…die Tochtergesellschaftserrichtung sind und demzufolge steuerlich der schließlich tatsächlich gegründeten Tochtergesellschaft zuzurechnen sind. Welche der beiden Varianten tatsächlich verwirklicht wurde kann nicht im ministeriellen EAS-Verfahren, sondern nur vor Ort durch das zuständige Finanzamt geklärt werden. Jedenfalls wird im Bereich der Einkommens- und Umsatzbesteuerung eine…
Wird ein in Österreich nur der beschränkten Steuerpflicht unterliegender Künstler mittels Werkvertrages von einem österreichischen Opernhaus dazu verpflichtet, Vorbereitungsarbeiten im Hinblick auf seine künftige Bestellung als Musikdirektor dieses Hauses zu leisten, dann unterliegen die dem ausländischen Künstler im Rahmen seines freiberuflich ausgeübten Künstlerbetriebes zugehenden Vergütungen…
Beabsichtigen österreichische Investoren, sich als Kommanditisten an einer durch die Komplementär-GmbH "gewerblich geprägten" deutschen GmbH & Co KG zu beteiligen, die ein sehr hoch verzinstes Darlehen an einen Kanadier vergibt, dann stellen die Räumlichkeiten der KG Personengesellschaftsbetriebstätten der Gesellschafter dar. Dies hat in der Vergangenheit…
Bedient sich ein österreichisches Unternehmen, das mit der Entwicklung und Herstellung technischer Produkte beschäftigt ist, zur Betreuung des deutschen Marktes eines Angestellten mit Wohnsitz in Deutschland und ist dieser Angestellte mit Vollmachten sowohl zur Auftragsanbotlegung als auch zur Auftragsannahme ausgestattet, so führt dies allein bereits…
…durch die bloße Mitbenutzung von Räumen des deutschen Unternehmens nach der derzeitigen Verwaltungspraxis in der Regel keine deutsche Betriebstätte (VPR 2010 Rz 170), und zwar weder nach inländischem Recht noch nach DBA-Recht. Die aus der Sicherheitsprüfung erzielten Gewinne unterliegen daher der österreichischen Besteuerung und…
…Vertragsabschlüsse, Organisation und Marketing des österreichischen Gastspieles, Produktionskosten) gehen zwar auf Funktionen des deutschen Stammhauses zurück, sind aber - soweit sie der inländischen Betriebstätte zu Gute kommen - gemäß Artikel 7 Abs. 3 DBA-D von dem "fiktiven österreichischen Veranstalter" zu tragen und der KG zu vergüten…
…Diese Wertminderung kürzt allerdings nicht die Besteuerungsgrundlage der inländischen GmbH, da diese auf die in Deutschland gelegenen Betriebstätten der deutschen KG entfällt und sonach gemäß Artikel 4 DBA-Deutschland aus der österreichischen Besteuerungsgrundlage auszuscheiden ist. Für steuerliche Belange tritt diese (in Österreich steuerlich nicht verwertbare…
…Z 2 KStG 1988 und § 18 Abs. 6 EStG 1988. Die hier verankerte Verlustvortragsberechtigung wird allerdings einschränkend durch § 102 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 ergänzt; darnach wird die primäre Verlustverwertung von Deutschland erwartet, wobei § 102 EStG 1988 gegenüber EU- und EWR-Staaten im gegebenen…
…Bietet eine in Frankreich ansässige natürliche Person auf selbständiger Basis Kurse im Bereich der Erwachsenenbildung an und übt sie diese Vortragstätigkeit auch kurzfristig in Österreich aus, so wird durch die einmalige vorübergehende Anmietung von Räumlichkeiten im Inland für die Dauer von 50 Tagen noch keine…
… 48 BAO umgehend Wirksamkeit in Österreich verleiht. Das Abkommen selbst bedarf zu seiner Wirksamkeit noch der Ratifikation in beiden Staaten. Da die Gewinn- und Verlustermittlung bei inländischen Betriebstätten deutscher Unternehmer stets nach österreichischem Recht erfolgen muss, könnte der in der deutschen Steuererklärung ausgewiesene Verlustanteil nur…
§ 102 Abs. 2 Z 3 letzter Satz EStG ist gegenüber EU- und EWR-Staaten als Schutzmechanismus gegen internationale Verlustdoppelverwertungen zu verstehen (EAS 2303, EAS 2309). Das aus den EU-rechtlichen Grundfreiheiten resultierende Gebot einer Verlustverwertung im Betriebstättenstaat steht damit unter dem gesetzlichen Vorbehalt, dass diese…
…von aktiven gewerblichen Dienstleistungen mittels eines Leitungssystems (Datentransport durch ein Kommunikationsunternehmen und Wassertransport durch ein Wasserwerk), es ging sonach nicht um Fälle einer bloßen Vermögensverwaltung des Leitungssystems. Der bloße Umstand, dass die Wortwahl bei der Umschreibung des Betriebstättenbegriffes in Artikel 5 DBA-Deutschland und in …
…siehe hierzu EAS 2402 und EAS 2274). Ob durch die übernommene Bauplanung eine inländische Betriebstätte entsteht, ist auf der Ebene der Mitunternehmerschaft zu entscheiden. Maßgebend ist, ob es zu Anwesenheiten auf dem Baugelände kommt und ob - gerechnet ab der ersten durch die Planungsarbeit bedingten Anwesenheit…
Bringt ein in Deutschland ansässiger Gesellschafter einer österreichischen Personengesellschaft seinen Mitunternehmeranteil auf der Grundlage von Artikel III UmgrStG in eine österreichische Kapitalgesellschaft ein, dann ist dieser Vorgang von der deutschen Besteuerung gemäß Artikel 7 in Verbindung mit Artikel 23 DBA-Deutschland freizustellen. Der Umstand, dass…
…inländischen Betriebstätte in die inländische beschränkte Steuerpflicht ein. Die Geltendmachung dieser beschränkten Steuerpflicht verstößt nicht gegen das DBA-Deutschland, weil die Gesamtausführung des von der ARGE übernommenen Auftrages länger als 12 Monate dauert und damit abkommensrechtlich die betriebstättenbegründend wirkende 12-Monatsfrist des Art. 5 Abs…
…Sachverhaltsabhängigkeit nicht auf ministerieller Ebene getroffen werden; diese Entscheidung muss daher dem zuständigen Finanzamt vorbehalten bleiben. Bestätigt sich die Richtigkeit der Betriebstättenvermutung und leitet diesfalls das deutsche Unternehmen (nachweisbar) auf deutscher Seite ein Verständigungsverfahren ein, bestünden keine Bedenken, wenn unter den gegebenen Umständen mit rückwirkenden…
…den Jahren 1998 bis 2000 Verluste und derzielt dasselbe Unternehmen in einer anderen österreichischen Bau-Betriebstätte "B" in den Jahren 2001 bis 2002 Gewinne, dann ist nach dem Wortlaut der Abkommensbestimmungen für beide Betriebstätten ein Vergleich mit je einem österreichischen Unternehmen herzustellen. Und da Verluste…
…DBA-Deutschland begründet, kann als Sachverhaltsfrage im ministeriellen EAS-Verfahren nicht abschließend geklärt werden. Wenn es sich hierbei um eine einmalige Veranstaltung handelt und zu diesem Zweck ein unabhängiges deutsches Partnerunternehmen sich bereit erklärt, auf Provisionsbasis Interessenten für die Fachausstellung namhaft zu machen, dann deutet…
…die bisher den österreichischen Markt (Software für Industrieanlagen) durch nicht abschlussberechtigte Außendienstmitarbeiter betreut hat, dazu, das Angebot einer österreichischen Office-Service-GmbH anzunehmen, und in dieser Gesellschaft einen Büroraum (1-2 Arbeitsplätze) für rund 27.000 S pro Monat zu benutzen sowie die Büroserviceleistungen der…
Es erscheint durchaus vertretbar, in der Tätigkeit eines selbständig tätigen deutschen Seminarleiters bzw. Trainers bei Seminaren für die Entwicklung von Kommunikationsstrategien keine vortragende sondern - im Sinn des Erlasses vom 24. Juli 1984, AÖF Nr. 184/1984 - eine unterrichtende Tätigkeit zu erblicken; dies hat zur…