EAS 197Verlagerung ausländischer Anlauf- und Markterschließungsverluste auf die inländische Konzernspitze
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/120-IV/4/9219.11.1992 …dass diese Kosten der Vertriebstochtergesellschaft
(Lohnaufwand, Vertriebskosten, Personalfindungskosten, Kommunikationskosten,
Telefonkosten, Übersetzungskosten) trägt, ist die
Fremdverhaltenskonformität einer solchen Vorgangsweise ernstlich in Zweifel
zu ziehen.
Sollten die Verluste in der Vertriebstochtergesellschaft
ein derart dauerhaftes und gravierendes Ausmaß erreichen, dass hiedurch
der Beteiligungswert an der Tochtergesellschaft geschmälert wird…