RIS AI
5 Treffer1169 msnur geltende Fassungen
EAS 1516Abschluß von Versicherungsverträgen durch eine Versicherungsmakler-GMBH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 351/2-IV/4/9906.09.1999

Nach der Rechtsprechung des BFH (30.4.75, BStBl. 1975 II, 626) handelt ein unabhängiger Versicherungsmakler, dessen Vollmacht den Branchengepflogenheiten entsprechend darauf gerichtet ist, Versicherungen aller Art für ein ausländisches Versicherungsunternehmen abzuschließen, Prämien einzukassieren, Schäden zu regulieren, Prozesse zu führen, Vergleiche zu schließen und dgl…

EAS 1866Inländische Bestellvertreter eines deutschen Unternehmens
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 49/1-IV/4/0115.06.2001

Ein deutsches Unternehmen, das seine Produkte in Österreich und in Südtirol unter Mitwirkung eines in Österreich ansässigen Außendienstmitarbeiters vertreibt, könnte mit den aus dem Österreich-Vertrieb erzielten Gewinnen der beschränkten Steuerpflicht in Österreich unterliegen. Dieser Eintritt in die beschränkte Steuerpflicht würde dann erfolgen, wenn das…

EAS 1988Inländische Außendienstmitarbeiter eines deutschen Unternehmens
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/3-IV/4/0229.01.2002

EAS 1866 und 1884 befassten sich mit Fällen, in denen deutsche Unternehmen Produkte in Österreich vertrieben, wobei Außendienstmitarbeiter in einer Art und Weise zum Einsatz kamen, die für das deutsche Unternehmen eine inländische "Betriebstätte" begründen könnte. Es kann sein, dass dieser Einsatz der Mitarbeiter eindeutig…

EAS 3399Vertriebsbüro einer Versicherungsgesellschaft keine Hilfsbetriebsstätte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0049-IV/8/201808.06.2018

Unterhält eine in Deutschland ansässige Versicherungsgesellschaft, die am inländischen Markt ihre Versicherungsprodukte vertreibt, in Österreich eine feste örtliche Einrichtung, so begründet sie in Österreich eine Betriebsstätte im Sinne des § 29 BAO, die auch grundsätzlich die Kriterien des DBA-Betriebsstättenbegriffes des Art. 5 Abs. 1 OECD…

EAS 532Inländische Repräsentanzen von EWR-Versicherungsunternehmen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 3020/56/1-IV/4/9428.11.1994

Gemäß § 18 Abs. 1 EStG sind Versicherungsprämien, die an im Ausland ansässige Versicherungsgesellschaften gezahlt werden, nur dann als Sonderausgabe abzugsfähig, wenn diesen Versicherungsgesellschaften die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb im Inland erteilt worden ist. Wesentlich sind sonach zwei Tatbestandselemente: einerseits, dass das ausländische Versicherungsunternehmen in Österreich einen…