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EAS 921Sonderausgabenabzugsfähigkeit für Lebensversicherungsprämien an ausländische Versicherungsgesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 99/1-IV/4/9602.08.1996

… denn eine Betriebstätten-Attraktivkraft (Zurechnung aller Inlandsgeschäfte des ausländischen Versicherers an die inländische Betriebstätte) ist dem österreichischen Steuerrecht fremd. Sonderausgabenbegünstigt sind daher nur Prämienzahlungen zu jenen Versicherungsverträgen, die dem Geschäftsbetrieb der inländischen Niederlassung steuerlich zuzurechnen sind (EAS 686). Diese steuerliche Zurechnung spiegelt sich in der…

EAS 686Keine Sonderausgabenabzugsfähigkeit von Versicherungsprämien an EU-Gesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 3020/70/1-IV/4/9501.08.1995

…nicht jede Betriebstätte des ausländischen Versicherungsunternehmens; denn eine Betriebstätten-Attraktivkraft (Zurechnung aller Inlandsgeschäfte des ausländischen Versicherers an die inländische Betriebstätte) ist dem österreichischen Steuerrecht fremd. Sonderausgabenbegünstigt sind daher nur Prämienzahlungen zu jenen Versicherungsverträgen, die dem Geschäftsbetrieb der inländischen Niederlassung steuerlich zuzurechnen sind. Denn das in …

EAS 1321Deutsche Krankenversicherungsbeiträge
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/39-IV/4/9822.09.1998

Verlegt ein Steuerpflichtiger nach Eintritt in den Ruhestand seinen Hauptwohnsitz nach Österreich und bezieht er nach seiner Wohnsitzverlegung eine deutsche Sozialversicherungsrente, eine deutsche Firmenpension, deutsche Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie Einkünfte aus einer inländischen Beratungstätigkeit, dann ist vor Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens das gesamte in…

EAS 388Keine Sonderausgabenbegünstigung für Versicherungsprämien an Versicherungsunternehmen von EWR-Staaten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftI 424/2/1-IV/4/9418.02.1994

Gemäß § 18 Abs. 1 EStG 1988 sind Versicherungsprämien, die an im Ausland ansässige Versicherungsgesellschaften gezahlt werden, nur dann als Sonderausgabe abzugsfähig, wenn diesen Versicherungsgesellschaften die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb im Inland erteilt worden ist. Wesentlich sind sonach zwei Tatbestandselemente: einerseits, dass das ausländische Versicherungsunternehmen in Österreich…

EAS 2247KESt auf deutschen Lebensversicherungssummen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 294/1-IV/4/0303.03.2003

Werden von in Österreich ansässigen Personen Versicherungsverträge mit deutschen Versicherungsunternehmen abgeschlossen und unterliegen die in den Versicherungsauszahlungen enthaltenen Sparanteile dem 25-prozentigen deutschen Kapitalertragsteuerabzug, so ist die deutsche Steuerberechtigung durch Artikel 11 Abs. 2 DBA-Deutschland-1954 gegeben. Wenn diese Sparanteile auch nach österreichischem Recht…

EAS 2181Lebensversicherungsverträge mit deutschen Versicherern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/E001-IV/4/0229.11.2002

Schließen in Österreich ansässige Versicherungsnehmer Lebensversicherungsverträge mit einem deutschen Versicherungsunternehmen ab, dann tritt österreichische Einkommensteuerpflicht unter den gleichen Bedingungen wie bei Abschluss eines Lebensversicherungsvertrages bei einem inländischen Versicherungsunternehmen ein: nämlich einerseits bei den so genannten "Kurzläufern" im Sinn des § 27 Abs. 1 Z 6 EStG…