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EAS 2030Verletzung der Empfängerbenennungspflicht und Amtshilfeteilerfolg
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/19-IV/4/0224.04.2002

… 162 BAO der Auftrag erteilt, den Empfänger von Provisionszahlungen zu benennen und verweigert der Abgabepflichtige, diesem Empfängerbenennungsauftrag nachzukommen, dann verlieren die Provisionszahlungen bereits aus diesem Grund die steuerliche Abzugsfähigkeit. Der Empfängerbenennung wird nicht entsprochen, wenn hinter dem bekanntgegebenen Unternehmen eine bloße Briefkastenfirma zu vermuten ist…

EAS 577Provisionszahlungen an eine schweizerische Briefkastenfirma
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/7-IV/4/9509.02.1995

…Provisionszahlungen in verdeckter Form wieder an den Provisionszahler zurückgeflossen sein könnten. In diesem Zusammenhang verdient insbesondere das Erkenntnis des VwGH 19.03.1974, 1527/72, Beachtung, in dem der VwGH im Fall einer internationalen Steuerumgehung zu folgender Feststellung gelangte: "Wenn nun die Behörde, ausgehend von…

EAS 2164Zahlung von Verkaufsprovisionen an monegassischen Patentinhaber
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1046/1-IV/4/0226.11.2002

Erhält ein in Monaco ansässiger Gesellschafter einer österreichischen GmbH (20-prozentige Beteiligung) von dieser GmbH Gewinnausschüttungen und Lizenzgebühren, dann unterliegen diese Zahlungen der inländischen Kapitalertragsteuer und dem Steuerabzug nach § 99 EStG 1988. Werden zusätzlich von der GmbH "Verkaufsprovisionen" für Geschäftsvermittlungen nach Monaco überwiesen, dann unterliegen…

EAS 3220Folgeprovisionen nach Betriebstättenschließung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1015-IV/4/201111.05.2011

…ehemaligen Betriebstätte weiterhin gemäß Artikel 7 DBA-USA der österreichischen Besteuerung unterliegen. Denn die steuerliche Erfassung von Einkünften aus einer ehemaligen gewerblichen Tätigkeit einer Betriebstätte obliegt dem Betriebstättenstaat (VPR 2010 Rz 244 und VwGH 6.3.1984, 83/14/0107). Die nachträglichen Einkünfte werden aber…

EAS 2473Vermittlungsprovisionen an eine deutsche Immobliliengesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 627/1-IV/4/0405.07.2004

Vermittlungsprovisionen, die von einer österreichischen Bauträgergesellschaft im Zusammenhang mit Wohnungsverkäufen an eine deutsche Kapitalgesellschaft (ohne inländischer Betriebstätte) gezahlt werden, lösen keine inländische Abzugssteuerpflicht gemäß § 98 i.V. mit § 99 EStG aus, wenn damit die Tätigkeit der Verkaufsvermittlung und nicht jene einer bloßen Verkaufsberatung (kaufmännische Beratung…

EAS 2979Stille Beteiligung einer deutschen Bank an der deutschen Mutter-GmbH & Co KG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1678-IV/4/200801.07.2008

…der österreichischen KG begründen. Daher unterliegt die von der österreichischen KG an ihre deutsche Mutter-KG durchgeführte Bezahlung der anteilig weiterbelasteten Vergütungen aus dem stillen Gesellschaftsverhältnis keiner österreichischen Kapitalertragsteuer. Wenn daher die deutsche Steuerverwaltung die Anrechnung der dennoch erhobenen österreichischen Kapitalertragsteuer ablehnt, so ist dies…

EAS 822Geschäftsbeziehungen mit einer liechtensteinischen Briefkastenfirma
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/20-IV/4/9626.02.1996

…dass bei den Provisionszahlungen die Anstalt nicht als der steuerliche Empfänger der Beträge gesehen wird, bei den Zinsenzahlungen hingegen schon, wäre aus der Sicht des BM für Finanzen dann nicht als eine in sich widersprüchliche Sachverhaltsbeurteilung zu werten, wenn diese unterschiedliche Behandlung von Unterschieden im…

EAS 82Provisionszahlungen eines österreichischen Generalunternehmers im Rahmen von Bauausführungen in der CSFR
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4702/3-IV/4/9229.01.1992

…einem zweiten Schritt ist sodann für Zwecke der Gewinnaufteilung festzustellen, welche Abgeltung ein "unabhängiges Unternehmen" für die Ausführung der an der ausländischen Betriebstätte getätigten Arbeiten erhalten hätte. Sind von dem österreichischen Generalunternehmer hohe Provisionen gezahlt worden, denen in Anwendung des österreichischen Steuerrechts die Abzugsfähigkeit als…

EAS 1672Arztprovisionen nach Spanien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftV 369/2-IV/4/0012.06.2000

…hinsichtlich der gezahlten Provisionen unterbleiben, wenn nachgewiesen wird, dass die spanischen Ärzte Anspruch auf Steuerentlastung nach dem österreichisch-spanischen Doppelbesteuerungsabkommen besitzen. Dieser Nachweis kann durch Vorlage einer von der spanischen Steuerverwaltung ausgestellten Ansässigkeitsbescheinigung erbracht werden. 12. Juni 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die…

EAS 676Feststellung verdeckter Gewinnausschüttungen nach Österreich durch die deutsche Betriebsprüfung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 30/81/1-IV/4/9501.08.1995

  Wurden im Zuge einer 1994 in Deutschland durchgeführten Betriebsprüfung Aufwandsverrechnungen aus dem Jahre 1991 bei der geprüften deutschen Gesellschaft als verdeckte Gewinnausschüttungen an die österreichische Muttergesellschaft qualifiziert und folglich mit deutscher Kapitalertragsteuer belegt, so ist auf österreichischer Seite zunächst festzustellen, ob sich die österreichische…

EAS 1336Provisionsumleitung über eine irische Gesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 21/8-IV/4/9830.09.1998

…ihrerseits wieder 100% einer irischen Kapitalgesellschaft hält, wobei auf diese Weise 10%ig besteuerte Provisionserträge der irischen Gesellschaft steuerfrei in die Hände der österreichischen GMBH und von dieser steuerfrei in die Hände der österreichischen Stiftung weiterfließen können, dann wird auf der Grundlage des Erkenntnisses des…

EAS 2678Signing-Bonus und Entgelt für die Verpflichtung zu einem Konkurrenzverbot
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0024-IV/4/200623.01.2006

…die Tätigkeiten in der Schweiz einerseits und auf die Tätigkeiten in Österreich und in den Drittstaaten andererseits aufzuteilen. Auf Grund von Artikel 15 des DBA-Schweiz steht der Schweiz das Besteuerungsrecht nur an jenem Teil der Arbeitslöhne zu, der auf Tätigkeiten in der Schweiz entfällt…

EAS 2304Abstufung einer Vertriebstochtergesellschaft zur bloßen Vermittlerin
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/21-IV/4/0323.06.2003

…abgeklärt werden. Im Grunde gelten diese Aussagen zur Vertriebsumstellung auf Kommissionsbasis auch in einem Fall, in dem die Österreich-Vermarktung von Produkten einer holländischen Muttergesellschaft so geändert werden soll, dass der Österreich-Vertrieb über Anordnung der holländischen Muttergesellschaft einer deutschen Konzerngesellschaft übertragen wird und diese…

EAS 2896Haftungsprovision für Bürgschaftsübernahme durch die Muttergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1703-IV/4/200729.10.2007

…sind keine Bedenken erkennbar, sich hierbei an den für Bankbürgschaften üblichen Sätzen einer Avalprovision zu orientieren. Der von der OECD am 21.12.2006 veröffentlichte "Authorized OECD Approach (AOA)" spricht sich wohl in Teil I Z 132 gegen den Ansatz solcher Provisionszahlungen aus; doch betrifft…

EAS 3175Lizenzgebührenzahlung an eine schweizerische Personengesellschaft mit deutschen Gesellschaftern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2283-IV/4/201020.08.2010

…schweizerischen Personengesellschaft sind die Lizenzgebühren daher als - über die schweizerischen Personengesellschaftsbetriebstätten bezogene - Einkünfte der in Deutschland ansässigen Gesellschafter zu werten. Auf Grund des österreichisch-deutschen Abkommens sind die Lizenzgebühren von der österreichischen Quellenbesteuerung zu entlasten. Das Entlastungsverfahren ergibt sich hierbei aus der DBA-Entlastungsverordnung, BGBl…

EAS 2102Gesellschaftergeschäftsführerbezüge und verdeckte Gewinnausschüttung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftF 9/1-IV/4/0222.07.2002

…deutsche Auffassung mit dem Umstand vereinbar ist, dass dann die Geschäftsführertätigkeit unentgeltlich erbracht wird, was ebenfalls am Fremdverhaltensgrundsatz gemessen unüblich ist. Bewirkt Deutschland eine Doppelbesteuerung der von der österreichischen GmbH gezahlten Bezüge, dann wäre dies jedoch nicht abkommenskonform. Denn solange die Bezüge nach österreichischem Recht…

EAS 2952Umgehung der Quellenentlastungssperre bei ausländischen Holdinggesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0891-IV/4/200828.03.2008

…92/2005 und Z 19 AÖF Nr. 127/2006). Wurde allerdings einer ausländischen Holdinggesellschaft von der Abgabenbehörde die Quellensteuer abkommenskonform rückgezahlt, dann kann der inländische Schuldner der Einkünfte innerhalb der folgenden drei Jahre die Einkünfte ohne Steuerabzug (bzw. unter Anwendung des gemäß DBA herabgesetzten Steuersatzes…

EAS 2858Darlehensvergabe an eine deutsche "Enkelpersonengesellschaft"
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0410-IV/4/200706.06.2007

…als Gesellschafter der deutschen KG angesehen werden konnte. In diesen Zeiträumen steht daher das ausschließliche Besteuerungsrecht an den Zinsen gemäß Artikel 11 DBA-Deutschland der Republik Österreich zu und ist in der Bundesrepublik Deutschland von der Besteuerung freizustellen. Diese Zinsen können daher auch nicht den…

EAS 2670Qualifikationskonflikt bei doppelstöckigen Mitunternehmerschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0764-IV/4/200514.12.2005

…einen Kredit, dann stellen die hierfür von der GR-KG an die Ö-KG gezahlten Zinsen in Anwendung der bei Personengesellschaften maßgebenden Transparenzmethode "Sondervergütungen" der D-GmbH dar, die dieser in ihrer österreichischen Personengesellschaftsbetriebstätte zugehen. Als Sondervergütungen bilden die Zinsen sowohl nach österreichischem wie auch…

EAS 945Steuerumgehende Nutzung einer "Kanalinselgesellschaft"
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0610/317-IV/4/8609.10.1996

  Hat eine österreichische Kapitalgesellschaft ihre Beteiligung an einer kanadischen Tochtergesellschaft nach einem Gesellschafterzuschuss in Höhe von rund 1 Md. ATS in eine Kanalinselgesellschaft (ebenfalls Tochtergesellschaft) als Sacheinlage eingebracht und veräußert in der Folge diese Kanalinselgesellschaft diese Beteiligung an eine (nicht nahe stehende) Gesellschaft wiederum…