…aus der österreichischen Besteuerungsgrundlage auszuscheiden sind. In solchen Fällen, spielt daher die Frage des Nachweises des Ortskräfteaufwandes im Allgemeinen nur eine untergeordnete Rolle (sie ist dann gegebenenfalls nur für Zwecke des Progressionsvorbehaltes von Bedeutung). 17. Juli 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit…
…dass diese Asphaltierungsaufträge am gleichen Projekt "wirtschaftlich und geographisch ein zusammenhängendes Ganzes" im Sinn von Z 18 des OECD-Kommentars zu Artikel 5 des OECD-Musterabkommens bilden und damit die Zusammenrechnungsvoraussetzung erfüllen. Sollte die 12-Monatsfrist nicht überschritten werden, dann wird vermutlich durch die geplante…
…dann sind diese Bauzeiten grundsätzlich zusammenzurechnen, sodass insgesamt eine Mitwirkung an einer inländischen Bauausführung vorliegt, deren Dauer zwölf Monate überschreitet (Art. 5 Abs. 2 lit. g DBA-Italien). Dass die Bauarbeiten beim Verlegen von Rohrleitungen an verschiedenen Stellen vorgenommen werden, nimmt dem Rohrleitungsbau nicht den…
…Tage in die Baubetriebstätten entsandt, um an der dortigen Bautätigkeit mitzuwirken, dann steht das Besteuerungsrecht an den auf diese Entsendungszeit entfallenden Arbeitslöhnen gemäß Artikel 9 des Abkommens Deutschland zu und es erwächst korrespondierend hiezu ein Anspruch auf Steuerfreistellung (unter Progressionsvorbehalt) in Österreich. Die "183-Tage…
Beteiligt sich eine deutsche Baugesellschaft an einer österreichischen Dach-ARGE, dann bilden inländische Betriebstätten der ARGE auch Betriebstätten des deutschen ARGE-Partners. Erhält die deutsche Baugesellschaft den Auftrag, auf einer Autobahnbaustelle im Sommer 2003 die Richtungsfahrbahn nach Süden und im Sommer 2004 die Richtungsfahrbahn nach…
…dass sie Arbeiten im Zusammenhang mit der Überwachung und Sicherung von Baustellen übernimmt und hierbei Rangierbegleiter (Arbeitszugführer) sowie einen Unimog mit Besatzung und eine Arbeitszuglok mit Bediener gestellt, so deutet dies auf eine Mitwirkung an einer inländischen Bauführung hin und würde diesfalls gemäß Artikel 5…
…zuzurechnende Gewinn zwischen Deutschland und Österreich aufzuteilen sein; der deutsche Besteuerungsanspruch kann daher nicht hinsichtlich jener Aktivitäten der subauftragnehmenden Ö-KG gekürzt werden, die von dieser auf deutschem Staatsgebiet erbracht worden sind. 25. August 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung…
Wird von einer österreichischen Gesellschaft einem irischen Unternehmen die Lizenz für die Nutzung einer Fertigteiltechnikmethode gegen eine umsatzabhängige Lizenzgebühr eingeräumt und wird weiters vereinbart, dass in einer Anfangsphase geschultes Personal der österreichischen Gesellschaft zur Verfügung gestellt wird, das sowohl bei der Produktion der Fertigteilbausätze als…
…der Vertragserfüllung durch Subauftragnehmer auch von der Existenz einer Baubetriebstätte des österreichischen Hauptauftragnehmers ausgehen sollte, wäre Litauen durch Artikel 7 DBA-Österreich/Litauen daran gehindert, Gewinne des Hauptauftragsnehmers zu besteuern, die nicht auf Funktionen zurückzuführen sind, die seitens des Hauptauftragnehmers an der Baubetriebstätte tatsächlich ausgeführt…
Erweist sich für zwei Partnerunternehmen einer ausländischen BAU-ARGE, dass die Spezialtiefbauarbeiten an einem inländischen Verkehrsprojekt sechs Monate - nicht jedoch 12 Monate - überschreiten werden, dann wird damit eine inländische Betriebstätte im Sinn des § 29 BAO, nicht aber eine solche im Sinn der DBA mit Deutschland…
Wird ein bei einem österreichischen Arbeitgeber beschäftigter österreichischer Ingenieur von einer österreichischen Transportplanungs GmbH auf Grund eines Werkvertrages für 32 Tage als Bauexperte nach Kasachstan entsandt, um dort in Zusammenarbeit mit einem deutschen Beratungsunternehmen und unter teilweisem Kostenersatz seitens der EU im Eisenbahnbau beratend tätig…
…entfallender angemessener Teil des Gewinns nach der Kostenaufschlagsmethode zuzuordnen. Im Rahmen der österreichischen Verwaltungspraxis wird aber auch eine Zuordnung des Auftragsergebnisses an die ausländische Baubetriebstätte in einem kombinierten direkten/indirekten Verfahren zugelassen, wie es von Schieber bereits 1979 in der Publikation "Die Besteuerung von Auslandsbetriebstätten"…
…Zuteilung der Besteuerungsberechtigung an den dabei erzielten Gewinnen korrespondierend auf die Artikel 7 und 5 Abs. 1 DBA-Deutschland stützen wird. Damit erübrigt es sich, auf die Frage einzugehen, ob es sich bei dem übernommenen Auftrag insgesamt um eine "Bauausführung" im Sinn von Artikel 5…
Werden von einer inländischen GmbH in Kooperation mit einer deutschen GmbH diverse Bauvorhaben in Österreich abgewickelt, wobei zu diesem Zweck für die Kurzbaustellen (Bauausführung unter 12 Monaten) ein eigener ARGE-Vertrag abgeschlossen wird, auf Grund dessen mit eigenen Bankkonten, eigener Steuernummer und Geschäftsanschrift bei der…
Übernimmt eine italienische Firma auf Grund eines Rahmenvertrages mit einer österreichischen Baufirma laufend die Verlegung von Industrieböden und Estrichen im Inland, dann unterliegen die aus diesen Aktivitäten erzielten Gewinne der österreichischen Einkommensbesteuerung, wenn die italienische Firma in Österreich über eine Betriebstätte oder über einen ständigen…
…Zusammenhang zu einem sinnwidrigen Ergebnis führen, da in der Baubranche die inländische Steuerpflicht ausländischer Unternehmen an die Dauer ihrer inländischen Präsenz anknüpft. Werden die Demontagearbeiten, die sich als Baudemontage darstellen, in der wirtschaftlichen Realität von einer chinesischen Abbaufirma durchgeführt, die auf den Kanalinseln lediglich in…
…2 DBA-Großbritannien von der britischen Besteuerung freizustellen; hiedurch wird die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung gem. § 3 Abs. 1 Z 10 EStG nicht behindert. Sollte der an die österreichische GMBH ergangene Auftrag hingegen nicht in der Erbringung einer Werkleistung (Lieferung der Bauteile zuzüglich Montage) in Großbritannien…
…ein Besteuerungsrecht nur dann zu, wenn die Baustelle eine Dauer von 24 Monaten überschreitet. Diese Bestimmung ist jedoch nicht so auszulegen, dass sie der UdSSR auch für kurzfristig (nicht länger als 183 Tage) an solche Baustellen entsandte Arbeitskräfte ein Besteuerungsrecht zuteilt; kurzfristig entsandte Arbeitskräfte bleiben…
…übernehmen, so steht Österreich gemäß Artikel 7 DBA-Tschechien an diesen Einkünften des tschechischen Architekten kein Besteuerungsrecht zu. Die Architektenhonorare können daher abzugssteuerfrei ausgezahlt werden. Die gilt auch dann, wenn der Planungs-Subauftrag nicht an eine Einzelperson, sondern an eine Architekten-Kapitalgesellschaft ergehen sollte.  …
Führt ein in Österreich ansässiger Unternehmer im In- und Ausland Verlegearbeiten von Marmor- und Natursteinen durch, die die österreichischen Kunden bei einer inländischen KEG, deren Kommanditist der genannte Unternehmer ist, gekauft haben, dann ist zunächst davon auszugehen, dass kraft unbeschränkter Steuerpflicht nicht nur die aus…