…ab diesem Verständigungsverfahren erlangen. Besondere Überlegungen mögen in diesem Zusammenhang anzustellen sein, wenn in einem Verständigungsverfahren von einer ehemaligen Auslegungsvariante abgerückt wird oder wenn man sich von einer anerkannten OECD-Auslegungsregel distanziert. Im Fall der Verständigung über die steuerliche Behandlung der Wiederholungshonorare, derzufolge diese als…
…aus den Deutschland-Auftritten herrührenden Einkünfte in Österreich unter Progressionsvorbehalt von der Besteuerung freizustellen. Hat der Künstler Aufwendungen in der Höhe von 800.000 Euro zu tragen, wobei 600.000 auf die Deutschland-Auftritte entfallen, dann ist bei Abgabe der österreichischen Einkommensteuererklärung wie folgt vorzugehen…
…BM für Finanzen - über Ersuchen Liechtensteins - bereit, gemäß Artikel 25 des DBA-Liechtenstein über diesen Fall in ein Verständigungsverfahren einzutreten. Ein derartiges Verfahren würde aber den Abschluss des österreichischen Betriebsprüfungsverfahrens nicht behindern. 01. September 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: …
…wird, dann kann ein Steuerabzug nach § 99 EStG nur unterbleiben, wenn von den betreffenden - ebenfalls in Deutschland ansässigen - Autoren ausgefüllte Formulare ZS-QU1 vorgelegt werden. Eine amtliche Bestätigung dieser Formulare ist nur bei Überschreiten der 10.000 Euro-Grenze des § 2 DBA-EVO, BGBl. III…
…zur Vermeidung von Haftungsfolgen hievon der 20%ige Steuerabzug gemäß § 99 EStG. vorzunehmen sein. Wird eingewandt, dass der Vertragspartner des österreichischen Seminarveranstalters ein liechtensteinisches Unternehmen ist, das mangels inländischer Betriebstätte weder gemäß § 98 EStG noch gemäß Artikel 7 DBA-Liechtenstein in Österreich besteuert werden darf…
…steht, auf die eine italienische Steuer angerechnet werden kann. Der Fall könnte ein anderes Ergebnis zeitigen, wenn auch die nichtselbständige künstlerische Tätigkeit teilweise in Italien ausgeübt und dort - abkommenskonform - besteuert worden wäre. 14. Dezember 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…mit einem dritten Staat hervor, dass ein Teil der Provisionszahlungen über die Briefkastengesellschaft an in diesem Drittstaat ansässige Personen geflossen ist, dann hebt dies aus der Sicht des reinen Wortlautes des § 162 BAO das in dieser Gesetzesbestimmung verankerte Abzugsverbot nicht auf. Allerdings erscheint die Sichtweise…
Erhält ein in Österreich ansässiger Konzertdirigent von einem deutschen Rundfunkunternehmen ein Einmalentgelt für Proben, Produktion, Mitschnitt und Liveübertragung eines Konzertes, dann ist dieses Entgelt in Österreich unter Progressionsvorbehalt von der Besteuerung freizustellen; und zwar auch dann, wenn Wiederholungsübertragungen entgeltfrei erfolgen können; diese Beurteilung stützt sich…
…funktionelle (inhaltliche) und zeitliche Überschneidung der Tätigkeiten als Dienstnehmer und als Vorstandsmitglied vor oder ist die Vorstandstätigkeit als die Haupttätigkeit einzustufen, dann ist für die Beurteilung relevant, ob das Vorstandsmitglied weisungsgebunden ist. Ein weisungsgebundenes Vorstandsmitglied erzielt in der Regel Einkünfte aus einer nichtselbständigen Tätigkeit iSd…
Die Frage der steuerlichen Behandlung von sogenannten Wiederholungshonoraren für die nochmalige Ausstrahlung einer deutschen TV-Produktion im Fernsehen wurde anläßlich der österreichisch-deutschen Verständigungsgespräche vom 14.5.1999 in Berlin besprochen. Abschn. C Z. 2 des Ergebnisprotokolls enthält hiezu folgende Feststellung : "Wiederholungshonorare, die Schauspieler für…
Schließt eine österreichische Konzertagentur mit einer deutschen Konzertagentur einen Vertrag über einen inländischen Auftritt einer US-Künstlerin ab, dann ist die US-Künstlerin jedenfalls nach Artikel X Abs. 2 DBA-USA mit der für ihren Auftritt bezogenen Gage in Österreich steuerpflichtig, wenn die Freigrenze von…
…gezahlten Honorare vermutlich als "Lizenzgebühren" im Sinn von Artikel 12 DBA-Deutschland anzusehen und wären folglich insgesamt in Österreich steuerpflichtig. Liegt kein Fall einer Abgeltung von Verwertungsrechten vor, sondern hat der österreichische Steuerpflichtige eine freiberufliche Dienstleistung erbracht, so spricht vieles dafür, dass auch in diesem…
…zwischen den beiden Steuerverwaltungen festgestellt, dass bei Musikern der Sparte "Unterhaltungsmusik" eine Künstlereigenschaft nur im Fall von "Medien-Persönlichkeiten" gegeben ist, d.h. nur dann, wenn der Musiker durch Auftritt oder Darbietungen in Rundfunk oder Fernsehen eine überörtliche Bekanntheit erreicht hat. Unter diesen rechtlichen Gegebenheiten…
…Der inländische Besteuerungsanspruch wird in diesem letztgenannten Fall auch durch das DBA-Deutschland bestätigt. Wird die Beratungstätigkeit hingegen ohne Nutzung einer inländischen Betriebstätte ausgeübt, verpflichtet das DBA-Deutschland zur Steuerfreistellung in Österreich, sodass diesfalls der Steuerabzug unterbleiben kann, falls ausreichende Nachweise über diese abkommensgemäße Steuerfreistellungsverpflichtung…
…seiner in Österreich erbrachten schauspielerischen Leistungen zu werten ist und dass folglich das Besteuerungsrecht Österreich zusteht, wenn die Jahresfreigrenze des Artikels 17 Abs. 1 DBA-USA von 20.000 USD überschritten wird. Es ist daher auch richtig, dass die österreichischen Einkünfte in der US-Steuererklärung…
…österreichische Konzerngesellschaft unterlässt, diesen in Österreich freizustellenden Lohnaufwand an die schweizerische Konzerngesellschaft weiterzubelasten; denn es handelt sich hierbei um (nachträgliche) Entgelte für eine Tätigkeit, deren Nutznießer die schweizerische Konzerngesellschaft war. Die Entgelte dürfen daher aufwandmäßig die Gewinne der österreichischen Gesellschaft nicht belasten. 11. Februar 2003…
…in dem sich der Sitz der Gesellschaft befindet. Nach jenen Grundsätzen, die im OECD-Update 2000 ihren Niederschlag gefunden haben (Z 32.1 ff des OECD-Kommentars zu Artikel 23 des OECD-MA), besteht für den Ansässigkeitsstaat (hier: Deutschland) die Verpflichtung zur Entlastung von der…
…dem Engagementvertrag entstehen Leistungsbeziehungen nur zwischen dem Hotel und dem Pianisten und es steht "Kontrahent 2" (dem Pianisten und nicht der "Agentur") eine Vergütung in Höhe von S 22.000,- zu. 22. September 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  …
…mit dem ausdrücklich in § 99 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 festgelegten Grundsatz, dass bei den dort genannten höchstpersönlichen Tätigkeiten inländische Steuerpflicht auch dann eintritt, wenn die Zahlungen an andere Personen geleistet werden ("Besteuerungsdurchgriff" auf die persönlich Tätigen). Allerdings kann dieser auf der steuerlichen Zurechnung…
…deutscher und österreichischer Seite nötig ist; sollte diese nicht erzielbar sein, müsste die Angelegenheit im Rahmen eines internationalen Verständigungsverfahrens, das beim Bundesministerium der Finanzen in Bonn zu beantragen wäre, geklärt werden. 2. August 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: