…Steuerpflicht, die sich auf den "Verwertungstatbestand" des § 98 Abs. 1 Z 4 EStG 1988 gründet (mit der Frage des Verwertungstatbestandes im Fall von Piloten befasst sich eingehend insb. EAS 2997). Sollte keine steuerlich anzuerkennende Arbeitskräftegestellung vorliegen und die Steuerpflicht des Bordpersonals in Abrede gestellt werden…
…auf Grund dessen er es übernommen hat, für Kunden der deutschen Flugvermittlungsfirma bei Bedarf Pilotendienste zu erbringen, dann wird hierdurch kein Dienstverhältnis im Sinn von § 47 Abs. 1 und 2 EStG begründet. Dies hat zur Folge, dass bei Anwendung des DBA-Deutschland auf österreichischer Seite…
…nur rund 40 Tage auf deutschem Staatsgebiet aufhält und sonst auf internationalen Flügen unterwegs ist, unterliegt gemäß Artikel 9 i.V. mit Artikel 15 Abs. 1 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens, BGBl. Nr. 221/1955, mit seinen Bezügen insoweit der österreichischen Einkommensbesteuerung (und ist korrespondierend in…
…dass bei den in Deutschland beschränkt steuerpflichtigen Piloten für die außerhalb Deutschlands erbrachten Arbeitsleistungen keine Steuerpflicht geltend gemacht werden kann und daher auf Grund der Logbucheintragungen 79% der Bezüge in Deutschland unbesteuert bleiben (siehe auch EAS 2265). Die besondere "subject-to-tax-Klausel" des Artikels…
…steht wegen des in § 98 Abs. 1 Z 4 EStG vorgesehenen Verwertungstatbestandes der inländischen Besteuerung nicht entgegen; denn seine Arbeitsleistungen werden vom österreichischen Luftfahrtunternehmen genauso in Österreich verwertet, wie die vergleichbaren Arbeitsleistungen der vom österreichischen Luftfahrtunternehmen unmittelbar angestellten Piloten. Bundesministerium für Finanzen, 15. Jänner 2007
…Anrechnungsmethode sollte sich daher lediglich auf die für Grenzgänger grundsätzlich relevanten Einkünfte im Sinne des Art. 15 Abs. 1 beziehen, wobei allerdings angesichts der von der Abkommensrevision intendierten Beseitigung des Grenzgängerbegriffs in Kauf genommen werden musste, dass diese Methode auch bei jenen Personen zur Anwendung…
…Pilot erbringt seine Flugleistungen für die italienische Luftlinie gleichsam als "Subunternehmer" des französischen Unternehmens; bei dieser Sachverhaltssituation (keine vertraglichen Leistungsbeziehungen zwischen dem Piloten und der italienischen Fluglinie) stellen die von der italienischen Fluglinie ausgezahlten Vergütungen "Entgelt von dritter Seite" dar und allfällige in Italien erhobene…
…mit den aus Hongkong zufließenden Einkünften der österreichischen Besteuerung, und zwar ungeachtet der Dauer der Inlandsaufenthalte. Unterliegen die Einkünfte auch in Hongkong einer der österreichischen Einkommensteuer vergleichbaren Besteuerung, dann besteht die Möglichkeit, beim Bundesministerium für Finanzen gemäß § 48 BAO eine Entlastung von der hiedurch eintretenden…
…Großbritannien keine ausschließliche. Infolge der österreichischen Ansässigkeit unterliegen die britischen Pilotenbezüge auch der österreichischen Einkommensbesteuerung, wobei die britische Steuer gemäß Artikel 24 Abs. 2 DBA-Großbritannien auf die österreichische Einkommensteuer anzurechnen ist. 11. Oktober 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…EAS 2156) und der Pilot an Bord eines Flugzeugs dieses Luftfahrtunternehmens tätig wird. Denn grundsätzlich ist - wie bei Art. 8 - auf das Unternehmen abzustellen, das die Luftfahrt betreibt. Damit ist der Staat gemeint, der auch die Gewinne des Luftfahrtunternehmens besteuern darf und wo das betreibende…
…wird, von der aus der Pilot für seine Flüge aufgerufen und eingeteilt werden kann. Es handelt sich aber bei diesen Fragen um solche der Sachverhaltsermittlung. Es kann daher in dem auf Rechtsfragen ausgerichteten ministeriellen EAS-Verfahren keine die örtlichen Finanzbehörden bindende Beurteilung abgegeben werden, ob…
…übt seine Arbeit dort aus, wo er sich bei der Arbeitsverrichtung physisch aufhält. Werden daher die Piloten für internationale Flüge eingesetzt, kann durch den Steuerabzug nach § 99 EStG 1988 nicht die Steuerpflicht jener Bezugsteile getilgt werden, die auf die Auslandsflüge entfallen. Bundesministerium für Finanzen, 22…
Verlegt ein Pilot deutscher Staatsangehörigkeit, der bei einer internationalen deutschen Luftfahrtgesellschaft tätig ist, nach Verehelichung mit einer Österreicherin den "Mittelpunkt seiner Lebensinteressen" nach Österreich und wird er hiedurch in Österreich "ansässig", dann richtet sich die Besteuerung seiner Piloteneinkünfte nach jenen Grundsätzen, die bereits in…
…Die Bezüge werden vom österreichischen Arbeitgeber als Entgelt für die vom Piloten ihm gegenüber erbrachte Arbeitsleistung gezahlt. Aus dieser Arbeitsleistung zieht sonach nur die österreichische Fluggesellschaft unmittelbaren Nutzen und die Entgelte kürzen daher folgerichtig auch den steuerpflichtigen Gewinn dieser Fluggesellschaft. Als "Volkswirtschaft" wird herkömmlich die…
…15 Abs. 5 DBA-Deutschland 2000). Ab 1. Jänner 2003 wechselt daher das Besteuerungsrecht bei den in Österreich ansässigen Piloten und Stewardessen nach Maßgabe des Art. 15 Abs. 5 DBA-Deutschland 2000 von Österreich nach Deutschland. Da das DBA-Deutschland keine "subject-to-tax-Klausel…
…als das in Italien ansässige Bordpersonal auf reinen italienischen Inlandsflügen (Anfangs- und Endpunkt des Fluges liegen in Italien) eingesetzt wird, sind die Bezüge in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Keine Freistellungsverpflichtung besteht für den Einsatz des italienischen Bordpersonals auf den österreichischen Inlandsflügen (Artikel 15 Abs…
…Bei Einsatz auf deutschen Binnenflügen kommt zwar Artikel 15 Abs. 5 DBA-Deutschland nicht zur Anwendung, doch ergibt sich diesfalls bereits aus Artikel 15 Abs. 1 des Abkommens die ausschließliche Steuerberechtigung Deutschlands. 03. März 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung…
…Rechtsvoraussetzung ist bei einer fehlenden Besteuerung im Ausland nicht erfüllt. Tritt ein in Österreich ansässiger Pilot in die Dienste einer Fluglinie in Hongkong und unterliegen die Einkünfte auch in Hongkong einer der österreichischen Einkommensteuer vergleichbaren Besteuerung, dann besteht die Möglichkeit, beim Bundesministerium für Finanzen gemäß…
…ansässiger Flugpilot, der für eine in Liechtenstein ansässige Flugchartergesellschaft auf internationalen Flugrouten eingesetzt ist, unterliegt mit den hiefür erhaltenen Bezügen gemäß Art. 15 DBA-Liechtenstein der Besteuerung in Österreich. Nur dann, wenn Bezugsteile auf eine berufliche Tätigkeit entfallen, die auf liechtensteinischem Staatsgebiet ausgeübt wird, wären…
Werden in Portugal ansässige Piloten sowie Stewardessen von einem österreichischen Luftfahrtunternehmen als Arbeitnehmer für den internationalen Luftverkehr aufgenommen, unterliegen die hierfür gezahlten Bezüge gemäß Artikel 15 Abs. 3 DBA-Portugal der österreichischen Besteuerung. Denn nach dieser Bestimmung dürfen Vergütungen für unselbständige Arbeit, die an Bord…