Hat eine österreichische Holding AG, in die sich eine deutsche Kapitalgesellschaft im Jahr 2001 eingekauft hat, seit 1997 durchgehend Verluste erlitten und wird diese Holding AG am 31. Dezember 2002 in einem ersten Schritt mit ihrer 100-prozentigen (operativ tätigen) österreichischen Tochter-GmbH verschmolzen und…
Hält eine österreichische Aktiengesellschaft (die A-AG) 100% der Anteile an einer deutschen GmbH (der X-GmbH) und wird diese GmbH errichtend in die "M-GmbH & Co KG" umgewandelt, wobei die - ebenfalls zu 100% von der A-AG gehaltene deutsche M-GmbH als bloßer Arbeitsgesellschafter…
…einer Doppelverwertung in dem betreffenden Folgejahr. War der in der Einkunftsart "Vermietung und Verpachtung" erlittene Auslandsverlust infolge von Sanierungsmaßnahmen am Mietobjekt höher als die für den Verlustausgleich verfügbaren Inlandseinkünfte, dann kann der Verlustüberhang genauso wenig in Österreich "vorgetragen" werden, wie bei negativen inländischen Vermietungseinkünften. 27…
Durch die Verordnung vom 31. Jänner 2001, BGBl. II Nr. 97/2001, wird auf der Grundlage von § 48 BAO der Inhalt des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens vom 24. August 2000 umgesetzt. Darnach besteht u.a. für Inlandsbetriebstätten deutscher Unternehmer für ab 1998 anfallenden Verluste…
Gemäß dem Schlussprotokoll zu Artikel 24 DBA-Deutschland-2000 können Verluste, die ab 1998 in der österreichischen Betriebstätte einer deutschen Kapitalgesellschaft angefallen sind, in Österreich vorgetragen werden, wenn dies nicht zu einer Verlustdoppelverwertung führt. Sind solche Verluste in einer österreichischen GmbH (A-GmbH) entstanden, an…
Wird eine inländische Vertriebs-GmbH auf ihren Alleingesellschafter, die deutsche Produktions-GmbH mit inländischer Betriebstätte verschmelzend umgewandelt, dann können die Vorjahresverluste der Vertriebs-GmbH nach Maßgabe des Umgründungssteuergesetzes auf die Gewinne der Produktionsbetriebstätte vorgetragen werden, soferne hierdurch keine Verlustdoppelverwertung im Verhältnis zu Deutschland eintritt. Dies…
Hat ein in Deutschland ansässiger Steuerpflichtiger mit inländischem Zweitwohnsitz in Deutschland betriebliche Verluste erlitten, die nach Aufgabe des deutschen Betriebes und Verlegung des Hauptwohnsitzes nach Österreich auf deutscher Seite nicht mehr verwertet werden konnten, dann können diese Verluste auch auf österreichischer Seite die Besteuerungsgrundlage nicht…
Veräußert eine in der Schweiz ansässige und in Österreich nur beschränkt steuerpflichtige natürliche Person ihre Anteile an einer betrieblich tätigen österreichischen Personengesellschaft, so unterliegt ein dabei entstehender Veräußerungsgewinn gemäß Art. 13 Abs. 2 DBA Schweiz dem österreichischen Besteuerungsanspruch, denn das Abkommen behandelt die Beteiligung eines…
Soll die 100-prozentige deutsche Tochter-GmbH einer österreichischen AG verschmelzend auf die österreichische AG umgewandelt werden - ob dies handelsrechtlich derzeit möglich ist, ist nicht vom BM für Finanzen zu entscheiden - und können nach österreichischem Recht die von der Tochter-GmbH erlittenen Verluste von der…
Hat ein Österreicher, der zu 100% an einer österreichischen und an einer deutschen GmbH beteiligt ist, in seiner deutschen GmbH in der Vergangenheit Verluste erlitten, und wird der Betrieb der deutschen GmbH auf der Grundlage von Artikel III Umgründungssteuergesetz in die österreichische GmbH eingebracht, dann…
Nach österreichischem innerstaatlichen Recht ist zunächst der horizontale Verlustausgleich (innerhalb einer Einkunftsart) und erforderlichenfalls erst danach der vertikale Verlustausgleich (zwischen den Einkunftsarten) vorzunehmen (vgl. VwGH 20.6.1958, 1626/1957). Hat daher ein in Österreich ansässiger Abgabepflichtiger im zeitlichen Geltungsbereich des EStG 1972 in…
Auf Grund des am 24.8.2000 unterzeichneten neuen österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens ist vorgesehen, dass Verluste, die deutsche Unternehmer ab dem Veranlagungsjahr 1998 in österreichischen Betriebstätten erleiden, nach Maßgabe des österreichischen Rechts im Wege des Verlustvortrages in Österreich berücksichtigt werden (Lit. b des Schlussprotokolls zu…
Hat die inländische Tochtergesellschaft eines mit Gewinn arbeitenden ausländischen Weltkonzerns in völliger Eigenständigkeit die Aufgabe zu erfüllen, ein bestimmtes Nahrungsmittel am gesamteuropäischen Markt einzuführen und zu vertreiben und treten hierbei seit 1995 dauerhaft Verluste auf, die durch - auf Kapitalrücklage gebuchte - Gesellschafterzuschüsse der ausländischen Muttergesellschaft abgedeckt…
Werden Mitunternehmeranteile an einer österreichischen KG, die im Eigentum einer deutschen KG (mit deutschen Familienstiftungen als Gesellschafter) stehen, nach Art. 3 UmgrStG in eine österreichische GmbH eingebracht, dann geht das Recht auf Vortrag der ab 1998 in der österreichischen KG angefallenen Verluste auf der…
Eröffnet eine deutsche GmbH im Jahr 2002 in Österreich eine Zweigniederlassung dann tritt sie damit in die österreichische Steuerpflicht ein; diese Steuerpflicht erfasst allerdings nicht das Gesamteinkommen der deutschen GmbH, sondern beschränkt sich auf die Besteuerung der betrieblichen Ergebnisse der inländischen Betriebstätte (beschränkte Steuerpflicht). Der…
Hat ein in Deutschland ansässiger Gesellschafter einer österreichischen KG eine Verlustzuweisung aus dieser Gesellschaftsbeteiligung in Höhe von 40 erhalten, die sich bei der Besteuerung in Deutschland hinsichtlich der dort mit 100 erzielten positiven Einkünfte ebenso progressionsmindernd auswirkt wie luxemburgische Verluste in Höhe von 60, dann…
Hat ein in Österreich ansässiger Komplementär einer italienischen KG Verluste aus dieser KG in den Jahren 2002 bis 2004 in Österreich im Wege des Verlustausgleiches verwertet und hat er Ende 2004 seinen Wohnsitz aus Österreich nach Südtirol verlegt, wobei ab 2005 in der italienischen KG…
…beschränkt Steuerpflichtige in der Folge in die österreichische unbeschränkte Steuerpflicht eintritt. Wird daher von der deutschen Steuerverwaltung bestätigt, dass die Verlustüberhänge der Jahre 1993 bis 1997 in Deutschland aus verfahrensrechtlichen (zB Eintritt der Festsetzungsverjährung) oder materiellrechtlichen (zB § 15a dEStG) Gründen nicht mehr verwertet werden können…
§ 102 Abs. 2 Z 3 letzter Satz EStG ist gegenüber EU- und EWR-Staaten als Schutzmechanismus gegen internationale Verlustdoppelverwertungen zu verstehen (EAS 2303, EAS 2309). Das aus den EU-rechtlichen Grundfreiheiten resultierende Gebot einer Verlustverwertung im Betriebstättenstaat steht damit unter dem gesetzlichen Vorbehalt, dass diese…
Wird Verlusten, die eine deutsche Kapitalgesellschaft aus ihrer KG-Beteiligung in Österreich in den Jahren 1988 und 1989 erlitten hat, auf der Grundlage von § 102 EStG 1988 die Verlustvortragsfähigkeit in Österreich versagt und nimmt Deutschland (nachdem es in den Jahren 1988 und 1989 den Verlustausgleich…