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EAS 1930Versuchte Vermeidung einer Stiftungszwischensteuer mit Hilfe einer Liechtensteinischen Stiftung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 142/2-IV/4/0107.09.2001

Wurden Anteile an einer inländischen KG in eine inländische GmbH eingebracht, deren einziger Gesellschafter eine inländische Privatstiftung ist, dann unterliegt bei einer Veräußerung dieser KG-Anteile durch diese Privatstiftung der hiebei realisierte Veräußerungsgewinn der 12,5%igen "Zwischensteuer". Da diese Zwischensteuer keine Steuer des Begünstigten…

EAS 2934Auslandsunternehmensverkauf durch den Stifter an seine österreichische Stiftung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0096-IV/4/200825.01.2008

…ansässigen türkischen Staatsbürger aus dem gegen Teilzahlungen getätigten Verkauf der Gibraltar-Gesellschaftsanteile an seine in Österreich errichtete Privatstiftung realisiert wird. Sollte nach der Veräußerung an die Stiftung in Österreich ein Zweitwohnsitz begründet werden, dann wird bei Beantwortung der Frage, ob die nach Eintritt in die…

EAS 1644Widmung von Gesellschaftsanteilen an eine liechtensteinische Stiftung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSt 152/1-IV/4/0025.04.2000

…nehmen, weil sie auf Grund von Artikel 83 und 84 des Steuergesetzes vom 30. Jänner 1961 von der Besteuerung befreit wäre). Damit führt eine solche Maßnahme zur Erfassung der in den gewidmeten Beteiligungen enthaltenen stillen Reserven im Wege der "Wegzugsbesteuerung" nach § 31 Abs. 2 Z…

EAS 2381Beteiligung einer österreichischen Privatstiftung an einer deutschen GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftF 646/1-IV/4/0309.12.2003

…erfolgt mit dem Regelsteuersatz von 34%. Wird die Beteiligung an der deutschem GmbH veräußert, dann unterliegt der Veräußerungsgewinn der Zwischensteuer des § 22 Abs. 3 KStG von 12,5%. Durch Übertragung der bei der Veräußerung aufgedeckten stillen Reserven auf die Anschaffungskosten anderer Beteiligungen kann nach Maßgabe…

EAS 1244Doppelte Schenkungssteuer bei Vermögenstransfer in eine österreichische Stiftung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 14/10-IV/4/9806.04.1998

Bringt der in der Schweiz ansässige Errichter einer österreichischen Privatstiftung sein Vermögen in diese Stiftung ein, dann löst dies eine 2,5-prozentige inländische Schenkungssteuerpflicht aus. Wird dieser Vermögenstransfer auch in der Schweiz einer 3,5-prozentigen Schenkungsbesteuerung unterzogen, dann liegen wohl die Rechtsvoraussetzungen für…

EAS 2771Vermeidung einer doppelten Schenkungsbesteuerung bei Einbringung von deutschem Vermögen in eine österreichische Privatstiftung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0546-IV/4/200609.11.2006

Wird von einem in Deutschland ansässigen deutschen Staatsbürger in Deutschland gelegenes Betriebstättenvermögen oder in Deutschland gelegenes unbewegliches Vermögen in eine österreichische Privatstiftung eingebracht, so kann eine hierbei auftretende internationale Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Schenkungsbesteuerung durch eine auf § 48 BAO gestützte Entlastungsmaßnahme beseitigt werden. Allerdings…

EAS 3197Widerruf einer österreichischen Privatstiftung nach Wegzug in die Schweiz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0175-IV/4/201121.02.2011

…der Folge durch Widerruf ihre österreichische Privatstiftung auf, so kann die damit verbundene österreichische Kapitalertragsteuerpflicht auf der Grundlage von Artikel 21 DBA-Schweiz vermieden werden (EAS 2482 vom 28. Juni 2004, wobei allerdings nunmehr das Entlastungsverfahren nach der DBA-EVO, BGBl. III Nr. 92/2005…

EAS 3207Zeitverschobene Doppelbesteuerung bei Stiftungszuwendungen an den deutschen Stifter
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0497-IV/4/201121.02.2011

…Kapitalertragsteuer auf 15% herabzusetzen und in dieser Höhe in Deutschland anzurechnen ist (EAS 2965). Wird die österreichische Privatstiftung auf deutscher Seite als transparent gewertet und werden ihre Einkünfte unmittelbar dem deutschen Stifter zugerechnet und wird daher die Zuwendung als solche keiner deutschen Besteuerung mehr unterzogen…

EAS 1867Darlehensaufnahme von der nahestehenden Privatstiftung über eine Malta-Bank
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 3402/1-IV/4/0102.07.2001

Nach der dem Stiftungssteuerrecht bis einschließlich 2000 eigentümlichen Grundkonzeption sollten nicht alle Zinseneinkünfte einer Privatstiftung steuerfrei bleiben, sondern nur jene, die bei natürlichen Personen endbesteuert sind. Zinsen, die eine Privatstiftung für ein Darlehen von fast 500 Mio. S von einer nahestehenden GMBH erhielt, sollten daher…

EAS 2166Ausschüttung unbesteuerter Passiveinkünfte an eine österreichische von einer Privatstiftung gehaltene GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 541/1-IV/4/0226.11.2002

Erwirbt eine österreichische Kapitalgesellschaft von einer Antillen-Gesellschaft eine 100-prozentige Beteiligung an einer niederländischen Kapitalgesellschaft, die überwiegend in den Niederlanden unbesteuerte Passiveinkünfte erzielt, dann unterliegen die von der erworbenen niederländischen Tochtergesellschaft ausgeschütteten Gewinne gemäß § 10 Abs. 3 KStG 1988 der inländischen Körperschaftsbesteuerung, wenn nicht…

EAS 873Zuwendungen von österreichischen Privatstiftungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 36/2-IV/4/9630.04.1996

…besitzt. Eine andere Betrachtung könnte aber in Umgehungsfällen geboten sein, dann nämlich, wenn dem Zuwendungsempfänger eine solche Einflussnahme auf die Gestion der Stiftung zukommt, dass er in wirtschaftlicher Betrachtungsweise als "Beteiligter" an dieser Stiftung anzusehen ist; eine solche Betrachtung wurde von deutscher Seite bei deutsch…

EAS 605Einbringung von deutschem Grundvermögen in eine liechtensteinische Familienstiftung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 2727/4/1-IV/4/9527.03.1995

…von der im Verhältnis zu Deutschland sonst eintretenden doppelten Schenkungsbesteuerung durch Anrechnung der deutschen Schenkungssteuer herbeizuführen. Für eine Steuerfreistellung des Vorganges müssten in einem Fall wie dem vorliegenden noch besondere Umstände hinzutreten, die einen derart weitgehenden Steuerverzicht auf österreichischer Seite als sachgerecht erscheinen lassen. 27…

EAS 447Deutsches Außensteuergesetz und österr. Privatstiftungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 366/66/1-IV/4/9410.06.1994

  Anlässlich österreichisch-deutscher Verständigungsgespräche wurde auch die Frage der steuerlichen Behandlung österreichischer Privatstiftungen nach dem deutschen Außensteuergesetz erörtert. Nach deutscher Auffassung findet bei in Deutschland ansässigen Begünstigten und Letztbegünstigten österreichischer Privatstiftungen auf der Grundlage von § 15 des deutschen Außensteuergesetzes die so genannte "Zurechnungsbesteuerung" statt…

EAS 1591Wohnsitzverlegung einer Stiftungsbegünstigten nach Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 779/1-IV/4/9924.01.2000

…an dieser Stiftung anzusehen ist. Falls es sich bei dem Stiftungsvermögen um österreichisches Vermögen handelt, so kann in besonders gelagerten Fällen (z.B. ein Begünstigter verlegt seinen Wohnsitz aus Österreich nach Deutschland) im Rahmen eines Verständigungsverfahrens eine Prüfung dahingehend angestellt werden, ob und in welchem…

EAS 3091Stiftungszuwendungen an den nach Tschechien verzogenen einzigen Begünstigten und Stifter
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2422-IV/4/200921.09.2009

…Vordrucke ZS-QU1 vorliegen. Wenn diese Voraussetzung erfüllt ist, muss auf österreichischer Seite eine abkommensgemäße Steuerentlastung auch dann stattfinden, wenn die - durch den Vordruck der tschechischen Finanzverwaltung offengelegten - Zuwendungen in Tschechien nach dem innerstaatlichen Recht Tschechiens nicht steuerpflichtig sind. Bundesministerium für Finanzen, 21. September 2009

EAS 1315Einbringung von US-Vermögen in österreichische Privatstiftungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 139/2-IV/4/9823.08.1998

…Grundlage von Artikel 21 DBA-USA von der inländischen Besteuerung freizustellen ist, wenn der US-Begünstigte zu diesem Zeitpunkt noch in den USA ansässig ist. Nach dem Abkommen dürfen die Einkünfte der österreichischen Stiftung in den USA nicht besteuert werden, und zwar auch dann nicht…

EAS 2482Auflösung einer österreichischen Privatstiftung mit Zuwendungsempfängern in Spanien, Italien und der Schweiz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 21/4-IV/4/0428.06.2004

…setzt voraus, dass die Zuwendung dem ausländischen Zuwendungsempfänger steuerlich zuzurechnen ist. Wird die Zuwendung im Ansässigkeitsstaat des Zuwendungsempfängers nicht besteuert (liegt daher kein Besteuerungsnachweis vor) dann nährt dies die Vermutung, dass die Zuwendung - zumindest nach ausländischem Recht - nicht dem Zuwendungsempfänger zugerechnet worden ist. 28. Juni…

EAS 3086Zuwendungen österreichischer Privatstiftungen an kanadische Begünstigte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2418-IV/4/200921.09.2009

…Bestimmung ganz allgemein das Vorliegen von Einkünften ausreicht, die nach dem Recht des Quellenstaates steuerlich den Einkünften aus Aktien gleichgestellt sind, ohne dass es auf das nach der Dividendendefinition des OECD-Musterabkommens maßgebliche Merkmal der "Beteiligung" an der Gesellschaft ankommt, sind diese Zuwendungen als "Dividenden"…

EAS 2018Erbanfall bei einer deutschen gemeinnützigen Stiftung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/15-IV/4/0203.04.2002

Ist eine deutsche Staatbürgerin mit Wohnsitzen in Österreich und Monaco vor dem Jahr 2001 in Österreich verstorben und hat sie testamentarisch ihren Liegenschaftsbesitz in Monaco und Österreich sowie ihr gesamtes in- und ausländisches Kapitalvermögen einer deutschen gemeinnützigen Stiftung vermacht, dann unterliegt der gesamte Erbanfall der…

EAS 947Zuwendungen österreichischer Privatstiftungen an britische Begünstigte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 139/1-IV/4/9627.09.1996

…besitzt. Eine andere Betrachtung könnte aber in Umgehungsfällen geboten sein, dann nämlich, wenn dem Zuwendungsempfänger eine solche Einflussnahme auf die Gestion der Stiftung zukommt, dass er in wirtschaftlicher Betrachtungsweise als "Beteiligter" an dieser Stiftung anzusehen ist; eine solche Betrachtung wurde von deutscher Seite bei deutsch…