Verlegt ein finnischer Tennistrainer nach mehrjähriger Ansässigkeit in Österreich Ende 1999 seinen Wohnsitz in die USA und wird er dort ansässig, dann schützt ihn Artikel 14 des DBA-USA vor einer Besteuerung in Österreich, wenn er in den Sommermonaten für einige Wochen nach Österreich zurückkehrt…
Ein in der Slowakei ansässiger Tennistrainer, dem von einem österreichischen Hotel unentgeltliche Mitbenutzung des hoteleigenen Tennisplatzes eingeräumt wird, damit er dort auf selbständiger Basis den Hotelgästen ein Tennistraining vermitteln kann, und der diese Tätigkeit ohne inländische "feste Einrichtung" ausübt, unterliegt mit den aus dieser…
Eine Tschechin, die täglich nach Österreich einpendelt, um hier auf selbständiger Basis Tennistrainerstunden zu geben, und die in diesem Zusammenhang über keine inländische "feste Einrichtung" verfügt, unterliegt mit den aus dieser Tätigkeit zufließenden Einkünften in Österreich gemäß Artikel 14 DBA-CSSR keiner Einkommensbesteuerung. Die "Sportlerklausel…