…EAS 683). Die Beurteilung, welche Rechtsperson im Ausland Empfänger einer Gewinnausschüttung einer österreichischen Kapitalgesellschaft ist, muss daher nach allgemeinem Steuerrecht (sonach außerhalb der Sondervorschrift des § 9 KStG und ohne Anwendungsberechtigung vergleichbarer ausländischer Rechtsvorschriften) erfolgen. Ist daher eine deutsche Kapitalgesellschaft, die nach deutschem Recht Organgesellschaft einer…
Wird die inländische Tochtergesellschaft einer deutschen Muttergesellschaft liquidiert, gibt damit die deutsche Muttergesellschaft ihre Anteile an der österreichischen Tochtergesellschaft auf und erhält als Gegenleistung hiefür den Liquidationserlös (das zur Verteilung gelangende Abwicklungsendvermögen). Aus dieser Sicht gesehen stellt sich die Liquidation als ein Veräußerungsvorgang dar. Diese…
…13.341,18). Die österreichische KESt beträgt daher 22.235,30 Euro (88.941,21*0,25 = 22.235,30) und vermindert sich durch die Anrechnung der deutschen KESt auf 8.894,09 Euro (22.235,30 - 13.341,21). Bundesministerium für Finanzen, 24…
Doppelbesteuerungsabkommen enthalten keine völkerrechtliche Verpflichtung, sondern nur eine völkerrechtliche Berechtigung, freizustellende Auslandseinkünfte bei der Ermittlung des anzuwendenden Steuersatzes in die Steuerbemessungsgrundlage einzubeziehen. Auslandseinkünfte sind daher nur dann für die Progressionsermittlung heranzuziehen, wenn das innerstaatliche Recht sie in die progressiv zu erfassende Besteuerungsgrundlage des zu veranlagenden…
…000.000 steuersatzmindernd in Österreich auswirken kann. Es ist einzuräumen, dass durch diese höchstgerichtlich bestätigte Vorgangsweise die im Geltungsbereich des EStG 1972 noch vorhanden gewesene Progressionsunwirksamkeit von halbsatzbegünstigten Veräußerungsgewinnen (indirekt) verloren geht. 27. Februar 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…000 S erlitten wurde, dann ist 1999 nach der Rechtsprechung des VwGH (VwGH 25.09.2001, 99/14/0217) nicht nur der österreichische Betriebsverlust, sondern auch der deutsche Verlust mit den positiven Inlandseinkünften (rund 50.000 S aus inländischer Liegenschaftsvermietung) auszugleichen. Es tritt damit im…
…EStG i.V. mit § 98 Z. 8 EStG der beschränkten inländischen Steuerpflicht. Ein Kapitalertragsteuerabzug von den an sie überwiesenen Liquidationsraten ist nicht vorgesehen; die steuerliche Erfassung hat im Veranlagungsweg zu erfolgen. 05. Juli 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…den Bürgern des betreffenden Staates gebildet. Unter diesen Umständen ist daher nicht mehr der Frage nachzugehen, ob das Forfaitierungsgeschäft die Auslands(enkel)gesellschaften zu den mit der "Unbedenklichkeitseigenschaft" ausgestatteten Kreditinstituten qualifiziert. 6. Oktober 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  …
…durch das DBA-Frankreich Österreich das Besteuerungsrecht an diesen Liquidationsüberschüssen belassen. Die französische Muttergesellschaft ist daher gemäß § 98 Z. 8 EStG mit den erzielten Einkünften im Veranlagungsweg zur beschränkten Körperschaftsteuerpflicht heranzuziehen. 11. Jänner 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…dann führt der hierbei anfallende Liquidationserlös für die beiden Muttergesellschaften zur Realisierung eines Veräußerungsgewinnes, der gemäß § 98 Z 8 EStG 1988 der österreichischen Körperschaftsbesteuerung unterliegt. Allerdings stehen Artikel 8 DBA-Luxemburg und Artikel 14 Abs. 4 DBA-Niederlande der steuerlichen Erfassung dieses Veräußerungsgewinnes in Österreich…
…Kapitalgesellschaft einer österreichischen gewerblich tätigen Kommanditgesellschaft zu und gehen sie damit in den Betriebstättengewinn der österreichischen Personengesellschaft ein, so steht an diesen Gewinnausschüttungen Österreich das ausschließliche Besteuerungsrecht zu; und zwar auch dann, wenn der Kommanditist dieser KG in Deutschland ansässig ist. Zu beachten ist allerdings…
Auslandseinkünfte sind für Belange der steuerlichen Erfassung in Österreich stets nach österreichischem Steuerrecht zu ermitteln und anzusetzen. Fließen daher einem in Österreich ansässigen Kommanditisten einer deutschen GmbH & Co KG über seine deutschen Personengesellschaftsbetriebstätten im Jahr 2008 deutsche Dividendeneinkünfte in Höhe von 100.000 Euro zu…
Veräußert eine schweizerische Kapitalgesellschaft am 29.12.1995 ihre gesamte Beteiligung an einer österreichischen Tochtergesellschaft und behält sie sich vertraglich den Bezug der Gewinnausschüttung für 1995 vor, dann ist die Frage, ob diese schweizerische Gesellschaft hinsichtlich dieser Gewinnausschüttung zur Kapitalertragsteuerentlastung gemäß dem DBA-Österreich…
…österreichischen Kapitalgesellschaft, dann sind allfällige Verlustanteile, die die deutsche Kapitalgesellschaft aus ihrer Beteiligung an der österreichischen "Kapges. & Still" erleidet nur dann von der Vortragsfähigkeit auf Gewinnanteile späterer Jahre ausgeschlossen, wenn das übrige Einkommen des deutschen stillen Gesellschafters für die Verlustverwertung auf deutscher Seite ausreicht. Hierbei…
…deutschen Staatsbürger gehaltenen inländischen GmbH angefallen sind, behalten daher nach Maßgabe des inländischen Steuerrechts die Vortragsfähigkeit, wenn die GmbH ab 1. Jänner 2002 in eine GmbH & Co KG umgegründet worden ist. 22. Juli 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Deutschland herbeigeführten Verständigung der Zuteilungsregel für unbewegliches Vermögen. In dem geplanten (zur Zeit allerdings nur als paraphiertem Entwurf vorliegenden) Einführungsschreiben zu dem am 24. August 2000 unterzeichneten neuen Abkommen wird an dieser Regelung festgehalten. Es findet sich dort folgende Aussage: "Zinsenertrag, der als funktioneller Nebenertrag…
…Gesellschaftsanteiles vor, sodass die Rentenzahlungen nicht erst ab Überschreiten der maßgebenden Buchwerte, sondern sofort als sonstige Einkünfte steuerpflichtig werden (EStR 2000 Rz 7027). Die Steuerpflicht der außerbetrieblichen Versorgungsrente gründet sich sonach nicht auf die steuerliche Erfassung eines in den deutschen Personengesellschaftsbetriebstätten eingetretenen Wertzuwachses, sondern ausschließlich…
…eine Zuordnung des Vermögensüberganges zu Artikel 3 bzw. 4 des Abkommens (Übergang von unbeweglichem bzw. beweglichem Betriebstättenvermögen) sachgerecht sein; dies mit der Folge, dass das Besteuerungsrecht an diesem Vermögensübergang Deutschland zusteht. 28. Dezember 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Sollte ein solches Einvernehmen nicht herstellbar sein und ein internationaler Besteuerungskonflikt drohen, müsste die Angelegenheit zum Gegenstand eines internationalen Verständigungsverfahrens gemacht werden, das allerdings im Ansässigkeitsstaat des Unternehmens (in Deutschland) einzuleiten wäre. 18. Oktober 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…dass hier das eigenartige Ergebnis eintritt, dass das österreichische Unternehmen insgesamt einen Gewinn von S 1,800.000 erzielt, dafür aber in keinem der beiden Staaten Steuer entrichten muss: | Jahr 1 | Österreich | 2.000.000,00 | | Deutschland | - 2…