…werden im Allgemeinen die Personal- und Sachaufwandskosten der Unternehmensverwaltung keinen nennenswerten Zusammenhang mit solchen Auslandstransaktionen erkennen lassen. Bei ausländischen Zinsenerträgnissen, die unter die dem Artikel 11 des OECD-Musterabkommens nachgebildeten DBA-Bestimmungen fallen, werden im übrigen nur jene Aufwendungen des Kreditgebers die durch Anrechnung begünstigten…
…Zuordnung nach Österreich sprechen. Aussagen hinsichtlich der Zuordnung von Ergebnissen bei derivativen Geschäften könnten nur bei entsprechender Darlegung der jeweils angesprochenen Geschäftsformen und der hierbei zu setzenden Aktivitäten abgegeben werden. Im deutschen Stammhaus anfallende Kosten der allgemeinen Verwaltung sind in dem Maß, in dem sie…
…an nachgeordnete Konzernunternehmen weiterbelastet zu werden. Sie fallen im Beteiligungsinteresse der Muttergesellschaft und nicht im Eigeninteresse der Tochtergesellschaft an (siehe Z 7.9 der OECD-Verrechnungspreisgrundsätze). Zu solchen nicht verrechnungsfähigen Aufwendungen zählen die Kosten der Leitung und Organisation des Konzerns, die Festlegung der Konzernpolitik sowie…
Stammen Immobilienerträge eines inländischen Immobilienfonds aus ausländischen Immobilien, die in DBA-Staaten gelegen sind, dann ist nach der geltenden Verwaltungspraxis bei der Zuordnung der allgemeinen Verwaltungskosten (zB Fonds-Managementkosten) wie folgt vorzugehen: Bei Liegenschaften in Staaten, mit denen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung die Befreiungsmethode anzuwenden…
Werden von einer im Versicherungsbereich tätigen Konzerngesellschaft Dienstleistungen (IT, Rechnungswesen, Rechtsberatung, versicherungstechnisches Aktuariat, Verwaltungsleistungen) an andere Konzerngesellschaften erbracht, sind diese dem Fremdvergleichsgrundsatz entsprechend mit Gewinnaufschlag zu verrechnen (VPR 2010 Rz 77 und Z 7.33 OECD-VPG). Unter besonderen Umständen kann eine Dienstleistungsverrechnung auch ohne…
…wird, weil die Steuerverwaltung des DBA-Partnerstaates keine bankähnliche Tätigkeit der Niederlassung annimmt und folglich den Verrechnungszins nicht gewinnerhöhend berücksichtigt. Die steuerliche Erfassung der im Inland als Aufwand abgesetzten Verrechnungszinsen im DBA-Partnerstaat müsste daher nachgewiesen werden. 11. Oktober 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota…
…Demzufolge ist es aus österreichischer Sicht nicht möglich, dass sich die Gesellschafter mit steuerlicher Wirkung Zinsen für diese Innentransaktion zahlen. Diese Betrachtungsweise bedarf allerdings im jeweiligen Einzelfall einer von Parteienseite herbeizuführenden Abstimmung mit der deutschen Steuerverwaltung. Sollte auf deutscher Seite Zinsenaufwand mit gewinnmindernder Wirkung angesetzt…
…des Schlußprotokolls zu Artikel 4 taxativ aufgezählten Fällen entsprechen. Dies trifft aber auf den gegenständlichen Fall nicht zu. Bei der Zuordnung von Gewinnen wird im Zweifelsfall nach der Kostenaufschlagsmethode vorgegangen werden können. 23. April 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:…
…Schwestergesellschaft, dann setzt die Steuerfreistellung des konzerninternen Zinsenflusses nach Artikel 16 Abs. 1 lit. c des österreichisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens ua. voraus, dass die US-Zinsen "im Zusammenhang mit oder aus Anlass einer gewerblichen Tätigkeit" bezogen werden. Das Verständigungsprotokoll legt hiezu fest, dass diese Voraussetzung ua…
…der österr. Körperschaftsteuer erfolgen, der auf die italienischen "Einkünfte" entfällt. Bei Ermittlung der durch Anrechnung begünstigten italienischen Einkünfte müssen die italienischen Zinsen um alle damit im "wirtschaftlichen Zusammenhang" stehenden Aufwendungen gekürzt werden. Dieser "wirtschaftliche Zusammenhang" muss gemäß BMF-Erlass vom 27. Dezember 1990, AÖF Nr…
…Frage, ob dieser Abschreibungsaufwand auf Grund des anzuwendenden Doppelbesteuerungsabkommens bei der Gewinnermittlung der österreichischen Bankenbetriebstätte oder bei der Gewinnermittlung des Hauptsitzes der ausländischen Banken-AG zu berücksichtigen ist, wird ohne Abklärung im Wege eines internationalen Verständigungsverfahrens nicht abschließend lösbar sein. Denn zieht man in Betracht…
…Wirkung Zinsen für diese Innentransaktion zahlen. Der Umstand, dass seitens der deutschen Steuerverwaltung im gegebenen Zusammenhang insgesamt kein Zinsenaufwand anerkannt wird, spricht für die Richtigkeit der österreichischen Beurteilung. Aus dem Blickwinkel der Bilanzbündeltheorie ist es daher auch nicht möglich, den Transfer der Finanzmitteln in der…
…OECD-VPG entsprechenden Dienstleistungsvergütung müsste auf deutscher Seite zu einer korrespondierenden gewinnmindernden Gegenberichtigung führen, sodass insgesamt die Verrechnungspreiskorrektur zu keiner Mehrbelastung für den Konzern führt. Bei Bedarf kann die deutsche Gegenberichtigung im Wege eines - zu beantragenden - Verständigungsverfahrens herbeigeführt werden. Bundesministerium für Finanzen, 8. Oktober 2007
Übernimmt die österreichische Muttergesellschaft für die Gewährung eines Kredites durch eine österreichische Großbank an ihre ungarische Tochtergesellschaft eine Bürgschaft durch Unterfertigung von Wechselverpflichtungserklärungen gegenüber dieser Großbank, liegt eine Dienstleistung der Muttergesellschaft gegenüber ihrer ungarischen Tochtergesellschaft vor, die einer fremdüblichen Abgeltung durch eine Haftungsprovision bedarf (in…
…nicht geboten, wenn eine deutsche Schwestergesellschaft damit beginnt, im Auftrag der schweizerischen Muttergesellschaft eine gleichartige Tätigkeit auf dem deutschen und osteuropäischen Markt aufzunehmen und wenn aus Vereinfachungsgründen der von der schweizerischen Muttergesellschaft zu leistende Kostenersatz über die österreichische Tochtergesellschaft abgerechnet wird. Denn Kosten, die bei…
…wird. Denn eine unilaterale Umqualifizierung von mit Zinsenaufwand belegtem Fremdkapital in unverzinsliches Dotationskapital würde unweigerlich zu grenzüberschreitenden Doppelbesteuerungen bzw. Doppelnichtbesteuerungen Anlass geben. Dieses Problem wird auch im OECD-Kommentar zu Artikel 7 des OECD Musterabkommens angesprochen, wobei es in Ziffer 20 als wünschenswert bezeichnet wird…
…eine ausreichende Vergleichbarkeit müssten Berichtigungen vorgenommen werden (in diesem Sinn Z 2.7 der OECD-Verrechnungspreisgrundsätze). Die Parteienseite geht offensichtlich davon aus, dass die von ihr gewählte Verzinsung (4,38% im Jahresdurchschnitt 1996 bis 2006) jener entspricht, die bei Kreditaufnahme bei fremden Kommerzbanken anfallen würde…
Übernimmt eine österreichische Konzerntochter von ihrer deutschen Konzernmuttergesellschaft einen Sublieferauftrag für eine Maschine, die ein (konzernfremder) amerikanischer Abnehmer bei der deutschen Konzernmuttergesellschaft bestellt hat, und hat die österreichische Konzerntochtergesellschaft ihre - den Gegenstand des Sublieferauftrages bildenden - vertraglichen Leistungen ordnungsgemäß und mängelfrei erfüllt, können Garantieleistungen, die…
…ob die Funktion ihrer schweizerischen Niederlassung in einer bloß vermögensverwaltenden Tätigkeit besteht. Zutreffendenfalls würde der 20m2 Büroraum in Zug keine "Betriebstätte" darstellen, da darin keine betriebliche Tätigkeit im Sinn des § 29 BAO ausgeübt wird. Auch in diesem Fall stünde das DBA-Schweiz der steuerlichen Erfassung…
…ist darauf zu achten, dass die hiefür angesetzten Zinsen gemäß Artikel 9 DBA-Niederlande und gemäß § 6 Z 6 EStG dem Fremdverhaltensgrundsatz entsprechen. Im Allgemeinen wird hierbei von Zinssätzen auszugehen sein, zu denen Banken unter vergleichbaren Verhältnissen Fremden Kredite gewähren (Sollzins). Hierbei sind alle Umstände…