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EAS 3177Bulgarische Rechtsanwaltskanzlei mit österreichischen Klienten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2284-IV/4/201020.08.2010

Erzielt eine bulgarische Kapitalgesellschaft, die einer österreichischen GmbH vergleichbar ist, aus einer rechtsanwaltlichen Betreuung von in Österreich ansässigen Klienten Einkünfte und werden diese Einkünfte nach österreichischem und bulgarischem Recht der GmbH zugerechnet und folglich in Bulgarien in den Händen der Kapitalgesellschaft der Besteuerung unterzogen, dann…

EAS 1976Rechtsanwaltsgemeinschaft mit österreichischer und liechtensteinischer Kanzlei
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftR 224/1-IV/4/0110.01.2002

…ansässige Rechtsanwälte zu einer Kanzleigemeinschaft (Mitunternehmerschaft) zusammen, an deren Gewinnen sie zu je einem Drittel beteiligt sind, und eröffnet diese Kanzleigemeinschaft in Liechtenstein eine weitere Kanzlei, in der allerdings nur ein Anwalt berufsrechtlich eine anwaltliche Tätigkeit ausüben darf und ein zweiter in der Funktion eines…

EAS 1362International tätige Anwaltsozietäten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 80/1-IV/4/9816.11.1998

…der beruflichen Aktivität der ausländischen Partner Nutzen ziehen wird. Damit wird in typisierender Betrachtungsweise bei einem gesellschaftlichen Zusammenschluss mit ausländischen Partnern deren Mitwirkung bei der Erzielung der gemeinschaftlichen Einkünfte zu einer anteiligen Verwertung ihrer Arbeit in Österreich führen. 16. November 1998 Für den Bundesminister: Dr…

EAS 1200Umsatzdoppelbesteuerung bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen ausländischer Anwälte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 117/3-IV/4/9702.01.1998

…eine österreichische Steuerausgleichsmaßnahme durch Steueranrechnung rechtfertigen könnte. Ausgleichsmaßnahmen gemäß § 48 BAO erscheinen allerdings nur dann erforderlich und werden daher auch nur dann in Erwägung gezogen, wenn der hiedurch verursachte administrative Aufwand durch die für das österreichische Unternehmen damit verbundene Förderung seines internationalen Engagements mehr als…

EAS 868International tätige Anwaltsozietät
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/17-IV/4/9630.04.1996

…hingenommen werden. Wollte man das DBA derart interpretieren, dass es bei Freiberuflern ein Besteuerungsrecht an den Gewinnen einer "festen Einrichtung" in dem Maße dem Staat der festen Einrichtung überträgt, als darin eine persönliche Tätigkeit eines Freiberuflers ausgeübt wird, sollte sonach das Abkommen so ausgelegt werden…