…Denn die Zurechnungsvorschrift des § 24 Abs. 1 BAO, derzufolge Wirtschaftsgüter nicht dem Treuhänder, sondern dem Treugeber zuzurechnen sind, entfaltet Rechtswirkungen auch im Bereich des Erbschaftssteuerrechtes (vgl. Dorazil, Erbschaftsteuerkommentar, Manz, 1990, S 22). Da sich der Begriff des von Artikel 3 des Abkommens umfassten unbeweglichen Vermögens…
…eine schweizerische Gesellschaft gehalten werden, die ihrerseits wieder als Treuhänder der österreichischen Investoren auftritt, führt zu keiner anderen rechtlichen Auswirkung des DBA-Spanien, wenn diese doppelte Treuhandschaft von allen betroffenen Steuerverwaltungen (Spanien-Schweiz-Österreich) anerkannt wird. Probleme könnten insbesondere dann auftreten, wenn in der doppelten…
…2 des Abkommens von der deutschen Besteuerung freizustellen ist. War der deutsche Erblasser als Treugeber außerdem über einen deutschen Treuhänder an einer österreichischen KEG beteiligt, die ihrerseits Eigentümerin einer inländischen Liegenschaft war, dann ist nicht nur die Zwischenschaltung des Treuhänders - wie im ersten Fall - sondern…
Erhält ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger auf Grund einer Vereinbarung mit der Treuhandanstalt in Deutschland im Jahr 1991 zwei auf dem Gebiet der ehemaligen DDR gelegene Grundstücke als Entschädigung für eine 1972 stattgefundene Enteignung eines ostdeutschen KG- Komplementäranteils, so ist in sinngemäßer Anwendung von…
…falls die Veräußerung innerhalb der Spekulationsfrist (idR 10 Jahre, gerechnet ab Anschaffung des Grundstückes) erfolgt. Der Lauf der Spekulationsfrist (die bei Inanspruchnahme begünstigter Abschreibungen von Gebäudeherstellungsaufwand 15 Jahre beträgt) wird durch die Wohnsitzverlegung und den damit verbundenen Wechsel aus der "unbeschränkten Steuerpflicht" in die "beschränkte…
…tritt nach Maßgabe des § 7 Abs. 4 KStG Steuerbefreiung im Inland ein. Allerdings ist zu bedenken, dass in Fällen dieser Art seitens der österreichischen Finanzverwaltung für Zwecke der steuerlichen Anerkennung des Treuhandverhältnisses auch auf die Sachverhaltsbeurteilung in dem betroffenen anderen Staat Rücksicht zu nehmen sein…
…Österreich ansässige Vater schenkungsweise die Bezahlung des Kaufpreises, den die in Deutschland ansässige Tochter aus Anlass des Abschlusses eines Kaufvertrages über ein deutsches Grundstück zu entrichten hätte (mittelbare Grundstücksschenkung), dann besteht die Bereitschaft, die hiedurch eintretende doppelte Schenkungsbesteuerung im Verhältnis zu Deutschland in gleicher Weise…
…wobei nur die Schenkung eines der Grundstücke einer Doppelbesteuerung ausgesetzt ist, der andere Immobilienwert aber wegen Fremdfinanzierung im Wege Haltens über eine Immobilien-KG zu keiner Steuerleistung in Deutschland führt, kann nur der in Deutschland besteuerte Schenkungsvorgang von der Besteuerung in Österreich freigestellt werden. Bundesministerium…
… Es entspricht der ständigen Ermessensübung des Bundesministeriums für Finanzen bei Anwendung von § 48 BAO, deutsches unbewegliches Vermögen aus der österreichischen Besteuerungsgrundlage (unter Progressionsvorbehalt) auszuscheiden, wenn derartiges Vermögen im Schenkungsweg übertragen und nachweisbar einer deutschen Schenkungssteuer unterzogen wird und wenn weiters entweder der Geschenkgeber oder der…
Überträgt ein in Österreich ansässiger Bewirtschafter eines inländischen Gutsbetriebes in Deutschland gelegene Liegenschaften im Schenkungsweg auf seine in Deutschland ansässige Tochter, so kann gemäß § 48 BAO eine hiedurch eintretende internationale Doppelbesteuerung durch Steuerfreistellung auf österreichischer Seite vermieden werden. 24. März 1994 Für den Bundesminister…
Gemäß dem nach wie vor in Geltung stehenden Abschnitt III des DBA-Liechtenstein 1955 (BGBl. Nr. 214/1956) sind Erwerbe nach einem liechtensteinischen Erblasser in Österreich von der Erbschaftsbesteuerung freizustellen, wenn sie nicht inländisches Grundvermögen oder inländisches Betriebstättenvermögen zum Gegenstand haben. Erhalten daher die in…
…Auslandsdeutsche" bei Antritt einer Erbschaft mit deutschem Liegenschaftsvermögen einer höheren Besteuerung unterliegt als in Deutschland Ansässige, dann kann im Fall einer solchen behaupteten unterschiedlichen Besteuerung der Ansässigen und Nichtansässigen keine Verletzung des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens auf dem Gebiete der Erbschaftssteuern gesehen werden; auch dann nicht…
…die dabei erzielten Einkünfte wegen des vermögensverwaltenden Charakters der KG nur als außerbetriebliche Einkünfte erfassbar, entfällt auf österreichischer Seite nach Ablauf der "Spekulationsfrist" des § 30 EStG (10 Jahre bzw. im Fall von steuerbegünstigten Abschreibungen von Herstellungsaufwand: 15 Jahre) auf Grund des nationalen Steuerrechts die Möglichkeit…
…Denn im Fall einer späteren Veräußerung der Kapitalanteile an der neugegründeten GesmbH wird das Besteuerungsrecht der Republik Österreich durch das DBA-Deutschland für alle Gesellschafter gleichermaßen ausgeschlossen: für wesentlich Beteiligte durch die hiefür eigens vorgesehene Zuteilungsregel des Artikels 7 und für die übrigen Gesellschafter durch…
…der ständigen Ermessensübung des Bundesministeriums für Finanzen bei Anwendung von § 48 BAO, deutsches unbewegliches Vermögen und deutsches Betriebstättenvermögen (auch wenn dieses in der Form einer Beteiligung an einer deutschen Personengesellschaft gehalten wird) aus der österreichischen Besteuerungsgrundlage (unter Progressionsvorbehalt) auszuscheiden, wenn derartiges Vermögen im Schenkungsweg übertragen…
…Besteuerungsrecht an den erzielten Veräußerungsgewinnen Deutschland zu. Der Vorgang ist daher in Österreich sowohl von der Körperschaftsbesteuerung als auch von der Gewerbeertragsbesteuerung freizustellen. Dies ungeachtet des Umstandes, dass Deutschland den Veräußerungsgewinn bloß als "sonstige Einkunft" (Spekulationsgewinn) der deutschen Körperschaftsbesteuerung nicht aber der deutschen Gewerbeertragsbesteuerung unterwirft…
…wenn keine Regelbesteuerungsoption gemäß § 30a Abs. 2 EStG 1988 ausgeübt wurde) nicht im Wege des Progressionsvorbehalts zu berücksichtigen, weil nach österreichischem innerstaatlichen Recht die Einkünfte aus Grundstücksveräußerungen auf Grund des besonderen Steuersatzes keine progressionserhöhende Wirkung entfalten (vgl. EStR 2000 Rz 6631). Bundesministerium für Finanzen, 29…
…Österreich gelegene und in ihrem Privatvermögen stehende Liegenschaft, so ist dieser Vorgang in Deutschland von der Besteuerung freizustellen und könnte in Österreich nur nach Maßgabe des Spekulationstatbestandes steuerlich erfasst werden. Wurde der Veräußerungserlös auf einem österreichischen Sparbuch angelegt, so steht an den daraus abreifenden Zinsen…
…wenn sich der Wohnsitz im Sinn von Artikel 4 des Abkommens (bei US-Staatsbürgern in der Regel ein fünf Jahre übersteigender Hauptwohnsitz) in Österreich befindet; die zweitgenannte Regelung ist maßgebend, wenn der Wohnsitz im Sinn von Artikel 4 des Abkommens weiterhin in den USA verbleibt…
…allerdings nicht im ministeriellen Auskunftsverfahren lösbar ist, betrifft die Frage, ob tatsächlich eine die Buchwertfortführung nach sich ziehende "gemischte Schenkung" vorliegt. Es ist wohl richtig, dass der Charakter einer unentgeltlichen Vermögensübertragung nicht davon abhängt, dass die erhaltene Gegenleistung den Einheitswert oder die Buchwerte des übertragenen…