…1988 sind "öffentliche Mittel" nicht nur Mittel, die von österreichischen Körperschaften des öffentlichen Rechts gewährt werden, sondern auch solche, die von diesen entsprechenden Körperschaften eines Mitgliedstaates der EU stammen. Da § 3 Nr. 44 dEStG ebenfalls nur für Stipendien gilt, die unmittelbar aus "öffentlichen Mitteln" zur…
Werden an ausländische Gastprofessoren, die in Österreich weder über einen Wohnsitz noch über einen gewöhnlichen Aufenthalt verfügen, Prüfungstaxen für ihre Mitwirkung in Universitäts-Prüfungskommissionen gezahlt, die nach Abschn. 87 Abs. 3 Anhang III, Ziff. 7 der Einkommensteuerrichtlinien 1984 als Funktionsgebühren im Sinn des § 29…
Wird ein im Ausland ansässiger Stipendiat, dem auf Grund eines Vertrages mit einer österreichischen Universität ein Marie-Curie Stipendium zufließt, vorübergehend in Österreich in der Weise tätig, dass er hier unter Inanspruchnahme der Aufsicht und der Hilfestellung der inländischen Universität seine Dissertation vorantreibt und hierbei…
Bietet eine amerikanische Universität in Österreich Studienprogramme an und bedient sie sich hiezu einer österreichischen GmbH, die Interessenten für diese Programme gewinnen soll, wobei sie für jeweils 25 Studenten ein Erfolgshonorar zugewiesen bekommt, so ist nicht auszuschließen, dass diese GmbH als ständiger Vertreter der amerikanischen…
Bei Lehrbeauftragten liegen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit unabhängig vom individuellen zeitlichen Ausmaß des Lehrauftrages vor, wenn die Lehrveranstaltung (Unterrichtsveranstaltung) Teil eines mindestens zweisemestrigen Lehrgangs bzw. Studiums ist (RZ 993 des Lohnsteuerrichtlinien 1999). Hat daher eine in Deutschland ansässige deutsche Staatsbürgerin in einem solchen mindestens zweisemestrigen…
Unterrichten deutsche Gastprofessoren an einer österreichischen Fachhochschule, dann unterliegen die an sie gezahlten Bezüge gemäß § 25 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 dem österreichischen Lohnsteuerabzug. Die Lohnsteuerpflicht besteht auch dann, wenn die deutschen Gastprofessoren im Sinn des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens in Deutschland ansässig sind und…
Deutsche Gastprofessoren, die bei inländischen öffentlichen Bildungseinrichtungen eine Unterrichtstätigkeit auf selbständiger Basis entfalten, unterliegen der inländischen Umsatzbesteuerung. Bis einschließlich 1993 war diese Umsatzsteuer von den Gastprofessoren als Schuldner der Umsatzsteuer nur dann zu entrichten, wenn der inländische Jahresumsatz S 40.000,00 überstieg. Ab 1994…
Übernimmt ein in Großbritannien ansässiger Universitätsprofessor in Österreich eine Lehrtätigkeit, die vom 1. Oktober 1998 bis 30. September 2000 ausgeübt wird, dann unterliegen die hiefür bezogenen Vergütungen auf Grund des EStG nach den Regeln der "unbeschränkten Steuerpflicht" der inländischen Lohnabzugsbesteuerung. Steuerfreistellung auf Grund der "Gastlehrerbestimmung…
In zahlreichen österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen ist vorgesehen (siehe den Gastlehrererlass AÖF Nr. 69/2006), dass ausländische Gastprofessoren, die sich in Österreich für einen Zeitraum von höchstens zwei Jahren vorübergehend aufhalten, um an einer Universität oder einer andern Lehranstalt zu unterrichten oder zu forschen, mit den hierfür…
Nach österreichischem Recht werden post-graduate-Stipendien als Einkommensersatz und damit als steuerpflichtiges Erwerbseinkommen angesehen. Dies gilt auch für Stipendien, die im Rahmen des TMR-Programmes (Training and Mobility of Researchers) der Europäischen Union gewährt werden (Tz 34 und 35 der Lohnsteuerrichtlinien 1999); sie stellen…
Wurde von einer österreichischen Universität ein Gastprofessor aus der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1988 bis 1992 zu einer inländischen Unterrichtstätigkeit verpflichtet und wurde dieser Gastprofessor hiebei nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses, sondern freiberuflich tätig, so steht dem in Deutschland ansässigen Gastprofessor gemäß Artikel 8…
Schließt eine in der Rechtsform einer AG geführte inländische Privatuniversität mit einer deutschen Kapitalgesellschaft einen Vertrag, auf Grund dessen die deutsche Kapitalgesellschaft die Gesamtverantwortung für die Durchführung eines zertifizierten Kurses im Bereich des Gesundheitstourismus übernimmt (Erstellung des Kurskonzeptes, der Lehr- und Lernunterlagen, der Durchführung der…
Erhält ein in Österreich ansässiger Wissenschaftler einen zwei Jahre dauernden Forschungsauftrag an einer US-Universität und wird ihm hiefür ein US-Stipendium gewährt, so unterliegt dieses Stipendium in Österreich der Einkommensbesteuerung; denn die Steuerbefreiung gemäß § 3 Abs. 1 Z. 3 EStG steht nur für aus…
Veranstalten zwei in Deutschland ansässige Personen im Wege ihrer in Deutschland geleiteten GesnbR universitäre Veranstaltungen in Österreich und verpflichten sie hierbei deutsche und in Drittstaaten ansässige Vortragende, dann unterliegen die von Deutschland aus an die Vortragenden überwiesenen Vortragsvergütungen nach österreichischem inländischem Recht (§ 98 Abs. 1…
Wird ein italienischer Wissenschaftler von einer österreichischen Hochschule für die Dauer von höchstens zwei Jahren als Dienstnehmer angestellt, um hier an einem durch Stipendien geförderten Forschungsprojekt mitzuarbeiten, dann kann Artikel 20 des österreichisch-italienischen DBA Doppelbesteuerungsabkommens dazu führen, daß die Vergütungen für dieses Forschungsprojekt in…
…auferlegen (zB Dienstvertrag, freier Dienstvertrag, dienstnehmerähnlicher Werkvertrag). Die Beantwortung der weiteren Frage, ob möglicherweise auf Grund eines Doppelbesteuerungsabkommens die nach inländischem Steuerrecht steuerpflichtigen Stipendien nicht besteuert werden dürfen, hängt in erster Linie davon ab, in welchem Staat der jeweils betroffene Wissenschaftler ansässig ist; denn darnach…
…für im Ausland ansässige Lehrbeauftragte; sie bewirkt damit auf der Ebene des internationalen Steuerrechts - solange sich nicht im Rahmen eines internationalen Verständigungsverfahrens das Erfordernis für eine abweichende Auslegung des jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommens aus seinem Vorschriftenzusammenhang heraus ergibt - eine Zuordnung zu jenen Steuerzuteilungsregeln, die für die Einkünfte…
Erhält ein in Österreich ansässiger Inhaber eines österreichischen Designbüros von einer deutschen Hochschule einen Vertrag über eine "Zwei-Drittel-Gastprofessur", wobei diese Tätigkeit nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses, sondern auf freiberuflicher Basis ausgeübt wird, so unterliegen die hiefür bezogenen Vergütungen der ausschließlichen Besteuerung in Österreich…
Erhält ein in Österreich ansässiger Doktor der Medizin eine etwa ein Jahr dauernde Post-Graduate-Ausbildung in den USA, in deren Rahmen für Arbeiten auf dem Gebiete der Krebsforschung von einem privaten US-amerikanischen Fonds ein monatliches Stipendium von $ 2.300 gewährt wird, dann…
Erhalten in Österreich tätige italienische Gastprofessoren neben ihrer Vergütung von der österreichischen Hochschule Zuschüsse von fördernden Vereinen und aus Landesmitteln, dann liegt "Entgelt von dritter Seite" vor, das gemäß Art. 20 DBA-Italien in gleicher Weise von der inländischen Besteuerung zu entlasten ist, wie die…