…sind im Veranlagungsweg in Österreich der Einkommensbesteuerung zu unterziehen. Die deutsche GmbH ist allerdings verpflichtet, im Selbstberechnungsverfahren den Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen zu entrichten, da sie Dienstnehmer im Bundesgebiet beschäftigt. 17. Oktober 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  …
…im Bundesgebiet Dienstnehmer beschäftigen, auch dann grundsätzlich beitragspflichtig werden, wenn die Inlandstätigkeit nur kurzfristig ausgeübt wird. Allerdings wird § 41 Abs. 3 des FLAG 1967 in solchen Fällen so zu verstehen sein, dass in solchen Fällen nicht der Monatsarbeitslohn, sondern nur der aliquote, auf die Inlandstätigkeit…
…muss im Zweifel von jenem Staat entschieden werden, auf dessen Gebiet sich die öffentlich-rechtliche Körperschaft befindet. Der Begriff der "gewerblichen Tätigkeit" kann indessen - auf Abkommensebene - nicht einseitig von einem Vertragstaat festgelegt werden; vor allem dann nicht, wenn im innerstaatlichen Recht beider Staaten ein im…
…den im Rahmen der Vortragstätigkeit erwirtschafteten Einkünften zu. Gemäß § 98 Abs. 1 Z 2 ist die Vortragende aufgrund ihrer in Österreich ausgeübten selbständigen Tätigkeit jedoch in Österreich beschränkt steuerpflichtig, wobei die Steuerpflicht gemäß § 99 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 im Wege der Abzugsteuer wahrzunehmen…
…besteuern, wenn die Bauführungsfrist von 12 Monaten überschritten wird (ebenfalls rückwirkend ab dem ersten Mitwirkungstag). Für die Besteuerung auf österreichischer Seite sind diese Fragen nur von marginaler Bedeutung, da im DBA-Finnland das Anrechnungsverfahren für die Vermeidung der Doppelbesteuerung vorgesehen ist. Sollte Finnland keine Baubetriebstätte…
…an einer inländischen Bauführung hin und würde diesfalls gemäß Artikel 5 Abs. 3 DBA-Deutschland zur Begründung einer steuerpflichtigen inländischen Betriebstätte führen. Nur dann, wenn diese Überwachungs- und Sicherungsleistungen nicht der Abwehr von Baumängeln dienen sollten, sondern als Sicherungsdienst potentielle Schädigungen durch Dritte (Diebstahl, Vandalismus…
…als dieser auf die Mitarbeiterdienstleistungen zugunsten der Zweigniederlassung entfällt. Nur insoweit bilden sie damit den Ausgangswert für die Berechnung der 10%-Grenze des § 4 Abs. 4 Z. 2 EStG. Der nichtabzugsfähige Teil der Lohn- und Gehaltsaufwendungen, der auf die Tätigkeit zugunsten des deutschen Hauptsitzes entfällt…
…10.12.1999 (BMF 18.01.2000, 04 4282/3-IV/4/00) vom österreichisch-schweizerischen Verhältnis ferngehalten. Denn nach dieser Protokollregelung ist der Arbeitskräfteüberlasser und nicht der Beschäftiger als "Arbeitgeber" im Sinn von Artikel 15 Abs. 2 anzusehen, wenn er die typischen Arbeitgeberfunktionen trägt…
…183 Tage pro Kalenderjahr nicht überschreitenden Deutschland-Tätigkeit kein Verlust der deutschen Besteuerungsberechtigung eintreten. Denn eine Betriebstätte kann nicht als Arbeitgeber gewertet werden (BFH 29.1.1986, I R 296/82, BStBl II 1986, 513), sodass für eine Anwendung der "183-Tage-Klausel" des Art…
Der Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen fällt nicht in den sachlichen Anwendungsbereich des DBA-Liechtenstein. Der in Artikel 2 Abs.3 lit. a (iv) des Abkommens genannte "Beitrag vom Einkommen zur Förderung des Wohnbaues und für Zwecke des Familienlastenausgleiches" betrifft die diesbezüglichen Zuschläge zur Einkommensteuer…
…Arbeitseinkünfte der österreichischen Besteuerung, weil hierfür gemäß Artikel 23 Abs. 2 DBA-Schweiz (idF der Abkommensrevision BGBl. III Nr. 22/2007) das Steueranrechnungsverfahren eingeführt worden ist. Arbeitseinkünfte für auf schweizerischem Staatsgebiet erbrachte berufliche Arbeitsleistungen sind daher seit der Abkommensrevision in Österreich nicht mehr von der…
…2 EStG gilt jede vom Arbeitgeber im Inland unterhaltene Anlage oder Einrichtung als Betriebstätte, wenn sie der Ausübung der durch die Arbeitnehmer ausgeübten Tätigkeiten dient. Ist daher ein Arbeitnehmer eines ausländischen Unternehmens in Österreich in seiner eigenen Wohnung für seinen ausländischen Arbeitgeber in einer Art…
…berücksichtigen. Die in Österreich von der Besteuerung freizustellenden Einkünfte sind nach österreichischem Recht zu ermitteln; deutsche steuerliche Vorschriften sind im gegebenen Zusammenhang unbeachtlich; die von den "Deutschland-Bezügen" weiterhin zugunsten der österreichischen Sozialversicherung einzubehaltenden und abzuführenden Beiträge sind daher bei diesen als Werbungskosten anzusetzen. Sie…
Der Begriff der "Bauausführung" ist nicht eng auszulegen (EAS 1750). Tiefbohrarbeiten können eine Baubetriebstätte begründen (EAS 3120). Übernimmt eine auf Tiefbohrleistungen spezialisierte italienische Gesellschaft unter Beaufsichtigung durch die österreichische Montanbehörde nach dem MinroG, BGBl. I Nr. 38/1999, Tiefbohrarbeiten, so wird dadurch eine inländische Betriebstätte…
…und wird vereinbart, dass die österreichische Tochtergesellschaft die Beiträge zur deutschen Pensionskasse übernehmen soll, dann ist für die Frage der steuerlichen Behandlung dieser Beitragszahlungen das Diskriminierungsverbot des Artikels 15 Abs. 7 DBA-Deutschland zu beachten. Da nach österreichischem Recht Arbeitgeberbeiträge zu österreichischen Pensionskassen nicht zu…
…Mehrkostenforderungen und Nachträge aus zusätzlichen oder geänderten Leistungen festzustellen und zu bewerten sowie Vorschläge für Nachbelastungen bei gestörten Bauabläufen zu erstellen, so liegt hierbei eine Mitwirkung an den Bauausführungen vor. Mit der deutschen Steuerverwaltung ist allerdings mittlerweile geklärt, dass die Regelung des Artikels 5 Abs…
…4.1980, 2805/79), wäre keine unmittelbare Verwertung in Österreich mehr gegeben. Eine gleiche Sichtweise wird für die Ortskräfte einer im Ausland eingerichteten Zweigniederlassung gelten (VwGH 20.10.1982, 81/13/0083). 28. Oktober 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…sich als eine bloß passive Unternehmensleistung und nicht als aktive betriebliche Tätigkeit. Daher bilden jene Räumlichkeiten, an denen vermietete Maschinen zum Einsatz gelangen, Betriebstätten des Mieters, aber nicht Betriebstätten des Vermieters. Gleiches gilt nach Auffassung des BM für Finanzen im Fall der Vermietung von Arbeitskräften…
…Staatsbürger, der etwa vier Tage pro Woche in Deutschland und etwa einen Tag pro Woche in Österreich tätig wird, dann ist gemäß Artikel 9 Abs. 1 DBA-Deutschland jener Teil der Bezüge, der auf die Deutschland-Tätigkeit entfällt, von der österreichischen Besteuerung (ohne Progressionsvorbehalt) freizustellen…
…in Italien ansässigen Mitarbeiter für den Weltvertrieb seiner Erzeugnisse als Vertriebsleiter und hält sich der italienische Vertriebsleiter jährlich nur etwa 30 Tage für "Vertriebsmeetings" uä. in Österreich auf, dann unterliegen nur jene Bezugsteile dem österreichischen Lohnsteuerabzug, die auf die Tätigkeit auf österreichischem Staatsgebiet entfallen (Art…