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EAS 2494Zum Begriff der "gewerblichen Tätigkeit" in Art. 19 DBA-Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/298-IV/4/0412.04.2007

Der Anwendungsbereich des Artikels 19 (Kassenstaatsregel) wird durch die "Erwerbsklausel" des Absatzes 3 insoweit eingeschränkt, als sich im Fall gewerblicher Tätigkeiten einer Körperschaft des öffentlichen Rechts die internationale Zuweisung des Besteuerungsrechtes an den Aktivbezügen nicht nach der Kassenstaatsregel, sondern nach der Regelung des Artikels 15…

EAS 1709Österreichische Kraftfahrerin einer dänischen Spedition
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 632/1-IV/4/0017.08.2000

Tritt eine in Österreich ansässige Kraftfahrerin in die Dienste einer dänischen Spedition, die in Österreich über keine Niederlassung oder sonstige Betriebstätte verfügt, und führt sie im Rahmen ihrer Berufsausübung KFZ-Fahrten in Österreich, Deutschland und Dänemark aus, dann unterliegen die von der dänischen Firma gezahlten…

EAS 2044Anmietung eines Hotels als Betriebstätte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftZ 221/1-IV/4/0229.04.2002

Wird von einem deutschen Reisebüro ein inländisches Hotel zur Gänze angemietet und dienen die Räumlichkeiten des Hotels dazu, dass das deutsche Reisebüro darin seine Touristen unterbringen und betreuen kann (ist der Fall daher so zu sehen, dass von dem deutschen Reisebüro in diesen Räumlichkeiten aktive…

EAS 1628Deutsche Fernfahrer für österreichische Transportunternehmen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 18/1-IV/4/0028.03.2000

Nimmt ein österreichischer Transportunternehmer in Ostdeutschland ansässige Fahrer für internationale Transporte in seine Dienste auf, unterliegen die Arbeitslöhne gemäß Artikel 9 Abs. 1 DBA-Deutschland in dem Maße der österreichischen Besteuerung, als sich die Fahrer in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit auf österreichischem Staatsgebiet aufhalten (insb…

EAS 26Gründung polnischer Busunternehmen durch Österreicher
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftJ 517/1/1-IV/4/9127.09.1991

  Wird von einem in Österreich ansässigen Unternehmer in Polen eine Einzelfirma gegründet, deren Unternehmensgegenstand die grenzüberschreitende Personenbeförderung mit Autobussen ist, so handelt es sich hierbei für Zwecke der Besteuerung gemäß Artikel 3 Abs. 1 lit. d des österreichisch-polnischen Doppelbesteuerungsabkommens, BGBl. Nr. 384/1975…