchte eine Anleihe emittieren, wobei die österreichischen Anleihezeichner vor der 25-prozentigen österreichischen Kapitalertragsteuerbelastung abgeschirmt werden sollen. Zu diesem…