Entrichtet eine österreichische Konzerntochtergesellschaft Lizenzgebühren an eine schweizerische Kollektivgesellschaft (eine der OG vergleichbare Personengesellschaft) mit deutschen Gesellschaftern, dann sind diese Lizenzgebühren nicht durch das österreichisch-schweizerische Abkommen vor der Quellenbesteuerung nach § 99 EStG 1988 geschützt, weil nach dem Recht aller beteiligten Staaten die schweizerische Personengesellschaft…
Betreibt eine österreichische GmbH & Co KG in Südtirol eine Zweigniederlassung, deren Gewinne nach italienischem Recht der Körperschaftsbesteuerung unterzogen werden, weil eine GmbH & CO KG steuerlich als Körperschaft der Besteuerung unterzogen wird, dann ist diese Körperschaftsteuer auf die Einkommen-/Körperschaftsteuer der österreichischen Gesellschafter der KG…