Stammen Immobilienerträge eines inländischen Immobilienfonds aus ausländischen Immobilien, die in DBA-Staaten gelegen sind, dann ist nach der geltenden Verwaltungspraxis bei der Zuordnung der allgemeinen Verwaltungskosten (zB Fonds-Managementkosten) wie folgt vorzugehen: Bei Liegenschaften in Staaten, mit denen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung die Befreiungsmethode anzuwenden…
Werden von einer im Versicherungsbereich tätigen Konzerngesellschaft Dienstleistungen (IT, Rechnungswesen, Rechtsberatung, versicherungstechnisches Aktuariat, Verwaltungsleistungen) an andere Konzerngesellschaften erbracht, sind diese dem Fremdvergleichsgrundsatz entsprechend mit Gewinnaufschlag zu verrechnen (VPR 2010 Rz 77 und Z 7.33 OECD-VPG). Unter besonderen Umständen kann eine Dienstleistungsverrechnung auch ohne…
Wird das strategische Management eines multinationalen Konzerns von einer ausländischen Gesellschaft wahrgenommen und werden die inländischen Konzerngesellschaften mit einer Managementgebühr belastet, so muss dieser finanzielle Beitrag für die erbrachten Managementleistungen jenem entsprechen, der auf dem freien Markt für ähnliche Dienstleistungen verlangt würde (vgl. zB…
Bei der Erbringung von konzerninternen Dienstleistungen (hier: die ausschließlich der deutschen Konzernmutter gegenüber erbrachten Dienstleistungen einer ein Zentrallager betreibenden inländischen Logistik-GmbH) erweist sich die Anwendung der Kostenaufschlagsmethode als zweckmäßigste Verrechnungspreismethode (Z 2.32 OECD-Verrechnungspreisgrundsätze; OECD-VPG). Die "Kosten", die als Grundlage der Kostenaufschlagsmethode…
Werden von der inländischen Zweigniederlassung einer deutschen GmbH für die Niederlassungsmitarbeiter Beiträge zu einer inländischen Pensionskasse in einem 10% der Lohn- und Gehaltsumme übersteigenden Ausmaß geleistet, dann ist der übersteigende Beitragsteil einerseits zwar nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig (RZ 1287 ESt-RL 2000), löst aber andererseits…
Kosten einer Muttergesellschaft, die als Kosten einer "shareholder activity" (Anteilseigneraktivität) zu werten sind, rechtfertigen es nicht, an nachgeordnete Konzernunternehmen weiterbelastet zu werden. Sie fallen im Beteiligungsinteresse der Muttergesellschaft und nicht im Eigeninteresse der Tochtergesellschaft an (siehe Z 7.9 der OECD-Verrechnungspreisgrundsätze). Zu solchen nicht…