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9 Treffer1037 msnur geltende Fassungen
EAS 1403Österreichisches Musikensemble mit Deutschland-Engagements
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 29/1-IV/4/9814.01.1999

…Oldies) künstlerisch oder gewerblich tätig ist, ist primär eine Sachverhaltsfrage und müsste mit dem zuständigen Finanzamt abgesprochen werden. Der Umstand, dass das Ensemble bei Bällen, Hochzeiten, Privatfeiern und Kurkonzerten zur Unterhaltung der Zuhörerschaft auftritt deutet sicherlich auf Gewerblichkeit hin. Sollte die deutsche Steuerverwaltung der Beurteilung…

EAS 1118Engagement ausländischer Tanzgruppen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 33/1-IV/4/9708.08.1997

…jedenfalls kein Nachweis, dass dieser Einkünftefluss steuerlich der US-Gesellschaft zuzurechnen ist und aus diesem Grund daher in Österreich gemäß dem DBA-USA steuerfrei zu stellen ist (in diesem Sinn auch EAS 964). Wird mit einer portugiesischen Tanzgruppe unmittelbar eine Engagementvereinbarung eingegangen, dann wird ebenfalls…

EAS 1359Inländische Musical-Produktion für ausländische Veranstaltungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 247/1-IV/4/9803.11.1998

…Verhältnis zu Deutschland und Italien der inländischen Besteuerung. Im Verhältnis zu Deutschland ergibt sich dies aus dem Umstand, dass im DBA-Deutschland eine dem Artikel 17 Abs. 2 des OECD-Musterabkommens nachgebildeten Bestimmung fehlt; somit greift Artikel 4 des Abkommens ein und entzieht Deutschland die…

EAS 488Gesangskurs und Liederabend mit einem schweizerischen Sänger
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSt 1350/1/1-IV/4/9405.08.1994

…ausgezahlt werden). Jene Vergütungen, die von der Stadtgemeinde für einen anschließenden Liederabend gezahlt werden, unterliegen hingegen gemäß Artikel 17 Abs.1 DBA-Schweiz der österreichischen Abzugsbesteuerung und sind folglich auf schweizerischer Seite von der Besteuerung freizustellen. 5. August 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für…

EAS 1389Ausländische Tanzlehrer bei inländischen Workshops
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 33/1-IV/4/9822.12.1998

…in engem Wortsinn verstanden werden kann, sondern jedenfalls auch die durch Vortrag gestaltete Unterrichtstätigkeit umfasst. Denn Sinn und Zweck der zitierten Gesetzesbestimmung ist eine weitestgehende Sicherung des inländischen Steueraufkommens bei den bloß der beschränkten Steuerpflicht unterliegenden Steuerausländern (siehe auch EAS 290). Allerdings kann der Begriff …

EAS 2172Deutscher Veranstalter inländischer Musik- und Tanztheatertourneen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 962/1-IV/4/0229.11.2002

…einzubehalten und an die Finanzverwaltung abzuführen. Dies gilt auch, wenn der Veranstalter im Ausland ansässig ist. "Mitwirkende an Unterhaltungsdarbietungen" sind im gegebenen Zusammenhang nicht nur die bei den Darbietungen auftretenden Künstler, sondern alle (natürlichen oder juristischen) Personen, die zum Zustandekommen der österreichischen Unterhaltungsdarbietung beitragen und…

EAS 894Gewerbliche Tanzmusikkapelle mit Auftritten in Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 18/2-IV/4/9612.06.1996

…der in Art. 8 Abs. 2 DBA-Deutschland enthaltenen Künstler- und Sportlerklausel erst mit Wirkung ab 1. Jänner 1997 eintreten zu lassen (Fälle von Doppelnichtbesteuerung ausgenommen). Sollten daher von deutschen Veranstaltern auf einem der Vereinbarung aus dem Jahr 1989 zuwiderlaufenden Steuerabzug beharrt werden, ist das…

EAS 1171Auftritt afrikanischer Chöre bei einer inländischen Kulturveranstaltung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 252/3-IV/4/9701.12.1997

…ist daher auch entbehrlich, besondere Untersuchungen darüber anzustellen, ob möglicherweise der österreichischen Kulturvereinigung als Vertragspartner die afrikanischen Trägervereinigungen der Chöre bzw. Tanzgruppen als juristische Personen gegenüberstehen und für diese aus den im VwGH-Erkenntnis vom 20.2.1997, 95/15/0135, angestellten Erwägungen wegen fehlender…

EAS 1555Deutsche Chor-GMBH mit Gastauftritten in Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftR 451/1/1-IV/4/9917.11.1999

Tritt ein deutscher Chor, der von einer deutschen GmbH betrieben wird, in Österreich auf, unterliegen die hiefür an die GmbH gezahlten Vergütungen in Österreich keiner Einkommensbesteuerung. Die im "Orchestererlaß" (AÖFV. Nr. 112/1995, Abs. 4 Z. 2) diesbezüglich für Orchester getroffenen Aussagen gelten auch für…