…1 Z 3 EStG 1988 und verlangt nach einer Gewinnermittlung gemäß § 5 EStG 1988 (§ 21 Abs. 1 Z 3 KStG 1988 idF AbgÄG 2005). Erhält die Hauptmieterin (die I-SPA) Ablösezahlungen für die Abtretung der Untermietrechte und der von ihr in den gemieteten Objekten getätigten…
…entgegen. Artikel 6 (unbewegliches Vermögen) kommt nach Auffassung des BM für Finanzen nicht zur Anwendung, weil eine Vermittlungs- oder Beratungstätigkeit in Bezug auf unbewegliches Vermögen nicht als "Nutzung unbeweglichen Vermögens" im Sinn von Art. 6 Abs. 3 DBA-Deutschland gewertet werden kann. 5. Juli…
Hat die ungarische Tochter-GmbH (C-Kft) einer österreichischen BeteiligungsgmbH (S-GmbH) Liegenschaften in Ungarn erworben und darauf Fachmarktzentren errichtet und diese in der Folge durch Abschluss von (verlängerbaren) Generalmietverträgen der ungarischen Zweigniederlassung (Betriebstätte) einer anderen (verbundenen) österreichischen Gesellschaft (S-GmbH & Co KG) zur Nutzung…
…in der weiteren Folge die von der KG erworbene Liegenschaft um 115 weiterveräußert, dann unterliegt der hierbei erzielte Veräußerungsgewinn von 5 nach inländischem Recht als Teil des gewerblichen Gewinnes der inländischen KG der österreichischen Besteuerung. Allerdings steht das DBA-Israel der Geltendmachung dieser Besteuerung entgegen…
Veräußert ein österreichischer Kommanditist seinen Anteil an einer Land- und Forstwirtschaft betreibenden deutschen KG gegen Übernahme einer privaten Verbindlichkeit und gegen eine Leibrente (Kaufpreisrente) dann wird hierbei - anders als im Parallelfall der EAS 2646 - nicht deutsches Privatvermögen, sondern deutsches Betriebsvermögen veräußert. Die Rentenzahlungen führen daher…
Gemäß Artikel 23 Abs. 3 lit. a DBA-Italien sind italienische Steuern bis zur Höhe jener österreichischen Körperschaftsteuer anzurechnen, die "auf die Einkünfte, die in Italien besteuert werden dürfen, entfällt" ("anrechenbarer Höchstbetrag"). Aus dieser Abkommensbestimmung folgt, dass für die Ermittlung des "anrechenbaren Höchstbetrages" eine Zusammenfassung…
Auf Grund des österreichisch-deutschen Rechtshilfevertrages vom 4. Okt. 1954, BGBl. Nr. 249/1955, besteht die Verpflichtung, in Deutschland unanfechtbar gewordene deutsche Abgabenrückstände anzuerkennen und in Österreich für vollstreckbar zu erklären (Art. 11 Abs. 2). Diese vertragliche Verpflichtung zur zwangsweisen Abgabeneinbringung besteht unabhängig davon, ob…
…3 KStG 1988 fallenden Körperschaften vergleichbar sind) ebenfalls über die Spekulationsfrist hinaus mit dem Wertzuwachs in Grund und Boden in Österreich steuerpflichtig. Denn gemäß § 21 Abs. 1 Z 3 iVm § 7 Abs. 3 KStG 1988 hat auch bei ihnen eine Gewinnermittlung nach § 5 EStG 1988…
…von Artikel 13 Abs. 3 (Veräußerung von Betriebstättenvermögen) in Anspruch zu nehmen. Auf Artikel 6 (Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen) dürfte indessen der deutsche Besteuerungsanspruch nicht gegründet werden. Denn liegt auch nach deutschem Recht eine Veräußerung von Privatvermögen (außerhalb der Spekulationsfrist) vor, dann müssten die Rentenzahlungen…
…nicht steuerpflichtiger Kapitalertrag kann daher auch keiner im Abzugsweg erhobenen Einkommensteuer (Kapitalertragsteuer) unterliegen. EStR 2000 Rz 7775 ff zeigen die wichtigsten Grundsätze auf, nach denen der für den Kapitalertragsteuerabzug sonst Haftungspflichtige dokumentieren kann, dass er den Kapitalertragsteuerabzug bei Zahlung an Steuerausländer zu Recht unterlassen hat…
…und ausländischen Personengesellschaften angewendeten Transparenzprinzips im Durchgriff durch die ungarische Personengesellschaft eine Veräußerung der inländischen GmbH-Beteiligung durch die beiden deutschen Personengesellschafter vor. Der Vorgang unterliegt nach österreichischem innerstaatlichem Steuerrecht gemäß § 98 Abs. 1 Z 5 lit. e EStG 1988 der beschränkten Einkommensteuerpflicht. Der Umstand…
…erzielen die drei deutschen Gesellschafter in Österreich steuerpflichtige Einkünfte aus der Verpachtung von inländischem unbeweglichen Vermögen. Das Besteuerungsrecht an solchen Einkünften steht auf der Grundlage von Artikel 3 DBA-Deutschland Österreich zu; Deutschland muß Steuerfreistellung gewähren. Ob allerdings tatsächlich die KEG als eine vermögensverwaltende Gesellschaft…
…dann unterliegen die von den deutschen Angehörigen erzielten Zinseneinkünfte gemäß § 98 Z. 5 EStG der österreichischen Besteuerung, die allerdings nicht im Steuerabzugsweg, sondern im Veranlagungsweg wahrzunehmen ist. Artikel 11 Abs. 2 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens sieht im Fall von Zinsen (ausgenommen Anleihezinsen) ein abkommensgemäß nicht…
Beabsichtigt ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger seinen am 31.3.2012 nicht mehr steuerverfangenen Immobilienbesitz in Deutschland und in Kanada zu veräußern, so kommt nach innerstaatlichem Recht für beide Veräußerungsvorgänge der Sondersteuersatz von 25% zur Anwendung. Der bei Veräußerung des deutschen Grundstückes erzielte Veräußerungsgewinn ist…
…3 Abs. 2 DBA - mit seiner Besteuerung des Veräußerungsvorganges nicht gegen das DBA verstößt, dann ist damit die Freistellungsvoraussetzung, dass nämlich Österreich "nach diesem Abkommen besteuern darf", erfüllt; der Umstand, dass der von Deutschland angewendete Art. 13 Abs. 5 des Abkommens dem Ansässigkeitsstaat das ausschließliche…
…kann nicht entgegengetreten werden, wenn sie von einer tschechischen Firma die Entrichtung einer 5%igen Abzugssteuer auf Gerätemieten verlangt, die an eine österreichische Firma bezahlt werden. Denn der Anwendungsbereich des Artikels 12 DBA-Tschechien, der zu einer solchen 5%igen Quellensteuer berechtigt, umfasst nicht nur…
…Rechtsanwendung wäre, die Vertretungstätigkeit durch die KG hindurch in den (hier vernachlässigbaren) gewerblichen Bereich der deutschen Betriebe hineinwirken zu lassen und den Einkünfteanteil der deutschen GmbH nach den Regeln der Einkünfte aus Gewerbebetrieb und damit in einem gesonderten Feststellungsverfahren (VwGH 11.9.1997, 93/15…
Hat ein 1933 geborener deutscher Arzt seinen Wohnsitz im Jahr 2002 aus Deutschland nach Österreich verlegt, tritt er damit mit der seit 1995 bezogenen deutschen Rente aus einem deutschen Lebensversicherungsvertrag in die österreichische Steuerpflicht ein. Diese österreichische Steuerpflicht will die Rente aber nur insoweit erfassen…
Überträgt eine in Österreich ansässige Gesellschafterin einer deutschen GmbH&CoKG ihrem in Deutschland ansässigen Bruder (Mitgesellschafter) ihren Gesellschaftsanteil und erhält sie von ihrem Bruder eine nach österreichischem Recht als außerbetriebliche Versorgungsrente einzustufende Rentenleistung, dann liegt eine unentgeltliche Übertragung des Gesellschaftsanteiles vor, sodass die Rentenzahlungen nicht…
Vermietet der in Österreich ansässige Kommanditist seiner in Deutschland errichteten und dort gewerblich tätigen GmbH&CoKG zur Betriebsausübung eine inländische Liegenschaft, dann wird hiedurch die inländische Liegenschaft in das Sonderbetriebsvermögen der deutschen KG eingebracht und es stellen die Mieteinnahmen gewerbliche Sondervergütungen des inländischen Kommanditisten dar…