Auf Grund von Reziprozitätsverhältnissen mit den GUS-Staaten, mit Kroatien, der Türkei, der Tschechoslowakei und mit Rumänien können österreichische Unternehmen, die humanitäre Hilfsgütersendungen in diese Staaten tätigen gemäß § 48 BAO durch Antragstellung im Bundesministerium für Finanzen eine Umsatzsteuerentlastung erwirken. Die Anträge stellen gebührenpflichtige Eingaben dar…
Internationale Hilfsgüterlieferungen, die von österreichischen öffentlichen Stellen oder karitativen Einrichtungen organisiert werden, können durch ministerielle Ausnahmegenehmigung erforderlichenfalls gemäß § 48 BAO von der inländischen Umsatzsteuer entlastet werden, wenn sie für Staaten bestimmt sind, mit denen ein diesbezügliches Reziprozitätsverhältnis hergestellt worden ist. Dies ist derzeit der…
Gemäß § 1 der Hilfsgüterlieferungsverordnung, BGBl. Nr. 787/1992, kann eine Umsatzsteuerentlastung nur in Anspruch genommen werden, wenn die Lieferungen an Körperschaften des öffentlichen Rechts oder an gemeinnützige oder gleichgestellte Einrichtungen erbracht werden. Die Verordnung bezieht sich hiebei nur auf inländische öffentlich-rechtliche bzw. gemeinnützige…
Die UNIDO ist gemäß Abschnitt 16 lit. b des Amtssitzabkommens, BGBl. Nr. 245/1967, berechtigt, für Lieferungen und sonstige Leistungen österreichischer Unternehmer eine Umsatzsteuerentlastung in Anspruch zu nehmen. Gleiches gilt gemäß Abschnitt 45 des UNIDO-Amtssitzabkommens für die UNRWA und gemäß Abschnitt 22 lit…
Beamte von UNO-Organisationen, denen diplomatische Vorrechte zustehen (Dienstgrad über P-4; "rote" Legitimationskarte), haben Anrecht auf die in Artikel 34 des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen, BGBl. Nr. 66/1966, vorgesehenen Steuerprivilegien. Darnach steht eine umfassende Steuerbefreiung zu, von der nur die in lit…
Schweizerische Reisebüros, die ohne Einschaltung inländischer Betriebstätten Pauschalreisen nach und durch Österreich durchführen und damit gemäß § 3 Abs. 13 UStG der inländischen Umsatzsteuer unterliegen, können auf Grund eines mit der Schweiz herbeigeführten Gegenrechtsverhältnisses (Notenwechsel vom 24. März/18. April 1988, GZ H 1779/1…
Beteiligt sich ein österreichisches Anlagenbauunternehmen an einem Kraftwerksprojekt in der Türkei, wobei aufgrund der türkischen Gesetzeslage eine Montageversicherung bei einer in der Türkei lizenzierten Versicherungsgesellschaft abgeschlossen werden muss, dann führt die Verpflichtung zur Entrichtung einer mit 5% von der Nettoversicherungsprämie erhobenen türkischen Steuer im Verhältnis…
Werden von einem österreichischen Unternehmen Eisenbahnwaggons an ein bulgarisches Unternehmen vermietet, dann müssen die hierfür von dem bulgarischen Unternehmen gezahlten Mietgebühren von der 15-prozentigen bulgarischen Abzugssteuer entlastet werden. Diese Steuerentlastungsberechtigung gründet sich auf Artikel 10 Abs. 3 lit. a des DBA-Bulgarien, wenn…
Gemäß Artikel VII Abs. 9 lit. a des Abkommens der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Wirtschafsförderung (Weltbank), BGBl. Nr. 105/1949, sind die "auf Grund dieses Abkommens genehmigten Operationen und Transaktionen" der Bank frei von jeder Besteuerung. Unter diesem Ausdruck wird nicht nur das…