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EAS 3329DBA-steuerfreie Einkünfte und die Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0387-IV/4/201302.07.2013

…der Steuerpflichtige zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist. Dies richtet sich daher ausschließlich nach inländischem Recht und zwar sowohl bei unbeschränkt wie auch bei beschränkt Steuerpflichtigen. Gemäß § 42 Abs. 2 EStG 1988 besteht für beschränkt Steuerpflichtige die Verpflichtung zur Abgabe einer Steuerklärung, wenn die gemäß …

EAS 2130Zur Frage der Verpflichtung zur Beibringung einer ausländischen Ansässigkeitsbescheinigung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 384/6-IV/4/0214.10.2002

…Regelungen eines Doppelbesteuerungsabkommens die Vornahme des Steuerabzuges nach § 99 EStG 1988 hinsichtlich der an ausländische Vortragende gezahlten Honorare, dann trifft das Institut die Verpflichtung, darzulegen dass die Abkommensvoraussetzungen für diese Steuerfreistellung erfüllt sind (erhöhte Mitwirkungspflicht bei Auslandsbeziehungen gemäß § 138 BAO in Verbindung mit § 140 BAO…

EAS 1757Zur Frage der Einkommensteuererklärungspflicht kurzfristig nach Österreich entsandter Dienstnehmer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 649/1-IV/4/0028.11.2000

…gemäß Artikel 9 Abs. 1 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens von der inländischen Besteuerung freizustellen. Ist außerdem die im Jahr 1999 geltende Jahreseinkünftegrenze von S 47.000,- (§ 42 Abs. 2 EStG) nicht überschritten, dann entfällt im Übrigen bereits nach inländischem Recht die Verpflichtung zur Abgabe einer…

EAS 1089Internationale Amtshilfemöglichkeit entbindet nicht von der Erfüllung der Offenlegungspflicht
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/31-IV/4/9724.07.1997

…nicht den Steuerpflichtigen selbst zur Bekanntgabe seiner niederländischen Einkünfte zu veranlassen, sondern diese Arbeit der niederländischen Steuerverwaltung aufzuerlegen, wäre dies auch ein schwerer Verstoß gegen fundamentale Grundsätze des österreichischen Abgabenverfahrens. Denn folgte man dem Ansinnen des Steuerpflichtigen, dann würden bei einer nicht ausreichend erfolgreichen Ermittlungstätigkeit…

EAS 1459Geschäftsführer der britischen Niederlassung einer US-Gesellschaft mit Zweitwohnsitz in Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 422/1-IV/4/9931.05.1999

…in Österreich nach längerer Zeit erstmals wieder einen gelegentlich benutzten Zweitwohnsitz begründet, dann löst dieser inländische Zweitwohnsitz wohl inländische unbeschränkte Steuerpflicht aus, doch sind die US-Bezüge für die weiterhin wie bisher in England ausgeübte berufliche Tätigkeit gemäß Artikel 15 des österreichisch-britischen Doppelbesteuerungsabkommens in…

EAS 1109Keine Veranlagungspflicht für steuerabzugspflichtige Grenzgänger
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 29/1-IV/4/9721.07.1997

…EStG lohnsteuerabzugspflichtige Einkünfte von einem inländischen Landeskrankenhaus bezieht und außerdem für Vortragstätigkeiten bei einer Wiener GmbH nach § 99 Abs. 1 Z 1 EStG. steuerabzugspflichtige Vortragshonorare vereinnahmt, in Österreich zur Einkommensteuer zu veranlagen ist und folglich in der Lage sein muss, einen österreichischen Einkommensteuerbescheid in Deutschland…

EAS 417Besteuerungsnachweis für DBA-steuerfreie Einkünfte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 2163/21/1-IV/4/9421.03.1994

Unterhält ein österreichisches Unternehmen in Griechenland eine Betriebstätte, so steht gemäß Artikel 7 DBA-Griechenland das Besteuerungsrecht an den Betriebstättengewinnen Griechenland zu; diese Gewinne sind in Österreich - unter Progressionsvorbehalt - von der Besteuerung freizustellen. Es ist richtig, dass die Freistellungsverpflichtung auf österreichischer Seite unabhängig davon besteht…

EAS 3157Wegzugsbesteuerung auf Grund eines nachträglichen DBA
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1335-IV/4/201026.05.2010

…noch einen Zweitwohnsitz beibehalten, dann hatte diese Ansässigkeitsverlegung keine Wegzugsbesteuerung nach § 31 EStG 1988 zur Folge, weil hierdurch keine österreichischen Besteuerungsrechte am Wertzuwachs der Beteiligung verloren gegangen sind. Allerdings sind mit dem Wirksamwerden des österreichisch-albanischen Doppelbesteuerungsabkommens am 1. Jänner 2009 "Umstände" eingetreten, die gemäß…

EAS 1178Vollstreckungsamtshilfe für vor Wohnsitzverlegung nach Österreich entstandene deutsche Abgabenforderungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 328/3-IV/4/9701.12.1997

…1955, besteht die Verpflichtung, in Deutschland unanfechtbar gewordene deutsche Abgabenrückstände anzuerkennen und in Österreich für vollstreckbar zu erklären (Art. 11 Abs. 2). Diese vertragliche Verpflichtung zur zwangsweisen Abgabeneinbringung besteht unabhängig davon, ob bzw. wann der deutsche Abgabenschuldner in Österreich einen Wohnsitz begründet hat. 01. Dezember…

EAS 1253Nachweis des Vorliegens der persönlichen Voraussetzungen für die Anwendung des DBA-USA
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/13-IV/4/9814.04.1998

…in eine US-Steuererklärung aufgenommen werden. c) Bei natürlichen Personen die Angabe der Sozialversicherungsnummer. d) Bei natürlichen Personen ohne US-Staatsbürgerschaft, die im Besitz der "grünen Karte" stehen ("green card-holders") weiters die Erklärung, daß sie sich im Sinn von Artikel 4 Abs. 1 lit…

EAS 1139Unterjährige Wohnsitzverlegung nach Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 13/16-IV/4/9729.09.1997

…nach Auflösung seines schweizerischen Dienstverhältnisses ab 1. November 1997 seinen Wohnsitz und damit den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen aus der Schweiz nach Österreich zurück und wird er hier auf selbständiger Basis als EDV-Berater tätig, dann ist bereits für 1997 eine Steuererklärung als unbeschränkt Steuerpflichtiger einzureichen…

EAS 1191Erhöhte Mitwirkungspflicht bei international verflochtenen Gesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 1/4-IV/4/9715.12.1997

Abgabepflichtige sind gemäß § 138 BAO in Erfüllung ihrer Offenlegungspflicht zur Mitwirkung bei der Sachverhaltsaufklärung verpflichtet; sie müssen auf Verlangen der Abgabenbehörde zur Beseitigung von Zweifeln den Inhalt ihrer Abgabenerklärungen erläutern, ergänzen und erforderlichenfalls beweisen. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes trifft den Abgabepflichtigen in dieser Hinsicht…

EAS 51Dienstnehmerentsendung aus USA nach Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 26/49/1-IV/4/9129.11.1991

…mit 1. Juni 1991 unter gleichzeitiger Aufgabe des US-Wohnsitzes der österreichische Wohnsitz begründet, so tritt ab diesem Zeitpunkt die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht in Österreich ein. Besteht daher bis Ende Mai 1991 bloß "beschränkte Steuerpflicht" in Österreich, könnte hinsichtlich der in diesem Zeitraum bezogenen Einkünfte eine…

EAS 2953Arbeitnehmerveranlagung versus Steuerrückerstattung durch das FA BEO
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0892-IV/4/200828.03.2008

Gemäß § 240 BAO iVm § 13a AVOG hat die Rückzahlung einer Abzugssteuer auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen durch das Finanzamt Bruck-Eisenstadt-Oberwart zu erfolgen. Allerdings werden durch § 240 Abs. 3 lit. c BAO jene Besteuerungsfälle aus diesem Rückzahlungsverfahren herausgelöst, in denen "ein Ausgleich im Wege der…

EAS 3369DBA-EntlastungsVO - Ansässigkeitsbescheinigung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0595-VI/8/201503.02.2016

…unter den Anwendungsbereich des § 99 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 (kaufmännische und technische Beratung) fallen und übersteigt deren Gesamthonorar 10.000 Euro im Kalenderjahr, dann wird man sich für Zwecke der DBA-Entlastungsverordnung im Allgemeinen nicht damit begnügen können, dass lediglich Kopien von Ansässigkeitsbescheinigungen…

EAS 2408DBA-Freistellungsverpflichtung bei Nichtbesteuerung im Quellenstaat
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4382/2-IV/4/0315.01.2004

…Ehegattin bereits zur Zeit der Einkünfteerzielung in Österreich gelebt hat und daher die erst spätere Ansässigkeitsbegründung in Frage steht, oder weil die Frage im Dunkeln bleibt, welche Aktivitäten zu welcher Zeit die Einkünfte tatsächlich hervorgebracht haben, dann ist nicht auszuschließen, dass - bei Fehlen eines Besteuerungsnachweises…

EAS 604Mitwirkungspflicht bei der Prüfung internationaler Verrechnungspreise
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/12-IV/4/9527.03.1995

…erhöhte Mitwirkungspflicht" inkludiert eine Beweisbeschaffungspflicht" (zB VwGH 8.4.1970, 1415/68). Diese Beweisbeschaffungspflicht wird durch die Möglichkeit internationaler Amtshilfe nicht außer Wirksamkeit gesetzt (VwGH 30.1.1991, 90/13/0165). Es wird daher auch bei der Prüfung internationaler Verrechnungspreise einem Verlangen der österreichischen Prüfungsorgane…

EAS 2395Leistungserbringung in Deutschland über eine Kanalinselgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 32/12-IV/4/0329.12.2003

…einer auf der Insel Man errichteten Kapitalgesellschaft (die ihre Gewinne aus Leistungserbringungen in Deutschland bislang thesauriert hat) erstmals Gewinnausschüttungen - oder fließen ihm im Zuge der Auflösung der Gesellschaft entsprechende Liquidationserlöse zu -, dann unterliegen diese Einkünfte der österreichischen Einkommensteuerpflicht. Der Eintritt dieser Steuerpflicht hat allerdings zur…

EAS 725DBA-Steueranrechnung auf die KESt bei legitimierten Namensdepots
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 177/83/1-IV/4/9521.09.1995

  In EAS 440 wurde ausgeführt, dass im Fall einer DBA-konformen Anrechnung von Auslandssteuern auf die KESt ein amtlicher Ansässigkeitsnachweis in Österreich vorliegen muss; denn bei Steuerausländern, die nicht aus der Anonymität hervortreten und sich mit dem Steuerabzug abfinden, kann keine Anrechnung ausländischer Steuern…

EAS 2030Verletzung der Empfängerbenennungspflicht und Amtshilfeteilerfolg
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/19-IV/4/0224.04.2002

Wurde in einem potentiellen Steueroasenfall vom Finanzamt gemäß § 162 BAO der Auftrag erteilt, den Empfänger von Provisionszahlungen zu benennen und verweigert der Abgabepflichtige, diesem Empfängerbenennungsauftrag nachzukommen, dann verlieren die Provisionszahlungen bereits aus diesem Grund die steuerliche Abzugsfähigkeit. Der Empfängerbenennung wird nicht entsprochen, wenn hinter dem…