…steht wegen des in § 98 Abs. 1 Z 4 EStG vorgesehenen Verwertungstatbestandes der inländischen Besteuerung nicht entgegen; denn seine Arbeitsleistungen werden vom österreichischen Luftfahrtunternehmen genauso in Österreich verwertet, wie die vergleichbaren Arbeitsleistungen der vom österreichischen Luftfahrtunternehmen unmittelbar angestellten Piloten. Bundesministerium für Finanzen, 15. Jänner 2007
…Verlegt ein Pilot deutscher Staatsangehörigkeit, der bei einer internationalen deutschen Luftfahrtgesellschaft tätig ist, nach Verehelichung mit einer Österreicherin den "Mittelpunkt seiner Lebensinteressen" nach Österreich und wird er hiedurch in Österreich "ansässig", dann richtet sich die Besteuerung seiner Piloteneinkünfte nach jenen Grundsätzen, die bereits in EAS…
…dass bei den in Deutschland beschränkt steuerpflichtigen Piloten für die außerhalb Deutschlands erbrachten Arbeitsleistungen keine Steuerpflicht geltend gemacht werden kann und daher auf Grund der Logbucheintragungen 79% der Bezüge in Deutschland unbesteuert bleiben (siehe auch EAS 2265). Die besondere "subject-to-tax-Klausel" des Artikels…
Ein in Österreich ansässiger Pilot einer Airline mit Geschäftssitz in Hongkong, der für die Airline als in Frankfurt stationiert gilt (ohne dort aber über einen Wohnsitz zu verfügen) und der von Frankfurt aus laufend ca. 7 bis maximal 10 Tage weltweite Langstreckenflüge durchführt und sich…
…allerdings nur unter der Voraussetzung, dass die Steuerbelastung in Hongkong über 15% liegt. Wird diese Voraussetzung nicht erfüllt, könnte die ausländische Steuer gemäß § 48 BAO auf die österreichische angerechnet werden (EAS 1834). 23. Juli 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…entfallen; eine dem Artikel 15 Abs. 3 des OECD-Musterabkommens entsprechende Sondernorm für die Bordbesatzung von Flugzeugen, nach der das Besteuerungsrecht dem Staat der Fluggesellschaft zugeteilt wird, fehlt im österreichisch-deutschen Abkommen. 1. Dezember 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Einsatz auf deutschen Binnenflügen kommt zwar Artikel 15 Abs. 5 DBA-Deutschland nicht zur Anwendung, doch ergibt sich diesfalls bereits aus Artikel 15 Abs. 1 des Abkommens die ausschließliche Steuerberechtigung Deutschlands. 03. März 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Großbritannien keine ausschließliche. Infolge der österreichischen Ansässigkeit unterliegen die britischen Pilotenbezüge auch der österreichischen Einkommensbesteuerung, wobei die britische Steuer gemäß Artikel 24 Abs. 2 DBA-Großbritannien auf die österreichische Einkommensteuer anzurechnen ist. 11. Oktober 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…ein in Österreich ansässiger Flugzeugführer mit einer deutschen Flugvermittlungsfirma einen freien Dienstvertrag im Sinn von LStR 2002 Rz 977 abgeschlossen, auf Grund dessen er es übernommen hat, für Kunden der deutschen Flugvermittlungsfirma bei Bedarf Pilotendienste zu erbringen, dann wird hierdurch kein Dienstverhältnis im Sinn von …
…da diesfalls die unselbständige Arbeit für die maltesische Fluggesellschaft und somit "an Bord eines Seeschiffs oder Luftfahrzeugs im internationalen Verkehr ausgeübt wird". Das Besteuerungsrecht an den von Art. 15 Abs. 3 erfassten Pilotengehältern steht Malta zu, weil sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung des Unternehmens…
…Österreich ein Besteuerungsrecht an den Bezügen norwegischer Piloten eingeräumt werden wird. Denn nach Artikel 15 Abs. 3 des neuen Abkommens dürfen Bezüge des Bordpersonals international eingesetzter Flugzeuge in jenem Staat besteuert werden, der gemäß Artikel 8 des Abkommens für die Gewinnbesteuerung des Unternehmens zuständig ist…
…des Abkommens Österreich (als Ansässigkeitsstaat) das Besteuerungsrecht entziehen. Dies könnte beispielsweise nach Artikel 18 Abs. 1 lit. a DBA eine in Österreich ansässig gewordene spanische Staatsbürgerin betreffen, die als Sekretärin an der österreichischen Botschaft von Belize berufstätig geworden ist. Bundesministerium für Finanzen, 6. Juni 2007
…I bei einem 6 Monate nicht überschreitenden Engagement eine ausländische "Betriebstätte" des Piloten gegeben sein wird; denn selbst wenn ihm am Flughafen ein Raum zur Verfügung gestellt wird, fehlt es an der für die Betriebstätteneigenschaft maßgebenden Dauerhaftigkeit. Ob die Vergütungen des französischen Unternehmens tatsächlich solche…
Ein in Österreich ansässiger Flugpilot, der für eine in Liechtenstein ansässige Flugchartergesellschaft auf internationalen Flugrouten eingesetzt ist, unterliegt mit den hiefür erhaltenen Bezügen gemäß Art. 15 DBA-Liechtenstein der Besteuerung in Österreich. Nur dann, wenn Bezugsteile auf eine berufliche Tätigkeit entfallen, die auf liechtensteinischem Staatsgebiet…
…Arbeit, die ein in Österreich ansässiger Pilot, der bei einer schweizerischen Luftfahrtgesellschaft im internationalen Verkehr eingesetzt ist, von dieser Gesellschaft für diese Tätigkeit erzielt, sind gemäß Art. 23 Abs. 1 DBA-Schweiz in Österreich unter Progressionsvorbehalt von der Besteuerung ausgenommen. Die durch das Abänderungsprotokoll 2006…
…mit der Frage des Verwertungstatbestandes im Fall von Piloten befasst sich eingehend insb. EAS 2997). Sollte keine steuerlich anzuerkennende Arbeitskräftegestellung vorliegen und die Steuerpflicht des Bordpersonals in Abrede gestellt werden, müsste die Fallgestaltung im Einvernehmen mit dem zuständigen Finanzamt näher durchleuchtet werden. Bundesministerium für Finanzen…
…und es wird durch das DBA-Deutschland Österreich das Besteuerungsrecht zugeteilt. In derartigen Fällen muß der Gesamtbezug des Piloten sachgerecht (erforderlichenfalls in einem verwaltungsökonomischen Schätzverfahren) auf die steuerberechtigten Staaten aufgeteilt werden. 19. Jänner 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…erster Linie vom Arbeitgeber in Deutschland (und nicht von den im Flugzeug beförderten Passagieren im Ausland) verwertet wird. Allerdings kann die Auslegung der deutschen Steuergesetze nicht von Österreich aus beeinflusst werden. 02. April 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…EStG 1988 mit seinen Bezügen der beschränkten Steuerpflicht, denn seine Arbeit wird in Österreich verwertet, weil der wirtschaftliche Erfolg seiner Arbeitsleistung "der österreichischen Volkswirtschaft unmittelbar zu dienen bestimmt ist". Die Bezüge werden vom österreichischen Arbeitgeber als Entgelt für die vom Piloten ihm gegenüber erbrachte Arbeitsleistung…
…Österreich von der Besteuerung freizustellen. Keine Freistellungsverpflichtung besteht für den Einsatz des italienischen Bordpersonals auf den österreichischen Inlandsflügen (Artikel 15 Abs. 1 DBA-Italien; die Freistellungsverpflichtung nach Abs. 2 kommt wegen der Beschäftigung bei einem inländischen Arbeitgeber nicht zur Anwendung). 07. Jänner 2003 Für den…