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EAS 3287Inländisches Bedarfsflugunternehmen mit geleasten Piloten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0422-IV/4/201219.06.2012

…Steuerpflicht, die sich auf den "Verwertungstatbestand" des § 98 Abs. 1 Z 4 EStG 1988 gründet (mit der Frage des Verwertungstatbestandes im Fall von Piloten befasst sich eingehend insb. EAS 2997). Sollte keine steuerlich anzuerkennende Arbeitskräftegestellung vorliegen und die Steuerpflicht des Bordpersonals in Abrede gestellt werden…

EAS 2816Mietpilot einer deutschen Flugvermittlungsfirma
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0046-IV/4/200701.02.2007

…auf Grund dessen er es übernommen hat, für Kunden der deutschen Flugvermittlungsfirma bei Bedarf Pilotendienste zu erbringen, dann wird hierdurch kein Dienstverhältnis im Sinn von § 47 Abs. 1 und 2 EStG begründet. Dies hat zur Folge, dass bei Anwendung des DBA-Deutschland auf österreichischer Seite…

EAS 1182Österreichischer Langstreckenpilot einer deutschen Fluggesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/35-IV/4/9701.12.1997

…nur rund 40 Tage auf deutschem Staatsgebiet aufhält und sonst auf internationalen Flügen unterwegs ist, unterliegt gemäß Artikel 9 i.V. mit Artikel 15 Abs. 1 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens, BGBl. Nr. 221/1955, mit seinen Bezügen insoweit der österreichischen Einkommensbesteuerung (und ist korrespondierend in…

EAS 2647Inländische Piloten eines deutschen Speditionsunternehmens
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0496-IV/4/200525.07.2005

…dass bei den in Deutschland beschränkt steuerpflichtigen Piloten für die außerhalb Deutschlands erbrachten Arbeitsleistungen keine Steuerpflicht geltend gemacht werden kann und daher auf Grund der Logbucheintragungen 79% der Bezüge in Deutschland unbesteuert bleiben (siehe auch EAS 2265). Die besondere "subject-to-tax-Klausel" des Artikels…

EAS 2800Pilotengestellung an ein österreichisches Luftfahrtunternehmen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0009-IV/4/200715.01.2007

…steht wegen des in § 98 Abs. 1 Z 4 EStG vorgesehenen Verwertungstatbestandes der inländischen Besteuerung nicht entgegen; denn seine Arbeitsleistungen werden vom österreichischen Luftfahrtunternehmen genauso in Österreich verwertet, wie die vergleichbaren Arbeitsleistungen der vom österreichischen Luftfahrtunternehmen unmittelbar angestellten Piloten. Bundesministerium für Finanzen, 15. Jänner 2007

EAS 3150Kein Steueranrechnungsverfahren bei schweizerischen Einkünften des Bordpersonals im internationalen Luftverkehr
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0957-IV/4/201019.04.2010

…Anrechnungsmethode sollte sich daher lediglich auf die für Grenzgänger grundsätzlich relevanten Einkünfte im Sinne des Art. 15 Abs. 1 beziehen, wobei allerdings angesichts der von der Abkommensrevision intendierten Beseitigung des Grenzgängerbegriffs in Kauf genommen werden musste, dass diese Methode auch bei jenen Personen zur Anwendung…

EAS 1308Auf selbständiger Basis tätiger Berufspilot mit viermonatiger Abstellung zu einer italienischen Fluglinie durch seinen französischen Vertragspartner
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 104/1-IV/4/9828.07.1998

…Pilot erbringt seine Flugleistungen für die italienische Luftlinie gleichsam als "Subunternehmer" des französischen Unternehmens; bei dieser Sachverhaltssituation (keine vertraglichen Leistungsbeziehungen zwischen dem Piloten und der italienischen Fluglinie) stellen die von der italienischen Fluglinie ausgezahlten Vergütungen "Entgelt von dritter Seite" dar und allfällige in Italien erhobene…

EAS 1834Österreichischer Langstreckenpilot einer Hongkong-Airline
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSt 373/1-IV/4/0123.04.2001

…mit den aus Hongkong zufließenden Einkünften der österreichischen Besteuerung, und zwar ungeachtet der Dauer der Inlandsaufenthalte. Unterliegen die Einkünfte auch in Hongkong einer der österreichischen Einkommensteuer vergleichbaren Besteuerung, dann besteht die Möglichkeit, beim Bundesministerium für Finanzen gemäß § 48 BAO eine Entlastung von der hiedurch eintretenden…

EAS 2509Österreichischer Pilot einer britischen Luftfahrtgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 2182/4-IV/4/0411.10.2004

…Großbritannien keine ausschließliche. Infolge der österreichischen Ansässigkeit unterliegen die britischen Pilotenbezüge auch der österreichischen Einkommensbesteuerung, wobei die britische Steuer gemäß Artikel 24 Abs. 2 DBA-Großbritannien auf die österreichische Einkommensteuer anzurechnen ist. 11. Oktober 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 3461Pilotenleasing im internationalen Luftfahrtverkehr
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft2026-0.204.91713.03.2026

…EAS 2156) und der Pilot an Bord eines Flugzeugs dieses Luftfahrtunternehmens tätig wird. Denn grundsätzlich ist - wie bei Art. 8 - auf das Unternehmen abzustellen, das die Luftfahrt betreibt. Damit ist der Staat gemeint, der auch die Gewinne des Luftfahrtunternehmens besteuern darf und wo das betreibende…

EAS 2883Italienischer Pilot eines österreichischen Bedarfsflugunternehmens
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1249-IV/4/200724.09.2007

…wird, von der aus der Pilot für seine Flüge aufgerufen und eingeteilt werden kann. Es handelt sich aber bei diesen Fragen um solche der Sachverhaltsermittlung. Es kann daher in dem auf Rechtsfragen ausgerichteten ministeriellen EAS-Verfahren keine die örtlichen Finanzbehörden bindende Beurteilung abgegeben werden, ob…

EAS 3048Verzicht auf DBA-Entlastung von der österreichischen Abzugsbesteuerung im Fall einer Gestellungsvergütung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0894-IV/4/200922.07.2009

…übt seine Arbeit dort aus, wo er sich bei der Arbeitsverrichtung physisch aufhält. Werden daher die Piloten für internationale Flüge eingesetzt, kann durch den Steuerabzug nach § 99 EStG 1988 nicht die Steuerpflicht jener Bezugsteile getilgt werden, die auf die Auslandsflüge entfallen. Bundesministerium für Finanzen, 22…

EAS 1534Österreichischer Langstreckenpilot einer deutschen Fluggesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 12/18-IV/4/9927.09.1999

  Verlegt ein Pilot deutscher Staatsangehörigkeit, der bei einer internationalen deutschen Luftfahrtgesellschaft tätig ist, nach Verehelichung mit einer Österreicherin den "Mittelpunkt seiner Lebensinteressen" nach Österreich und wird er hiedurch in Österreich "ansässig", dann richtet sich die Besteuerung seiner Piloteneinkünfte nach jenen Grundsätzen, die bereits in…

EAS 2997In der Schweiz ansässiger Pilot einer österreichischen Fluggesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2335-IV/4/200825.08.2008

…Die Bezüge werden vom österreichischen Arbeitgeber als Entgelt für die vom Piloten ihm gegenüber erbrachte Arbeitsleistung gezahlt. Aus dieser Arbeitsleistung zieht sonach nur die österreichische Fluggesellschaft unmittelbaren Nutzen und die Entgelte kürzen daher folgerichtig auch den steuerpflichtigen Gewinn dieser Fluggesellschaft. Als "Volkswirtschaft" wird herkömmlich die…

EAS 2265Österreichisches Flugpersonal einer deutschen Fluggesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/39-IV/4/0302.04.2003

…15 Abs. 5 DBA-Deutschland 2000). Ab 1. Jänner 2003 wechselt daher das Besteuerungsrecht bei den in Österreich ansässigen Piloten und Stewardessen nach Maßgabe des Art. 15 Abs. 5 DBA-Deutschland 2000 von Österreich nach Deutschland. Da das DBA-Deutschland keine "subject-to-tax-Klausel…

EAS 2203Reichweite der Zuteilungsregel für den internationalen Luftfahrtverkehr
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/59-IV/4/0207.01.2003

…als das in Italien ansässige Bordpersonal auf reinen italienischen Inlandsflügen (Anfangs- und Endpunkt des Fluges liegen in Italien) eingesetzt wird, sind die Bezüge in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Keine Freistellungsverpflichtung besteht für den Einsatz des italienischen Bordpersonals auf den österreichischen Inlandsflügen (Artikel 15 Abs…

EAS 2249Piloten der deutschen Lufthansa
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 715/1-IV/4/0303.03.2003

…Bei Einsatz auf deutschen Binnenflügen kommt zwar Artikel 15 Abs. 5 DBA-Deutschland nicht zur Anwendung, doch ergibt sich diesfalls bereits aus Artikel 15 Abs. 1 des Abkommens die ausschließliche Steuerberechtigung Deutschlands. 03. März 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung…

EAS 1900Österreichische Piloten bei Fluggesellschaften in den VAE und in Hongkong
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 34/1-IV/4/0123.07.2001

…Rechtsvoraussetzung ist bei einer fehlenden Besteuerung im Ausland nicht erfüllt. Tritt ein in Österreich ansässiger Pilot in die Dienste einer Fluglinie in Hongkong und unterliegen die Einkünfte auch in Hongkong einer der österreichischen Einkommensteuer vergleichbaren Besteuerung, dann besteht die Möglichkeit, beim Bundesministerium für Finanzen gemäß…

EAS 1717Österreichischer Pilot einer liechtensteinischen Flugchartergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 259/1-IV/4/0005.09.2000

…ansässiger Flugpilot, der für eine in Liechtenstein ansässige Flugchartergesellschaft auf internationalen Flugrouten eingesetzt ist, unterliegt mit den hiefür erhaltenen Bezügen gemäß Art. 15 DBA-Liechtenstein der Besteuerung in Österreich. Nur dann, wenn Bezugsteile auf eine berufliche Tätigkeit entfallen, die auf liechtensteinischem Staatsgebiet ausgeübt wird, wären…

EAS 690Bordpersonal auf gecharterten Luftfahrzeugen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 51/10/1-IV/4/9501.08.1995

Werden in Portugal ansässige Piloten sowie Stewardessen von einem österreichischen Luftfahrtunternehmen als Arbeitnehmer für den internationalen Luftverkehr aufgenommen, unterliegen die hierfür gezahlten Bezüge gemäß Artikel 15 Abs. 3 DBA-Portugal der österreichischen Besteuerung. Denn nach dieser Bestimmung dürfen Vergütungen für unselbständige Arbeit, die an Bord…