…Auftrag gegeben werden (Hinweis auf EAS 1259 betr. Anschlussaufträge und EAS 3063 betr. "Montageprojekt-GB" und "Montageprojekt-GD"). Die von einigen Staaten akzeptierte getrennte Fristenberechnung bei Auftragsvergabe "in Baulosen" (Deutschland - Verständigungsprotokoll vom 7.9.1991 Z 7; Schweiz - AÖF Nr. 34/2000) wird nicht vorliegen…
…2 lit. g DBA-Ungarn), wenn die Montagetätigkeiten die Dauer von zwei Jahren überschreiten. Die Frist ist grundsätzlich für jedes Montageprojekt gesondert zu ermitteln, es sei denn, diese Montagetätigkeiten bilden "wirtschaftlich und geographisch ein zusammenhängendes Ganzes" ("a coherent whole commercially and geographically" siehe Z 18…
…OECD-Kommentars zu Artikel 5 OECD-MA). Auf Grund der österreichisch-deutschen Verständigung vom 7. Juni 1991 bleiben in einem solchen Fall, bei dem eine Vergabe von Arbeiten in zeitlich getrennten Abschnitten erfolgt, lediglich die arbeitsfreien Zwischenzeiten für die Fristenberechnung außer Betracht (SWI 1991, 197…
Montage Projekt "U": Schließt ein österreichischer Hersteller von Lagerlogistik-Systemen mit einem deutschen Kunden einen Vertrag, demzufolge das Projekt "Kommissionier- und Förderanlage mit Materialfluss-Display-Server" in 2 Teilabschnitten durchgeführt werden soll, dann erfolgt damit die Auftragsvergabe im Vorhinein in 2 getrennten Abschnitten, sodass für…
Übernimmt ein in Österreich ansässiger ausgebildeter Tischler von einer deutschen Firma den Auftrag, sich im norddeutschen Raum an Schiffsbauinnenmontagen dieser Firma zu beteiligen, dann wird in erster Linie vor Ort mit der deutschen Steuerverwaltung zu klären sein, ob man deutscherseits die Einkünfte als gewerblich einstuft…
…Rahmen eines reinen Liefergeschäfts (ohne Montage) Eisenbahnzüge an einen österreichischen Abnehmer geliefert hat, innerhalb der vertraglich vereinbarten Gewährleistungsfrist auf Grund von Mängelfeststellungen (Fehler an Kupplungen und Stromabnehmern) in Österreich Reparaturarbeiten, welche mit deutschem Personal im Rahmen einzelner Arbeitsblöcke mit zwischenzeitigen längeren Arbeitsunterbrechungen in einem Zugdepot…
…dass durch ein Vorziehen oder eine Verzögerung eines bloßen Rechtsaktes (Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls) darüber entschieden werden kann, ob das Besteuerungsrecht an den Montagegewinnen von Österreich oder von Deutschland wahrzunehmen ist (EAS 1773, EAS 2407). Die neuen Aussagen des OECD-Musterkommentars zu Art 5 (Rz 55…
…ist durch diese Bauausführung keine Betriebstätte im Sinn von Artikel 5 Abs. 3 DBA-Schweiz entstanden. Wird im Jahr 2008 diesem österreichischen Unternehmen auch die Lieferung des Stahlwasserbaues des Maschinenhauses und des Portalkranes anvertraut, wobei diese zweite Bauausführung die Zeitdauer von 12 Monaten überschreiten wird…
…festzustellen, welcher Gewinn einem völlig fremden, unabhängigen Unternehmen für die Ausführung jener Arbeiten zugefallen wäre, die von der Betriebsstätte ausgeführt worden sind. Im vorliegenden Anlagenbau sind dem Stammhaus funktional jene Ergebnisbestandteile zuzurechnen, die außerhalb des Betriebsstättenstaates erbracht wurden und auf Basic- und Detail-Engineering, Fertigungszeichnungen…
Vereinbart eine österreichische Kapitalgesellschaft mit einem polnischen Kunden die Lieferung einer maschinellen Anlage zu einem vertraglichen Kaufpreis von 800.000 Euro und behält sich die österreichische Gesellschaft alle Verfügungsrechte über die Anlage bis zur Bezahlung der letzten Kaufpreisrate vor, so deutet alles darauf hin, dass…
…ob man deutscherseits den Bestand einer Betriebstätte in Deutschland als gegeben annimmt. Sollte dies der Fall sein, dann wird auf österreichischer Seite auf der Grundlage von Artikel 7 i.V. mit Art. 23 DBA-Deutschland Steuerfreistellung - unter Progressionsvorbehalt - zu gewähren sein. Aus österreichischer Sicht wäre…
…zuzurechnende Gewinn zwischen Deutschland und Österreich aufzuteilen sein; der deutsche Besteuerungsanspruch kann daher nicht hinsichtlich jener Aktivitäten der subauftragnehmenden Ö-KG gekürzt werden, die von dieser auf deutschem Staatsgebiet erbracht worden sind. 25. August 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung…
…In diesem Fall bleiben gemäß der österreichisch-schweizerischen Verständigung vom 10. Dezember 1999 (AÖF Nr. 34/2000) die arbeitsfreien Zwischenzeiten bei der Berechnung der Baustellenfrist außer Betracht (Arbeitsvergabe in Form von Baulosen). 27. Mai 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: …
…ob für einen Hauptauftragnehmer Baubetriebstätten im Sinn von Artikel 5 OECD-MA nur durch Tätigwerden des eigenen Personals oder auch durch Tätigwerden von Subunternehmern begründet werden können. Doch selbst wenn Litauen wegen der Vertragserfüllung durch Subauftragnehmer auch von der Existenz einer Baubetriebstätte des österreichischen Hauptauftragnehmers…
…hierbei die Frage spielen, ob die dem Stromlieferungsprojekt zugrundeliegenden Verträge (und das durch diese Verträge übernommene kaufmännische Unternehmensrisiko) von den Verantwortungsträgern der Stammbetriebstätte der AG ausgehandelt wurden. Jedenfalls kann erst nach Aufteilung des Gesamtgewinnes zwischen der Stammhausbetriebstätte und der E-Werksbetriebstätte, sonach erst in einem…
…angemessener Teil des Gewinns nach der Kostenaufschlagsmethode zuzuordnen. Im Rahmen der österreichischen Verwaltungspraxis wird aber auch eine Zuordnung des Auftragsergebnisses an die ausländische Baubetriebstätte in einem kombinierten direkten/indirekten Verfahren zugelassen, wie es von Schieber bereits 1979 in der Publikation "Die Besteuerung von Auslandsbetriebstätten", Dr…
Ist ein österreichisches Unternehmen auf die Reparatur von Hagelschäden nach neuartigen Methoden spezialisiert und wird diese Arbeit länderübergreifend durch sogenannte "Dellendrücker-Partien" bewerkstelligt, deren zahlenmäßige Stärke - je nach Ort und Heftigkeit der Unwetter - durch in- und ausländische Subfirmen-Mitarbeiter ergänzt wird, dann ist bei der…
Die Frage der Vorgangsweise bei der abkommenskonformen Aufteilung von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit ist in Abschn. B Z. 3 des Ergebnisprotokolls über österreichisch-deutsche Verständigungsgespräche vom 21.3.97 in Wien behandelt worden und es ist hiebei als Grundsatz eine Aufteilung nach der Anzahl der…
…den Gesamtgewinn diesem russischen Beauftragten überlassen. Arbeitsort der Subunternehmer: Der Tätigkeitsort der Subunternehmer ist für deren Gewinnaufteilung, nicht aber für jene des Generalunternehmers von Relevanz. Wird daher vom österreichischen Stammhaus ein österreichischer Architekt mit der Ausarbeitung projektbezogener Pläne beauftragt (ein Auftrag der im Rahmen der…
…Damit erübrigt es sich, auf die Frage einzugehen, ob es sich bei dem übernommenen Auftrag insgesamt um eine "Bauausführung" im Sinn von Artikel 5 Abs. 3 DBA-Deutschland handelt oder ob dies nur für jene Arbeiten zutrifft, die über den Rahmen bloßer Instandhaltungsarbeiten hinausgehen (weil…