…Evidenzkontostandes an ihre beiden deutschen Gesellschafter eine Einlagenrückzahlung geleistet, dann stellt dies nach Maßgabe des Erlasses über die steuerliche Behandlung von Einlagenrückzahlungen, AÖF Nr. 88/1998, keine KESt-pflichtige Gewinnausschüttung dar. Es liegt daher auf österreichischer Seite auch keine "Dividende" iSv Artikel 10 DBA-Deutschland…
…echte stille Beteiligung, dann dürfen die Gewinnanteile des deutschen stillen Gesellschafters nach Artikel 11 DBA-Deutschland der österreichischen Abzugsbesteuerung unterzogen werden. Die Abkommensbestimmung wird so ausgelegt, dass dadurch das Veranlagungsgebot des § 102 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 nicht zum Nachteil des deutschen stillen Gesellschafters…
…dass die weiterbelastete Vergütung abkommensrechtlich in Österreich keiner Besteuerung unterzogen werden darf, denn eine Besteuerung von "notional payments" (hier: einer fiktiven Vergütung für eine nicht existente stille Beteiligung an der österreichischen Gesellschaft) wird durch das DBA nicht gestattet und ist im Übrigen auch im österreichischen…
…deutsche GmbH & Still ihre Geschäftstätigkeit auf Österreich aus und werden Anteile (zwecks Beteiligung als atypisch stille Gesellschafter) in Österreich vertrieben, dann hängt die Frage, ob die österreichischen Investoren mit den von der GmbH & Still erzielten Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinnen von der österreichischen Besteuerung freizustellen sind…
…wird lediglich hinsichtlich des Mindestbeteiliguntserfordernisses gemacht. Das Abkommen weitet sonach die innerstaatlich geregelte Steuerbefreiung auf Beteiligungen ab 10% aus. Es wird nicht in Abrede gestellt, dass auf Ausschüttungen, die deutsche Kapitalgesellschaften auf Substanzgenussrechte vornehmen, Artikel 10 DBA-Deutschland anzuwenden ist, weil diese Ausschüttungen nach deutschem…
Gemäß Artikel 11 Abs. 2 DBA-Deutschland wird das uneingeschränkte Besteuerungsrecht an "Einkünften eines stillen Gesellschafters aus seiner Beteiligung als stiller Gesellschafter" dem Quellenstaat der Einkünfte zugeteilt. Der Begriff der "Einkünfte" setzt im Allgemeinen den Eintritt eines Vermögenszuwachses beim Einkünfteempfänger voraus. Die bloße Restitution eines…
…der die Gewinnanteile aus der unechten stillen Beteiligung zuzurechnen sind, wobei das Besteuerungsrecht daran gemäß Art. 4 DBA-Deutschland ausschließlich Österreich zusteht. Die Frage, ob die Gewinnausschüttung der inländischen Vertriebs-GMBH an die deutsche Lackfabrik (an deren Gesellschafter) als Dividende unter Artikel 10a (ab 1992…
Bezieht eine österreichische Kapitalgesellschaft Gewinnanteile aus einer stillen Beteiligung an einer deutschen Kapitalgesellschaft, dann dürfen diese Einkünfte einerseits gemäß Artikel 11 DBA-Ö/D in Deutschland einer Abzugsbesteuerung unterworfen werden und unterliegen andererseits in den Händen der österreichischen Kapitalgesellschaft der Körperschaftsbesteuerung. Die deutsche Quellensteuer ist…
…80% beteiligten deutschen Gesellschafter anlangt, so unterliegt sein Anteil an den deutschen Kapitalerträgen und Veräußerungsgewinnen als Teil seiner in der inländischen Personengesellschaftsbetriebstätte erzielten Gewinne der österreichischen Einkommensbesteuerung. Es ist richtig, dass Deutschland durch die Artikel 10, 11 und 13 Abs. 5 DBA-D nicht zur…
…ist auf die Kommentarmeinung zu Artikel 10 OECD-MA zurückzugreifen; denn auch Art. 10 OECD-MA bezieht sich auf eine Mindestbeteiligung am "Kapital" der Gesellschaft. Nach Z 15 des OECD-Kommentars zu Art. 10 OECD-MA ist als "Kapital" wohl grundsätzlich das Kapital im gesellschaftsrechtlichen…
…als die Besteuerung einer Inlandsbetriebstätte einer inländischen GmbH. Auch wenn die Abzugsverpflichtung nicht der Betriebstätte, sondern einem Anderen (hier: der ausschüttenden Tochter-GmbH) auferlegt ist, stellt sich das Steuerabzugsverfahren dennoch als ein Erhebungsschritt bei der Besteuerung der Betriebstätte dar und ist daher vom DBA-Diskriminierungsverbot…
…Beteiligungen an Personengesellschaften könnte daher grundsätzlich vermutet werden, dass nur solche Gesellschaften für Art. 7 in Betracht kommen, die als Mitunternehmerschaften behandelt werden, was wiederum im Bereich der stillen Gesellschaften eine Einschränkung auf atypische stille Beteiligungen zur Folge haben müsste. Für Zwecke des DBA Russland…
Beteiligt sich eine US-Kapitalgesellschaft als echter stiller Gesellschafter an einer gewerblich tätigen österreichischen Mitunternehmerschaft (an einer GmbH & STILL), dann besteht für die in Österreich beschränkt steuerpflichtige US-Gesellschaft gemäß § 102 Abs. 1 Z 2 EStG Veranlagungspflicht; die von den Gewinnanteilen einbehaltene Kapitalertragsteuer ist auf…
…nbsp; Ist eine deutsche Kommanditgesellschaft, deren zwei Gesellschafter in Österreich ansässig sind, an einer österreichischen GesmbH als echter stiller Gesellschafter beteiligt, ist auf die nach Deutschland fließenden Gewinnanteile nicht Artikel 11 DBA-Deutschland sondern Artikel 4 anzuwenden. Denn die Anwendung von Artikel 11 setzt voraus…
…die österreichische GmbH - mangels Transparenz der deutschen GmbH - nicht als Gesellschafter der deutschen KG angesehen werden konnte. In diesen Zeiträumen steht daher das ausschließliche Besteuerungsrecht an den Zinsen gemäß Artikel 11 DBA-Deutschland der Republik Österreich zu und ist in der Bundesrepublik Deutschland von der…
…Investmentpersonengesellschaft eine deutsche Kapitalgesellschaft als Organgesellschaft nur deshalb vorgeschaltet wird, um für die deutschen Investoren eine Möglichkeit zu schaffen, den sonst für sie nach Art. 10a DBA-Deutschland vorgesehenen 15-prozentigen österreichischen Kapitalertragsteuerabzug zu umgehen, wird die Konstruktion sich möglicherweise als steuerlich nicht anzuerkennende Missbrauchsgestaltung…
…ist auf solche bloß mittelbare Beteiligungen der deutschen GmbHs nicht anwendbar. Da aber auch Artikel 10a Abs. 2 lit. a DBA-Deutschland eine unmittelbare Beteiligung verlangt, kommt in diesem Fall auch nicht die KESt-Ermäßigung nach lit. a auf 5% sondern nur jene nach lit…
…Arbeit beurteilt und gemäß Artikel 15 des DBA zur Gänze besteuert werden, könnte hiedurch ein Qualifikationskonflikt ausgelöst werden, wenn Österreich 50% der Geschäftsführerbezüge als "Dividende" einstuft und hiefür folglich gemäß Artikel 10 des Abkommens ebenfalls das Besteuerungsrecht in Anspruch nimmt. Aus den Artikel 10 Abs…
…Wagniskapital" angeordnet worden ist. Der "carried interest" ist daher gemäß Artikel 10 bzw. 11 DBA-Deutschland in Österreich steuerpflichtig und kann nicht unter Artikel 14 subsumiert werden; die Unterhaltung eines deutschen Büroraumes als feste Einrichtung kann somit nicht zum Verlust des österreichischen Besteuerungsanspruches führen. Bundesministerium…
…daher derzeit keine Verpflichtung die im DBA-Deutschland vorgesehene Herabsetzung der Kapitalertragsbesteuerung auf 5% im Rückzahlungsweg vorzunehmen. Behält die österreichische Tochtergesellschaft allerdings die Kapitalertragsteuer nur in Höhe von 5% ein, trägt sie die Verantwortung, die DBA-Anspruchsberechtigung der deutschen Gesellschaft nachweisen zu können (mittels einer…