Gemäß § 240 BAO iVm § 13a AVOG hat die Rückzahlung einer Abzugssteuer auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen durch das Finanzamt Bruck-Eisenstadt-Oberwart zu erfolgen. Allerdings werden durch § 240 Abs. 3 lit. c BAO jene Besteuerungsfälle aus diesem Rückzahlungsverfahren herausgelöst, in denen "ein Ausgleich im Wege der…
Gemäß § 13a AVOG obliegt dem Finanzamt Eisenstadt für den Bereich des gesamten Bundesgebietes die auf Grund völkerrechtlicher Verträge vorgesehene Rückzahlung von Abgaben, soweit diese nicht anderen Behörden übertragen ist. Die Zuständigkeit des Finanzamtes Eisenstadt umfasst demnach die Durchführung aller Quellensteuerrückerstattungen, die auf Grund…
Unterhält eine deutsche Kapitalgesellschaft, die als weltweit agierendes Handelshaus tätig ist, für den schweizerischen Markt eine operativ tätige schweizerische Tochtergesellschaft (die T1-AG) und gleichzeitig an der selben schweizerischen Adresse eine weitere Tochtergesellschaft (die T2-AG), die den Markt in Italien, Österreich und in…
Zufolge Ziffer 1.3.4 des Endbesteuerungserlasses AÖFV. Nr. 175/1994, kann eine Rückerstattung jener (5%igen) schweizerischen Quellensteuer gemäß § 240 Abs. 3 BAO beantragt werden, für die sich auf Grund des DBA-Schweiz die Verpflichtung zur Anrechnung auf die österreichische Steuer ergibt; dies allerdings…
Beteiligt sich ein österreichischer Investor an einer deutschen Immobilieninvestment-KG, der bloß vermögensverwaltender Charakter zukommt und deren Erträgnisse aus der Verwertung niederländischer Immobilien stammen, dann muss Deutschland auf Grund des DBA-Ö/D die anteiligen Einkünfte des österreichischen Investors von der Besteuerung freistellen; auf Grund…
Bei Ermittlung des Höchstbetrages, bis zu dem Auslandssteuern auf die österreichische Körperschaftsteuer angerechnet werden können, sind die durch Anrechnung begünstigten ausländischen "Einkünfte" gemäß BMF Erlass vom 27. Dezember 1990, AÖF Nr. 49/1991, um alle Aufwendungen zu kürzen, die hiezu in einem "erkennbaren wirtschaftlichen…
Nach allgemeinen Grundsätzen (Art. 3 Abs. 2 OECD-Musterabkommen) ist bei Anwendung des DBA-Deutschland auf österreichischer Seite österreichisches innerstaatliches Recht anzuwenden. Nach österreichischem innerstaatlichen Recht ist eine Zusammenfassung von Einkommen verschiedener Rechtspersonen grundsätzlich nur im Rahmen des § 9 KStG (Organschaft) möglich (sieht man von…
Hat ein in Österreich ansässiger Abgabepflichtiger seinen durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung geführten Betrieb im Oktober 1999 nach Deutschland verlegt, wobei einerseits nach Gegenverrechnung mit hierbei aufgedeckten stillen Reserven noch ein österreichischer Betriebsverlust von rund 30.000 S verblieb und andererseits für die Zeit Oktober bis…
Hat ein Albaner, der an einer österreichischen AG mehrheitlich beteiligt ist, im Herbst 2006 seinen Familienwohnsitz und damit seine Ansässigkeit von Wien nach Tirana verlegt und in Österreich noch einen Zweitwohnsitz beibehalten, dann hatte diese Ansässigkeitsverlegung keine Wegzugsbesteuerung nach § 31 EStG 1988 zur Folge, weil…
Aus Sicht des Bundesministeriums für Finanzen bestehen keine Bedenken, wenn ein österreichisches Unternehmen, das eine deutsche Betriebstätte unterhält, aus Verwaltungsvereinfachungsgründen auf den Ausgleich mit den Verlusten dieser deutschen Betriebstätte verzichtet, um sich solcherart die administrativen Probleme hinsichtlich einer Nachversteuerung zu ersparen. Unterbleibt im Verlustentstehungsjahr solcherart…
Bei der Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen ist stets in einem ersten Schritt der Bestand der österreichischen Steuerpflicht nach innerstaatlichem Steuerrecht zu beurteilen. In einem zweiten Schritt ist sodann zu prüfen, ob die in Schritt 1 ermittelte Steuerpflicht durch ein Doppelbesteuerungsabkommen eingeschränkt wird (EStR 2000 Rz 33…
Wird nach Verlegung des Hauptwohnsitzes von Deutschland nach Österreich eine im Privatvermögen gehaltene Beteiligung an einer deutschen Kapitalgesellschaft veräußert, so unterliegt der Unterschiedsbetrag zwischen den seinerzeitigen tatsächlichen Anschaffungskosten und dem erzielten Veräußerungserlös nach Maßgabe des § 31 EStG der inländischen Besteuerung. Wird der bis zur…
Verlagert eine schweizerische Aktiengesellschaft, die im Bereich Planung und Engineering tätig ist, einen Teil ihrer Aktivitäten nach Österreich, wobei 5 Österreicher als Lüftungszeichner und Projektleiter angestellt werden, begründen jene Räumlichkeiten, in denen diese Tätigkeiten ausgeführt werden, eine österreichische Betriebstätte der schweizerischen Gesellschaft, mit der Folge…
Verlegt ein deutscher Industrieller seinen Wohnsitz nach Österreich, so tritt er damit in die österreichische unbeschränkte Steuerpflicht ein, derzufolge seine deutschen Einkünfte künftighin nach österreichischem Recht zu ermitteln sind. Ist der Industrielle zu 24% an einer (immobilienverwaltenden) deutschen GmbH&Co KG beteiligt, die ihren Immobilienbesitz…
Unterhält eine inländische Gesellschaft mit Betriebsgegenstand Finanzdienstleistungen (Banken- und Versicherungsbereich) in Tschechien, in der Slowakei, in Ungarn, in Polen, in Rumänien und in Bulgarien Tochtergesellschaften mit gleichem Betriebsgegenstand und ergibt sich aus betriebswirtschaftlichen Notwendigkeiten, dass die ausländischen Tochtergesellschaften die Großrechenanlage der österreichischen Muttergesellschaft mitbenutzen, so…
Die Frage der Vorgangsweise bei der abkommenskonformen Aufteilung von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit ist in Abschn. B Z. 3 des Ergebnisprotokolls über österreichisch-deutsche Verständigungsgespräche vom 21.3.97 in Wien behandelt worden und es ist hiebei als Grundsatz eine Aufteilung nach der Anzahl der…
§ 2 Abs. 8 Z 3 EStG sieht im Gefolge des Auslandsverlusterkenntnisses des VwGH (VwGH 25.9.2001, 99/14/0217) einen Nachversteuerungstatbestand vor, durch den eine Doppelverwertung von Auslandsverlusten vermieden werden soll. Im Kalenderjahr der ausländischen Doppelverwertung erhöht der in Österreich seinerzeit ausgeglichene Verlust den…
Auch in internationalen Steuerfällen ist die Besteuerungsgrundlage von Amts wegen zu ermitteln; wobei allerdings die amtswegige Ermittlungspflicht keine schrankenlose ist, sondern sich im Rahmen des Zumutbaren halten muss. Werden nach Ergehen des VwGH-Erkenntnisses zu den DBA-Auslandsverlusten (VwGH 25.09.2001, 99/14/0217…
Beauftragt ein österreichisches Unternehmen ausländische ExpertInnen, die unter den Anwendungsbereich des § 99 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 (kaufmännische und technische Beratung) fallen und übersteigt deren Gesamthonorar 10.000 Euro im Kalenderjahr, dann wird man sich für Zwecke der DBA-Entlastungsverordnung im Allgemeinen nicht damit…
Wird Ende 2002 von der österreichischen Konzerngesellschaft das Dienstverhältnis mit einem Konzernmitarbeiter gelöst, der vorher noch im Zeitraum April bis Dezember 2002 zu einer schweizerischen Konzern-Schwestergesellschaft entsandt worden ist, dann ist es wohl lohnsteuerrechtlich richtig, gemäß Artikel 15 DBA-Schweiz jener Teil der Beendigungsentgelte…