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10 Treffer1545 msnur geltende Fassungen
EAS 1357Französische Austauschassistentinnen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 2022/9-IV/4/9803.11.1998

Gemäß Artikel 20 Abs. 2 DBA-Frankreich sind "Professoren und andere Lehrpersonen eines Vertragsstaates, die sich in dem Gebiet des anderen Staates für einen Zeitraum von höchstens zwei Jahren aufhalten, um dort an einer Hochschule, einer Mittelschule oder einer sonstigen Lehranstalt dieses anderen Staates zu…

EAS 1759Verlängerte Gastlektorentätigkeit in Italien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 452/1-IV/4/0028.11.2000

Ist ein in Österreich ansässiger Wissenschaftler für die Dauer von zwei Jahren an einer staatlichen italienischen Universität als Gastlektor tätig, dann sind seine hiefür bezogenen Vergütungen gemäß Artikel 20 des österreichisch-italienischen Doppelbesteuerungsabkommens von der italienischen Besteuerung freizustellen und unterliegen der Besteuerung in Österreich; diese…

EAS 3136Deutsche Gastprofessoren an einer österreichischen Fachhochschule
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0627-IV/4/201015.03.2010

Unterrichten deutsche Gastprofessoren an einer österreichischen Fachhochschule, dann unterliegen die an sie gezahlten Bezüge gemäß § 25 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 dem österreichischen Lohnsteuerabzug. Die Lohnsteuerpflicht besteht auch dann, wenn die deutschen Gastprofessoren im Sinn des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens in Deutschland ansässig sind und…

EAS 83Österreichischer Kameraassistent eines deutschen Rundfunkunternehmens
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 2025/1/1-IV/4/9229.01.1992

  Ein in Österreich ansässiger Kameraassistent eines deutschen Rundfunkunternehmens ist in Österreich gemäß Artikel 10 DBA-Deutschland von der Besteuerung freigestellt, wenn dem deutschen Rundfunkunternehmen nach deutschem Recht die Rechtstellung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zukommt. Ob dies der Fall ist, muss auf deutscher Seite…

EAS 1425Österreichische Universitätslektoren an italienischen Universitäten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 452/2-IV/4/9915.03.1999

In Österreich ansässige Personen, die als Universitätslektoren an italienischen Hochschulen eine Lehrtätigkeit entfalten, sind nach Maßgabe des Artikels 20 des DBA-Italien (wenn die in dieser Bestimmung vorgesehene Zweijahresfrist der Lehrtätigkeit nicht überschritten wird) in Italien von der Einkommensbesteuerung freizustellen. Wird in einem solchen Fall…

EAS 452Deutsche Gastprofessur
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 2344/2/1-IV/4/9410.06.1994

Erhält ein in Österreich ansässiger Inhaber eines österreichischen Designbüros von einer deutschen Hochschule einen Vertrag über eine "Zwei-Drittel-Gastprofessur", wobei diese Tätigkeit nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses, sondern auf freiberuflicher Basis ausgeübt wird, so unterliegen die hiefür bezogenen Vergütungen der ausschließlichen Besteuerung in Österreich…

EAS 1032Deutsche Gastprofessoren an österreichischen Universitäten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 265/1-IV/4/9710.03.1997

Wurde von einer österreichischen Universität ein Gastprofessor aus der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1988 bis 1992 zu einer inländischen Unterrichtstätigkeit verpflichtet und wurde dieser Gastprofessor hiebei nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses, sondern freiberuflich tätig, so steht dem in Deutschland ansässigen Gastprofessor gemäß Artikel 8…

EAS 1494Deutsche Lehrbeauftragte an österreichischen Universitäten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 435/1-IV/4/9912.07.1999

Bei Lehrbeauftragten liegen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit unabhängig vom individuellen zeitlichen Ausmaß des Lehrauftrages vor, wenn die Lehrveranstaltung (Unterrichtsveranstaltung) Teil eines mindestens zweisemestrigen Lehrgangs bzw. Studiums ist (RZ 993 des Lohnsteuerrichtlinien 1999). Hat daher eine in Deutschland ansässige deutsche Staatsbürgerin in einem solchen mindestens zweisemestrigen…

EAS 1275US-Wissenschaftler als Mitwirkender an einem österreichischen Forschungsprojekt
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4982/17-IV/4/9815.06.1998

Wirkt ein in den USA ansässiger Wissenschaftler an einem inländischen Universitätsinstitut bei einem inländischen Forschungsprojekt mit, ohne in Österreich eine unterrichtende Tätigkeit zu entfalten, dann ist die für Gastprofessoren nach Artikel XII des österreichisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens vom 25. Oktober 1956 vorgesehene und mit einer Zweijahresfrist…

EAS 1592Forschungsstipendium an einen italienischen Wissenschaftler
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 2542/2-IV/4/0007.02.2000

Wird ein italienischer Wissenschaftler von einer österreichischen Hochschule für die Dauer von höchstens zwei Jahren als Dienstnehmer angestellt, um hier an einem durch Stipendien geförderten Forschungsprojekt mitzuarbeiten, dann kann Artikel 20 des österreichisch-italienischen DBA Doppelbesteuerungsabkommens dazu führen, daß die Vergütungen für dieses Forschungsprojekt in…