…KFZ im Auftrag von Autohäusern, KFZ-Werkstätten und/oder Kaskoversicherungen usw.) nach der Dellen-Gegendruck-Methode repariert werden sollen, die Frist von 6 Monaten nicht überschritten wird und folglich die Reparaturen ohne Nutzung einer "Betriebstätte" abgewickelt werden. Es wird weiters davon ausgegangen, dass die ausländischen…
…einen PKW, der hauptsächlich von ihm selbst benutzt wird, erwirbt er sodann im Juni 1999 ein Motorrad für sich und im Dezember 2000 einen Klein-Pkw, der jedoch hauptsächlich von der Ehegattin benutzt wird, dann steht für alle drei Kfz-Ankäufe der Umsatzsteuerentlastungsanspruch zu. Dies…
…deutsche Muttergesellschaft gegenüber ihrer österreichischen Tochtergesellschaft oder der Fall einer Arbeitnehmergestellung durch die deutsche Gesellschaft gegenüber der österreichischen Tochtergesellschaft oder ein zweites Dienstverhältnis wird mit der österreichischen Tochtergesellschaft eingegangen. Die unterschiedlichen Auswirkungen zwischen diesen drei Fallgestaltungen sind in dem Aufsatz von Loukota "Arbeitnehmerauslandsentsendungen im Konzernverbund"…
Übernimmt der bisherige Abteilungleiter einer österreichischen Gesellschaft mit 1. Jänner 2002 eine Abteilungsleiterposition bei einer schweizerischen Konzerngesellschaft und wird er hierfür von der österreichischen Gesellschaft karenziert, sodass ab 2002 sein einziger Arbeitgeber die schweizerische Gesellschaft sein wird, dann kann die österreichische Gesellschaft nicht zum Lohnsteuerabzug…
Von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit sind nur die im BMF-Erlass vom 4.10.1993, GZ 04 0501/33-IV/4/93, angeführten Personen. Der zur Kfz-Steuer ergangene Erlass vom 6.7.1959, Zl. 85.776-8/1959, findet auf die motorbezogene Versicherungssteuer…
Werden zwei in Österreich ansässigen Gesellschafter-Vorständen einer österreichischen Aktiengesellschaft von der deutschen Zweigniederlassung 2 PKWs auch für private Zwecke zur Verfügung gestellt und erblickt die deutsche Betriebsprüfung darin eine verdeckte Gewinnausschüttung an die beiden Gesellschafter, dann steht Artikel 10a des DBA-Deutschland einer steuerlichen…
…nur kurz - anwesend ist, zählt für die Berechnung des Zeitraums von 183 Tagen in diesem Staat als Anwesenheitstag" (Z 5 OECD-Kommentar zu Art. 15 OECD-Musterabkommen). Beschäftigt daher ein österreichisches Transportunternehmen als Gestellungsnehmer im Ausland ansässige Kraftfahrer auf internationalen Fernfahrten, dann zählt ein Tag…
…dass die Lohnsteuerfreistellung in Österreich durch die Vorschriften des DBA-Deutschland gedeckt ist. Hiezu muss dem österreichischen Arbeitgeber jedenfalls eine von der deutschen Steuerverwaltung ausgestellte Ansässigkeitsbescheinigung der deutschen Fahrer vorliegen. Als Nachweis für die sachgerechte Bezugsaufteilung zwischen Österreich und Deutschland kann weiters eine Kopie über…
Erhält ein in Österreich ansässiger und im Rennsportbereich tätiger Organisator von Rennfahrern oder deren renninteressierten Familienangehörigen Entgelte für die Ermöglichung einer Teilnahme an ausländischen Motorsportveranstaltungen (Kauf der Rennautos, Kauf von Ersatzteilen, Mechanikerbeistellung, Transport von und zu den Rennstrecken, Bezahlung der Nenngelder an den jeweiligen Rennveranstalter…
…durch den Wegzug im Wegzugsjahr ausgelöst, sondern durch den Tatbestand einer Doppelverwertung in dem betreffenden Folgejahr. War der in der Einkunftsart "Vermietung und Verpachtung" erlittene Auslandsverlust infolge von Sanierungsmaßnahmen am Mietobjekt höher als die für den Verlustausgleich verfügbaren Inlandseinkünfte, dann kann der Verlustüberhang genauso wenig…
…deutscher, sondern ein österreichischer Arbeitgeber vorliegt. Seitens des Finanzamtes sollte (im Rahmen der erhöhten Mitwirkungspflicht bei Auslandsbeziehungen) als Bestätigung für die sachgerechte Arbeitslohnaufteilung zwischen Österreich und Deutschland ein Nachweis über die steuerliche Erfassung der von der österreichischen Besteuerung freizustellenden Einkünfte in Deutschland abverlangt werden. 22…
…abschließt, dann unterliegen die von der deutschen GmbH gezahlten Gagen gemäß Artikel 8 Abs. 2 letzter Satz DBA-Deutschland der deutschen Besteuerung, die im Abzugsweg erfolgt. Werden die für die Deutschland-Auftritte benötigten Fahrzeuge durch die D-GmbH von einer österreichischen GmbH (Ö-GmbH) angemietet…
…die in Österreich über keine Niederlassung oder sonstige Betriebstätte verfügt, und führt sie im Rahmen ihrer Berufsausübung KFZ-Fahrten in Österreich, Deutschland und Dänemark aus, dann unterliegen die von der dänischen Firma gezahlten Arbeitslöhne der österreichischen Besteuerung, die im Wege einer Einkommensteuerveranlagung wahrzunehmen ist. Allerdings…
…die ausschließlich auf ausländischen Transportrouten zum Einsatz kommen, dann unterliegen die an die Fahrer ausgezahlten Arbeitslöhne dem inländischen Lohnsteuerabzug. Denn die Fernfahrer erbringen auch auf ihren Auslandsfahrten ihre Arbeitsleistungen ihrem inländischen Arbeitgeber, sodass eine inländische Verwertung ihrer Arbeitsleistung unmittelbar in den Händen des inländischen Arbeitgeberbetriebes…
…fehlt es an ausländischen Betriebstätten, die in den genannten Staaten Besteuerungsansprüche an den erzielten Einkünften begründen könnten. Sollte einmal eine feste örtliche Einrichtung zur Ausübung der Arbeiten kurzfristig überlassen werden, so würde hiedurch nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen ebenfalls keine ausländische DBA-Betriebstätte begründet…
Ist ein in Österreich ansässiger Chemiker bei einem in Deutschland ansässigen Unternehmen angestellt und wird er von seinem deutschen Arbeitgeber nach Italien und Argentinien entsandt, wobei die Tätigkeitszeiträume in jedem dieser Staaten die Fristen der "183-Tage-Klauseln" (siehe Art. 15 Abs. 2 DBA…
…Kalenderjahr die Grenzgängereigenschaft verloren (AÖF Nr. 283/1986). Wird daher ein deutscher Grenzgänger von seinem österreichischen Arbeitgeber im Rahmen des Produktvertriebes innerhalb eines Jahres für 60 Tage nach Fernost entsandt, so geht in dem betreffenden Jahr die Grenzgängereigenschaft verloren, sodass der österreichische Arbeitgeber für alle…
…Schweiz entfallende Einkünfteteil wäre folglich gemäß Artikel 23 des Doppelbesteuerungsabkommens in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Fragen zur praktischen Vorgangsweise bei der Einkünfteaufteilung sollten mit dem zuständigen Finanzamt (Fachbereichsleiter für zwischenstaatliches Steuerrecht) besprochen werden. Eine polizeiliche Abmeldung in Österreich während der Auslandseinsätze wäre steuerlich unbeachtlich…
…Doppelbesteuerungsabkommens der österreichischen Einkommensbesteuerung. Dies gilt gemäß Artikel 15 Abs. 1 des Abkommens auch für Bezugsteile, die auf Serviceeinsätze in Drittstaaten entfallen und aus diesem Grund nicht von Abs. 4 des Abkommens erfasst sein könnten. 9. Februar 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die…
…a des DBA subsumierbar sein sollte, würde das Abkommen Anrecht auf Steuerentlastung vermitteln: diesfalls auf der Grundlage von Artikel 4 (allgemeine Zuteilungsregel für Unternehmensgewinne). Eine andere Beurteilung wäre nur dann nötig, wenn das österreichische Unternehmen in Bulgarien eine Betriebstätte unterhält und diese in den Vermietungsvorgang…