… denn im letztgenannten Fall müsste daraus der Schluss gezogen werden, dass auch nach tschechischem innerstaatlichen Recht die Leasingraten in einen nicht abzugsfähigen Tilgungsanteil einer eingegangenen Kaufpreisverbindlichkeit und in einen abzugsfähigen Verzinsungsteil aufgespalten werden (vgl. EAS 3127). Verbleibt nach den maßgeblichen einkommensteuerrechtlichen Kriterien das wirtschaftliche Eigentum…
…müsste daraus der Schluss gezogen werden, dass auch nach tschechischem Recht die Leasingraten in einen nicht abzugsfähigen Tilgungsanteil einer eingegangenen Kaufpreisverbindlichkeit und in einen abzugsfähigen Verzinsungsteil aufgespalten werden. Ist die Berechtigung Tschechiens zur Erhebung einer 5-prozentigen Quellensteuer anzuerkennen, dann ist diese Quellensteuer nach Maßgabe…