Übersiedelt die Dienstnehmerin einer österreichischen GmbH aus privaten Gründen nach Deutschland und bleibt ihr Dienstverhältnis in der Form aufrecht, dass es als Telearbeitsverhältnis in Heimarbeit weitergeführt wird, dann wird hierdurch keine Betriebstätte des österreichischen Arbeitgebers in Deutschland begründet (EAS 1763). Soweit die Gehaltsbezüge auf diese…
Übt ein in Österreich ansässiger Arbeitnehmer eines in Deutschland ansässigen Unternehmens seine Tätigkeit (auch) an seinem inländischen Wohnsitz (Homeoffice) aus, so kann dadurch für das deutsche Unternehmen eine beschränkte Steuerpflicht ausgelöst werden. Inländische Steuerpflicht des ausländischen Unternehmens ist gemäß § 98 Abs. 1 Z 3…
Beschäftigt ein US-Unternehmen Dienstnehmer in Österreich, die mittels PC von ihrer Wohnung aus für das US-Unternehmen tätig werden, wobei ihre Tätigkeit für Kunden auf dem US-Markt benötigt und diesen über US-Server des US-Unternehmens erbracht wird, so ist zunächst zu…
Begründet ein in Deutschland ansässiges Unternehmen, dessen Unternehmensgegenstand die Beratung im klinischen Risikomanagement ist, ein Dienstverhältnis mit einem in Österreich ansässigen Arbeitnehmer, dessen Aufgabe es ist, die eigenständige Durchführung von Beratungsprojekten zur Patientensicherheit und klinischem Risikomanagement in Krankenhäusern und Gesundheitseinrichtungen in Italien, Österreich, Deutschland und…
Ein dänisches Unternehmen, das von Österreich aus den deutschen Markt betreut, unterliegt mit den aus dem Deutschland-Geschäft erzielten Gewinnen insoweit in Österreich der beschränkten Steuerpflicht, als es diese Gewinne durch die Funktionen einer in Österreich gelegenen Betriebstätte erzielt. Die inländische Betriebstätte eines ausländischen Unternehmens…