…unterliegt der ausschließlich österreichischen Körperschaftsbesteuerung; der restliche Teil der Pachtentgelte ist der deutschen Besteuerung zu überlassen. Zu bedenken ist im vorliegenden Fall aber auch der Umstand, dass hier offensichtlich der Fall einer dauerhaften Verpachtung eintritt, weil das deutsche Ehepaar die Absicht einer Betriebsveräußerung aufgab und…
Veräußert ein österreichischer Kommanditist seinen Anteil an einer Land- und Forstwirtschaft betreibenden deutschen KG gegen Übernahme einer privaten Verbindlichkeit und gegen eine Leibrente (Kaufpreisrente) dann wird hierbei - anders als im Parallelfall der EAS 2646 - nicht deutsches Privatvermögen, sondern deutsches Betriebsvermögen veräußert. Die Rentenzahlungen führen daher…
…des Abkommens (Zinsen) zu unterstellen (AÖF Nr. 34/2000). Diese Betrachtung wird nicht nur bei Veräußerung von Unternehmen im Sinn des Artikel 7 DBA, sondern auch bei der Veräußerung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben gelten müssen. Der als Zinselement zu beurteilende Teil des Kaufpreises unterliegt…
Bewirtschaften österreichische Landwirte Äcker auf tschechischer Seite, dann steht gemäß Art. 6 DBA-CSSR das Besteuerungsrecht an den aus dem tschechischen unbeweglichen Vermögen erzielten Gewinnen Tschechien zu und es sind diese Gewinne von der österreichischen Besteuerung - unter Progressionsvorbehalt - freizustellen; die in EAS 1012 enthaltenden…
…Dänemark gebietet in Artikel 19 (Methodenartikel) lediglich jene Einkünfteteile aus der österreichischen Besteuerungsgrundlage auszuscheiden, die nach Maßgabe des Artikels 4 aus einer Wertschöpfung im dänischen unbeweglichen Vermögen stammen. Hierbei wird auf eine bilateral korrespondierende Gewinnzuordnung Bedacht zu nehmen sein, die auf dem "Fremdverhaltensgrundsatz" beruhen sollte…
…EStG ableitbare Fremdverhaltensgrundsatz gilt ausschließlich für Belange der Gewinnermittlung; diese Bestimmung gestattet nicht, die im Familienverband durchaus üblichen und nur unter einander fremd gegenüberstehenden Vertragspartnern unüblichen Transaktionen für steuerliche Belange nach dem Fremdverhaltensgrundsatz umzuqualifizieren, auch dann nicht, wenn nach ausländischem Recht solche Umqualifizierungen möglich sein…
…abgeschlossen hat. Ob die S-GmbH & Co KG betrieblich oder nur vermögensverwaltend tätig ist und ob daher die ungarische Niederlassung als Betriebstätte zu werten ist, ist im gegebenen Zusammenhang unerheblich, weil es sich jedenfalls um Erträge handelt, die die S-GmbH & Co KG aus der…
…Art. 5 DBA-Ungarn in Ungarn unterhalten kann. Nach Ansicht der OECD kann eine Landwirtschaft ("Farm") grundsätzlich eine Betriebsstätte sein, wobei im Übrigen jedoch die Anwendbarkeit des Art. 6 OECD-MA unberührt bleibt (vgl Rz 9 des OECD-MK zu Art. 5 OECD-MA). Dabei…
…Denn die Zurechnungsvorschrift des § 24 Abs. 1 BAO, derzufolge Wirtschaftsgüter nicht dem Treuhänder, sondern dem Treugeber zuzurechnen sind, entfaltet Rechtswirkungen auch im Bereich des Erbschaftssteuerrechtes (vgl. Dorazil, Erbschaftsteuerkommentar, Manz, 1990, S 22). Da sich der Begriff des von Artikel 3 des Abkommens umfassten unbeweglichen Vermögens…
…einer nachgewiesenen Einkommensbesteuerung in Ungarn die betreffenden Gewinne in Österreich von der Besteuerung freigestellt werden; wobei in diesem Fall aber auch alle im österreichischen Betriebsteil angefallenen Aufwendungen, die mit den freizustellenden Betriebseinnahmen zusammenhängen, bei der Besteuerung in Österreich auszuscheiden sind. Ob in Österreich bloß eine…
Überträgt ein in Österreich ansässiger Bewirtschafter eines inländischen Gutsbetriebes in Deutschland gelegene Liegenschaften im Schenkungsweg auf seine in Deutschland ansässige Tochter, so kann gemäß § 48 BAO eine hiedurch eintretende internationale Doppelbesteuerung durch Steuerfreistellung auf österreichischer Seite vermieden werden. 24. März 1994 Für den Bundesminister…
…über ein deutsches Grundstück zu entrichten hätte (mittelbare Grundstücksschenkung), dann besteht die Bereitschaft, die hiedurch eintretende doppelte Schenkungsbesteuerung im Verhältnis zu Deutschland in gleicher Weise gemäß § 48 BAO von der österreichischen Besteuerung zu befreien, wie wenn das gegenständliche Grundstück zunächst vom Vater angekauft und erst…
…Steuerzuteilungsregel für unbewegliches Vermögen). Einkünfte aus einer in Österreich gelegenen Landwirtschaft einer in Deutschland ansässigen Person unterliegen daher in Österreich der Einkommensbesteuerung. Hinsichtlich der Vermögensbesteuerung gilt dieses Belegenheitsprinzip allerdings nur eingeschränkt für die in der Vermögensart "Landwirtschaftliches Vermögen" (im Einheitswertbescheid) erfassbaren Aktivposten. Vom Einheitswert gem…
Veräußert ein österreichischer Kommanditist seinen Anteil an einer deutschen vermögensverwaltenden KG gegen Übernahme einer privaten Verbindlichkeit und gegen eine Leibrente (Kaufpreisrente), dann wird hierbei nach österreichischem Recht nicht deutsches Betriebsvermögen, sondern deutsches Privatvermögen (nämlich das von der deutschen Gesellschaft verwaltete Immobilien- und Kapitalvermögen) veräußert. Sind…
…sind (EStR 2000 Rz 453), im wirtschaftlichen Eigentum des Mieters stehen und den unbeweglichen Charakter des Gebäudes annehmen (EStR 2000 Rz 3123). Bei den abgetretenen Rechten aus den Untermietverträgen handelt es sich zwar um eine Veräußerung von beweglichen Vermögensrechten. Dennoch liegen auch insoweit Einkünfte vor…
…betrieblichen Eigennutzung dient. Wenn daher, wie im vorliegenden Fall, die französische Kapitalgesellschaft ein landwirtschaftliches Gut betreibt, kommt nicht Artikel 5 Abs. 5 sondern Artikel 17A zum Zug, der im gegebenen Zusammenhang das ausschließliche Vermögensbesteuerungsrecht Österreich zuteilt. 10. Februar 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für…
…sind demzufolge insoweit von der inländischen Einkommensbesteuerung freizustellen, als sie auf Beteiligungserträge an ihrer deutschen (Tochter)Personengesellschaft zurückzuführen sind. Sinngemäßes gilt auf dem Gebiet der Vermögensbesteuerung. Diese Betrachtungsweise gilt allerdings nicht im Bereich der Erbschaftsbesteuerung. Nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen steht daher das österreichisch…
…Die Nachversteuerung im Veräußerungsjahr in Deutschland und die gleichzeitige Besteuerung in Österreich mag von den Betroffenen als eine Form der Doppelbesteuerung empfunden werden, sie ist es aber nicht; denn sie macht - angesichts der Gewinnerzielung im Veräußerungsjahr - lediglich die in der Vergangenheit gewährte deutsche Steuerermäßigung auf…
Geht amerikanischer Liegenschaftsbesitz eines in den USA ansässig gewesenen Erblassers im Erbweg auf seinen in Österreich ansässigen Bruder über, so ist dieser Erbanfall gemäß Artikel 5 DBA(Erb)-USA in Österreich von der Erbschaftsbesteuerung freizustellen. Artikel 9 des Abkommens ist in diesem Fall unbeachtlich…