…des österreichischen landwirtschaftlichen Betriebes zumisst und folglich die steuerliche Erfassung zur Gänze Österreich überlässt. Unter solchen Gegebenheiten bestehen aus Vereinfachungsgründen gegen eine Einbeziehung von auf tschechischem Gebiet belegenen zugepachteten Flächen in die österreichische Vollpauschalierung in der Weise keine Bedenken, dass das Ausmaß der zugepachteten Flächen…
…in Fällen der vorliegenden Art eine Gewinnaufteilung unterbleiben könnte. Denn auch Artikel 14 über die freiberufliche Tätigkeit enthält keine solchen Regelungen, wobei es hier jedenfalls unstreitig ist, dass bei einer entsprechenden grenzüberschreitenden Unternehmensausweitung eine Gewinnaufteilung stattzufinden hat. Sollte es allerdings so sein, dass die in…
Pachtet ein in Österreich ansässiger Abgabepflichtiger landwirtschaftliche Flächen in Dänemark, um dort eine Christbaumplantage zu betreiben, wobei die Christbäume auf den Parkplätzen einer großen Einzelhandelskette in Österreich verkauft werden, dann ist für die Frage der Steuerpflicht in Österreich unerheblich, ob der 4 Wochen vor Weihnachten…
…einer Betriebsstätte in Ungarn zuzurechnen ist, da dies Voraussetzung für die Anwendung des Betriebsstättenvorbehalts zugunsten Ungarns iSd Art. 10 Abs. 4 bzw. Art. 13 Abs. 2 DBA-Ungarn ist. Hierfür ist als Vorfrage zu klären, ob der in Form eines Einzelunternehmens betriebene Landwirtschaftsbetrieb - der an…
…ihren österreichischen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb verkauft, und wurde bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinnes ein auf zwei Jahre (zinsenlos) gestundeter Kaufpreis mit 5,5% abgezinst, sodass in dem nachträglich zufließenden Kaufpreis ein Zufluss von Zinskomponenten enthalten ist, dann handelt es sich hiebei um nachträgliche betriebliche…
…Steuerzuteilungsregel für unbewegliches Vermögen). Einkünfte aus einer in Österreich gelegenen Landwirtschaft einer in Deutschland ansässigen Person unterliegen daher in Österreich der Einkommensbesteuerung. Hinsichtlich der Vermögensbesteuerung gilt dieses Belegenheitsprinzip allerdings nur eingeschränkt für die in der Vermögensart "Landwirtschaftliches Vermögen" (im Einheitswertbescheid) erfassbaren Aktivposten. Vom Einheitswert gem…
…Der Umstand, dass bei dem Umgründungsvorgang die stillen Reserven in Österreich unbesteuert bleiben, lassen kein deutsches Besteuerungsrecht daran aufleben, weil das DBA keine "subject-to-tax-Klausel" enthält. Ein Grund für eine Anwendung von Artikel 28 des Abkommens, der unter besonderen Voraussetzungen einen "Switch-over…
…einem in Österreich wohnhaften Tierarzt und Hufschmied behauptet, dass er seine Tätigkeit von einer liechtensteinischen Tierarztpraxis aus betreibt, dann ändert dies zunächst nichts daran, dass das grundsätzliche Besteuerungsrecht an den Einkünften dem Ansässigkeitsstaat (Österreich) zugesprochen wird (Art. 14 bzw. 7 der DBA mit der Schweiz…
…Sinn der Doppelbesteuerungsverordnung nur für solche Einkünfte gilt, die ihrer Natur nach gewerbliche Einkünfte sind, oder ob dieser Begriff auch solche Einkünfte erfasst, die nur kraft Rechtsform des Einkünftebeziehers zu den Einkünften aus Gewerbetrieb gerechnet werden, ist im gegebenen Zusammenhang allerdings unerheblich. Denn der in…
…die einem in Deutschland wohnhaften Ehepaar gehört, ihre österreichische Produktionsbetriebstätte an eine österreichische GmbH, die von den 40 Betriebstättenmitarbeitern gegründet worden ist, dann bildet dieses inländische Betriebsvermögen der deutschen GmbH (die verpachtete Produktionsbetriebstätte) für die deutsche GmbH keine inländische Betriebstätte mehr. Anlässlich der Verpachtung einer…
…Renten), sondern dem Artikel 13 Abs. 1 (Einkünfte aus der Veräußerung von unbeweglichem Vermögen) zuzuordnen, sodass die Renteneinkünfte in Österreich von der Besteuerung freizustellen und nur für Zwecke des Progressionsvorbehaltes anzusetzen sind. 23. November 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…unbeweglichem Vermögen in Frankreich zusammensetzt, so steht nach Artikel 5 Abs. 5 des DBA-Frankreich grundsätzlich Frankreich das ausschließliche Recht zu, den Vermögenswert der Kapitalbeteiligung zu besteuern. Eine Ausnahme von dieser Regelung besteht jedoch dann, wenn das unbewegliche Vermögen der industriellen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder einer…
…dass der Warenkonsum im Kleinwalsertal sowohl aus deutschen als auch aus österreichischen Bezugsquellen gleichermaßen nur einmal mit (15%) Umsatzsteuer belastet ist. Die Einsetzung von § 48 BAO für eine Steuerbefreiung von der österreichischen Umsatzsteuer für Lieferungen in der gegenteiligen Richtung ist demgegenüber vor allem deshalb nicht…
…sondern ein österreichisches Unternehmen dar, weil der Hüttenbetreiber in Österreich ansässig ist (Art. 3 Abs. 1 lit. c DBA-Schweiz). Das Besteuerungsrecht an den aus diesem Hüttenbetrieb erzielten Gewinnen steht daher gemäß Artikel 7 Abs. 1 DBA grundsätzlich der Republik Österreich zu; nur jener Teil…
…darstellen. Der in den Raten enthaltene Zinsenanteil löst ebenfalls keine polnische Quellenbesteuerung aus, weil diese Zinsen als "im Zusammenhang mit dem Verkauf gewerblicher ........ Ausrüstungen auf Kredit" stehend aufzufassen sind und weil daher nach Artikel 11 Abs. 3 lit. c des Abkommens Freistellung von der Zinsenabzugsbesteuerung…
…wobei in Kreta ein Olivenhain erworben wird und die dort selbstgewonnenen Produkte (Öl, Wildkräuter, Kräuteröl, Kräutersalz, Kräuterkissen, kretische leicht alkoholische Hausmittel) auf österreichischen Märkten selbst vertrieben werden, dann sind die aus dieser Tätigkeit erzielten Einkünfte gemäß Artikel 6 des österreichisch-griechischen Doppelbesteuerungsabkommens von der österreichischen…
…darüber vorliegen, dass die Studenten im Sinn der Abkommensbestimmungen in Polen ansässig sind; ein derartiger Ansässigkeitsnachweis könnte nur von den zuständigen polnischen Steuerbehörden ausgestellt werden. Zur Vermeidung eines sonst eintretenden Haftungsrisikos sollte bei Fehlen einer solchen amtlichen Ansässigkeitsbescheinigung der Steuerabzug in Österreich vorgenommen werden; von…
…entrichten, wenn der inländische Jahresumsatz S 40.000,00 überstieg. Ab 1994 wird eine Grenze von S 300.000,00 maßgebend sein, ab deren Überschreitung der gesamte Inlandsumsatz in die Steuerpflicht eintritt. 3. Dezember 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Veranstaltet eine deutsche KG in Österreich Zirkusvorstellungen für die Dauer von 2,5 Monaten, so wird hierdurch zwar keine inländische Betriebstätte begründet; dennoch steht aber Österreich nicht nur an den Einkünften der hier auftretenden Zirkuskünstler, sondern auch an den vom Veranstalter erzielten Einkünften gemäß Artikel…
…dann ist bei der Beurteilung der steuerlichen Behandlung der an die Subfirmen zu leistenden Vergütungen Folgendes von Bedeutung: Zunächst ist entscheidend, ob für die Reparaturarbeiten Örtlichkeiten für länger als 6 Monate zur Verfügung stehen und folglich die Reparaturen in "Betriebstätten" im Sinn von Artikel 5…