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EAS 2260183-Tage-Klausel und "Tragung der Vergütung von der Betriebstätte"
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 90/1-IV/4/0324.03.2003

…c DBA-Deutschland erfüllt, dass "die Vergütungen ... von einer Betriebstätte ... getragen werden, die der Arbeitgeber im anderen Staat unterhält". Die diesbezügliche Auffassung des deutschen Finanzverantwortlichen des US-Konzerns wird daher geteilt. 24. März 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 3026Tageslohnsteuertabelle bei DBA-steuerfreien Auslandseinsätzen von Steuerausländern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/3269-IV/4/200818.12.2008

…derogiert wird und im gegebenen Fall das österreichische Bohrunternehmen nur deshalb zu einer von § 77 EStG 1988 abweichenden täglichen Lohnsteuerberechnung verpflichtet wird, weil ein Teil der Bezüge in Österreich auf Grund des DBA-Deutschland steuerfrei zu stellen ist.   Bundesministerium für Finanzen, 18. Dezember 2008

EAS 3389Kurzfristige Tätigkeiten im anderen Vertragsstaat im Verhältnis zwischen Zweigniederlassung und Stammhaus
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0276-IV/8/201720.09.2017

Reisen in Österreich ansässige und grundsätzlich für die österreichische Zweigniederlassung einer deutschen AG tätige Dienstnehmer tageweise (nicht mehr als 183 Tage während des Kalenderjahres) in das deutsche Stammhaus, um dort an Schulungen und Workshops teilzunehmen, so lösen auch Aufenthalte in Deutschland von nicht mehr als…

EAS 628Dienstvertrag mit schweizerischem Arbeitgeber und Hauptarbeitsgebiet in den Oststaaten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 30/79/1-IV/4/9524.04.1995

…werden oder nicht. Überschreiten die Dienstreiseaufenthalte in den einzelnen Staaten nicht die jeweils maßgebenden Fristen, dann werden die Klauseln im Allgemeinen wirksam und belassen Österreich in seiner Eigenschaft als Ansässigkeitsstaat das Besteuerungsrecht. 24. April 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 358Arbeitnehmerentsendung nach Österreich und Heimflüge zur Vermögenssicherung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 2163/12/1-IV/4/9317.12.1993

…abgeklärt werden. Hierbei wird insbesondere bei Konzernversetzungen nicht unberücksichtigt bleiben dürfen, in welchem Ausmaß der multinationale Konzern selbst durch Leistung eines Kostenersatzes Heimflüge seiner Arbeitnehmer als üblich und damit unterstützungswürdig ansieht. 17. Dezember 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 2463Personalbeistellung für eine finnische Anlagenerrichtung in Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 369/2-IV/4/0417.05.2004

…geliefert und die Errichtung von einer anderen finnischen Konzerngesellschaft übernommen wird, wobei die Auswahl des Projektleiters ebenfalls von Finnland aus vorgenommen worden ist. Dieses Sachverhaltsbild spricht für eine Personalgestellung für Belange einer Anlagenerrichtung, die jedoch nicht durch ein inländisches, sondern durch ein ausländisches Unternehmen erfolgt…

EAS 2545Entsandte Dienstnehmer-Aufsichtsräte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0306-IV/4/200402.02.2005

…Dienstnehmers als steuerfreie Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (unter Progressionsvorbehalt) behandelt werden können. Auf der Ebene der Körperschaftsbesteuerung würde sich der deutsche Kostenersatz und der daraus finanzierte Lohnaufwand im Ergebnis steuerneutral saldieren. 2. Februar 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 235Kurzfristige Auslandsentsendungen durch deutsche Arbeitgeber
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 2671/2/2-IV/4/9327.02.1993

…können die vom deutschen Arbeitgeber ausbezahlten Bezüge insoweit in Deutschland besteuert werden, als sie auf Beschäftigungszeiten entfallen, die auf deutschem Staatsgebiet verbracht wurden. Für diese Bezugsteile tritt in Österreich gemäß Artikel 9 i.V. mit Art. 15 Abs. 1 DBA-Deutschland Steuerfreiheit (unter Progressionsvorbehalt) ein. …

EAS 906Einkünfteaufteilung bei Auslandsentsendungen von Arbeitskräften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 13/4-IV/4/9603.07.1996

Für die Beurteilung, ob im Fall einer Arbeitskräfteentsendung nach Deutschland, der Bundesrepublik Deutschland Besteuerungsrechte nach Artikel 9 DBA-Deutschland zufallen, ist entscheidend, ob die 183-Tagefrist durch die Entsendung nach Deutschland überschritten worden ist. Die hierbei anzuwendende Zählweise ergibt sich aus AÖFV. Nr. 331/1991…

EAS 1695Inländischer Arbeitnehmer einer schweizerischen Bank mit Kundenbetreuung in Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 731/1-IV/4/0025.07.2000

…Verhältnis zur Schweiz deshalb nicht, weil der Arbeitgeber in der Schweiz ansässig ist und im Verhältnis zu Deutschland nicht, weil aus der Sicht des DBA-Ö/Deutschland ein Drittstaatsarbeitgeber auftritt.   25. Juli 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 998Behandlung des Abflugtages bei Berechnung der 183-Tage-Frist
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftI 1/8-IV/4/9620.01.1997

…in die 183-Tage-Frist einzurechnen. Denn erst ab Überfliegen der Landesgrenze des Einsatzlandes ist "Physische Anwesenheit" in diesem Land gegeben. Angesichts der im OECD-Kommentar getroffenen Regelung bleibt für eine Interpretation auf der Grundlage der Lohnsteuerrichtlinien 1992 kein Raum; die in RZ 51 getroffene…

EAS 1466Bezugsaufteilung bei DBA-Aufteilungserfordernissen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/31-IV/4/9931.05.1999

…einschließlich beispielsweise der Weihnachts- und Urlaubsremunerationen, sowie des 13. und 14. Monatsbezuges) wird sodann nach dem Tagesschlüssel aufgeteilt, wobei dies auch für die mit diesen Bezugsteilen im Zusammenhang stehenden Werbungskosten gilt. 31. Mai 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 2032Dienstnehmer der österreichischen Konzerngesellschaft mit Geschäftsführerfunktion in der tschechischen Betriebstätte einer deutschen Konzerngesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 774/1-IV/4/0213.06.2002

…dem Inlandstagessatz und dem höheren Auslandstagessatz als Werbungskosten abgesetzt werden (Hinweis auf LStR 2002 Rz 313). Weitere Einzelheiten des Besteuerungsfalles müssten bei Bedarf mit dem örtlich zuständigen österreichischen Finanzamt abgesprochen werden. 13. Juni 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 2574Berechnung der ausländischen Durchschnittsteuerbelastung nach der Doppelbesteuerungsverordnung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0120-IV/4/200504.03.2005

…für die Steuerfreistellung in Österreich erforderliche 15%-Grenze der ausländischen Steuerbelastung überschritten ist, dieser ausländische Steuerbetrag in ein Verhältnis zu den nach österreichischem Recht ermittelten Auslands-Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zu setzen. Den Ausgangswert für die Einkünfteermittlung bildet der Bruttojahresbezug (ohne Ansatz der nichtsteuerbaren Taggelder…

EAS 3154Reisetätigkeit eines doppelansässigen Dienstnehmers eines französischen Unternehmens
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1333-IV/4/201026.05.2010

…Auslandsreisen entfallenden Einkünfte von der Besteuerung freistellen muss und dass andererseits korrespondierend dazu für Österreich insoweit die Verpflichtung zur Steuerfreistellung entfällt. Unter solchen Gegebenheiten würde daher eine wesentliche Beteiligung des Dienstnehmers kein anderes Ergebnis zeitigen als sich bei nicht wesentlich beteiligten Dienstnehmern ergibt. Bundesministerium für…

EAS 1252Auslandsentsendungen einer in Deutschland verheirateten Französin durch den inländischen Arbeitgeber
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 248/2-IV/4/9827.04.1998

…Entrichtung der Kommunalsteuer besteht eine im wesentlichen gleiche Rechtslage, nämlich Kommunalsteuerpflicht für die Zeit der Auslandsentsendung (siehe insb. Z. 5.2.2.2 des Durchführungserlasses zum Kommunalsteuergesetz, AÖF Nr. 298/1994). 27. April 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 2812Auslandsentsendung im Übergangszeitpunkt zum neuen DBA-Rumänien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0022-IV/4/200710.01.2007

Wurden zwei Dienstnehmerinnen Mitte 2006 von einer österreichischen Bank für etwa 1 Jahr zur rumänischen Tochtergesellschaft dieser Bank entsandt, wobei die Auslandsentsendungsdauer im Kalenderjahr 2006 (Geltungsbereich des DBA-Rumänien vom 30.9.1976) die zur rumänischen Steuerpflicht führende 183-Tagefrist nicht überschritten hat, wohl aber…

EAS 3109Drittstaatsentsendungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/3359-IV/4/200917.12.2009

…sondern Österreich der Ansässigkeitsstaat sein, dann müssten die auf Drittstaatstätigkeiten entfallenden Bezüge der Besteuerung in Österreich zugeführt werden, weil die mit den Drittstaaten abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen auf Grund der darin enthaltenen "183-Tage-Klauseln" diesen Staaten daran keine Besteuerungsrechte zuteilen. Bundesministerium für Finanzen, 17. Dezember 2009

EAS 1824Österreicher als Dienstnehmer einer luxemburgischen GmbH mit Haupteinsatzgebiet im Ausland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 639/1-IV/4/0102.04.2001

  Übernehmen in Österreich ansässige Personen im Rahmen von Dienstverträgen Vertretertätigkeiten für eine luxemburgische GmbH (die in Österreich über keine Betriebstätte verfügt), und wird diese Tätigkeit überwiegend in verschiedenen europäischen Drittländern und nur etwa zu 5% bis 10% in Österreich ausgeübt, dann unterliegen die Bezüge…

EAS 232Auslandsentsendungen durch deutschen Arbeitgeber
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 2671/2/1-IV/4/9304.02.1993

…können die vom deutschen Arbeitgeber ausbezahlten Bezüge insoweit in Deutschland besteuert werden, als sie auf Beschäftigungszeiten entfallen, die auf deutschem Staatsgebiet verbracht wurden. Für diese Bezugsteile tritt in Österreich gemäß Artikel 9 i.V. mit Art. 15 Abs. 1 DBA-Deutschland Steuerfreiheit (unter Progressionsvorbehalt) ein. …