…dass der Warenkonsum im Kleinwalsertal sowohl aus deutschen als auch aus österreichischen Bezugsquellen gleichermaßen nur einmal mit (15%) Umsatzsteuer belastet ist. Die Einsetzung von § 48 BAO für eine Steuerbefreiung von der österreichischen Umsatzsteuer für Lieferungen in der gegenteiligen Richtung ist demgegenüber vor allem deshalb nicht…
…des Waren- und Dienstleistungsverkehrs zwischen den österreichischen Gemeinden Mittelberg und Jungholz und der Bundesrepublik Deutschland ist auf umsatzsteuerbare Vorgänge, die nach EU-Beitritt Österreichs, sonach ab 1.1.1995, verwirklicht wurden, unanwendbar geworden. Lieferungen deutscher Unternehmer an Unternehmer des Kleinwalsertales stellen daher innergemeinschaftliche Lieferungen dar…
…wenn der Lieferungsempfänger (z.B. der österreichische Organisator der Aktion) selbst vorsteuerabzugsberechtigt ist und wenn sonach die Umsatzsteuerentlastung im Vorsteuerabzugsweg herbeigeführt werden kann. Ausnahmegenehmigungen nach § 48 BAO können auch dann nicht erlangt werden, wenn bereits nach den Regeln des § 7 UStG eine Steuerfreiheit für Ausfuhrlieferungen…
…gegenüber den Nachfolgestaaten der UdSSR (GUS- bzw. NUS-Staaten). Im Verhältnis zu Benin (Afrika) besteht kein solches Reziprozitätsverhältnis, so dass Hilfslieferungen, die im Auftrag des Bundeskanzleramtes dorthin getätigt werden (sonach Lieferungen, bei denen die Republik Österreich der umsatzsteuerliche "Abnehmer" ist), stets der österreichischen Umsatzsteuerpflicht unterliegen…
…der Hilfsgüterlieferungsverordnung, BGBl. Nr. 787/1992, kann eine Umsatzsteuerentlastung nur in Anspruch genommen werden, wenn die Lieferungen an Körperschaften des öffentlichen Rechts oder an gemeinnützige oder gleichgestellte Einrichtungen erbracht werden. Die Verordnung bezieht sich hiebei nur auf inländische öffentlich-rechtliche bzw. gemeinnützige Einrichtungen. Ist der…
…eine andere deutsche Aktiengesellschaft eingebracht, so ist Österreich gemäß Artikel 7 DBA-Deutschland verpflichtet, diesen Vorgang von der österreichischen Besteuerung freizustellen. Wenn sich in diesem Zusammenhang Artikel 7 des Abkommens in seinem Wortlaut auf "Personen mit Wohnsitz in einem Vertragstaat" bezieht, so werden mit dieser…
…eines inländischen Gutsbetriebes in Deutschland gelegene Liegenschaften im Schenkungsweg auf seine in Deutschland ansässige Tochter, so kann gemäß § 48 BAO eine hiedurch eintretende internationale Doppelbesteuerung durch Steuerfreistellung auf österreichischer Seite vermieden werden. 24. März 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…in der Lage ist, die tatsächliche Steuerleistung des Generalunternehmers und die aliquote Weiterbelastung an alle Subunternehmer einer Überprüfung zu unterziehen. Dies wird aber nur bei in Österreich ansässigen Generalunternehmern möglich sein. Es wäre jedenfalls sachlich nicht gerechtfertigt und daher gesetzlich nicht gedeckt, wenn bei einem…
…die Anwendung des Steuerfreistellungssystems zu erheben. Sofern daher österreichische Unternehmer bei ihren Exportlieferungen an die internationale Organisation alle nach innerstaatlichem Umsatzsteuerrecht vorgeschriebenen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Steuerfreiheit für Ausfuhrlieferungen (ausgenommen das Erfordernis des Vertragsabschlusses mit einem ausländischen Abnehmer) erfüllen, können sie gemäß Abschnitt 16…
…Der Umstand, dass bei dem Umgründungsvorgang die stillen Reserven in Deutschland nach dem deutschen Umwandlungssteuergesetz unbesteuert bleiben, lassen kein österreichisches Besteuerungsrecht daran aufleben, weil das DBA keine "subject-to-tax-Klausel" enthält. Ein Grund für eine Anwendung von Artikel 28 des Abkommens, der unter besonderen…
…Der Umstand, dass bei dem Umgründungsvorgang die stillen Reserven in Österreich unbesteuert bleiben, lassen kein deutsches Besteuerungsrecht daran aufleben, weil das DBA keine "subject-to-tax-Klausel" enthält. Ein Grund für eine Anwendung von Artikel 28 des Abkommens, der unter besonderen Voraussetzungen einen "Switch-over…
…bei diesen beiden Staaten die Reziprozität nur hinsichtlich der Beteiligungsertragsbefreiung für Gewinnausschüttungen inländischer Kapitalgesellschaften abgefragt und von diesen Staaten entsprechend bestätigt wurde, bedeutet nicht, dass in Bezug auf die internationale Schachtelbefreiung die Gleichbehandlung zu verwehren ist (siehe EAS 2404, in der bereits die Befreiung der…
…von der Besteuerung freigestellt werden; das Besteuerungsrecht wird nach dieser Abkommensbestimmung Österreich zugeteilt. Ob Österreich dieses Besteuerungsrecht geltend machen kann, hängt davon ab, ob die Beteiligung zu einem österreichischen Betriebsvermögen zählt oder - falls nicht - ob die Beteiligung die 10% Grenze nach § 31 EStG übersteigt. Der…
…eine in den Niederlanden ansässige operativ tätige Kapitalgesellschaft aus der Veräußerung ihrer Anteile an ihrer österreichischen Tochtergesellschaft erzielt, dürfen gemäß Art. 14 Abs. 4 DBA-Niederlande nur in den Niederlanden besteuert werden und sind folglich in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Als Veräußerung wird hiebei…
…Verletzung der gemeinschaftsrechtlich gewährten "Niederlassungsfreiheit" dar. Es ist wohl richtig, dass nach EStR 2000 Rz 5933 die Zuführung von Wirtschaftsgütern durch eine GmbH in das Betriebsvermögen einer ihr gehörenden inländischen KG wie ein quasi-innerbetrieblicher Vorgang steuerneutral erfolgen kann. Doch verlangt dies wie bei einem…
…nun weiters in diesem Jahr 3 in Österreich ein Gewinn von S 900.000,00 erwirtschaftet wird, dann wird der Vortrag des österreichischen Verlustes aus dem Jahr 2 durch den Umstand nicht beeinträchtigt, dass auch Deutschland einen Verlustvortrag bei seiner Besteuerung gewährt. Es ist einzuräumen…
…anordnet; das österreichische Reziprozitätsverhalten gründet sich auf § 48 BAO und würde - bei entsprechender Häufigkeit der Fälle - im Verordnungsweg angeordnet werden." Diese Bereitschaft zu einer auf § 48 BAO gestützten Steuerfreistellung besteht seitens des BM für Finanzen auch in Bezug auf die Einbringung deutscher Betriebe (bzw. Anteile…
…sie insgesamt nur für einen einzigen Auftraggeber, nämlich den Vertragspartner des österreichischen Tischlers, ausgeführt werden. Voraussetzung für die Steuerfreistellung auf österreichischer Seite ist aber jedenfalls eine nachweisbar korrespondierende Sachbeurteilung in Deutschland. 6. Oktober 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…ob die Subject to tax-Klausel der im Jahr 2023 neu eingefügten Bestimmung des Artikels 23 Absatz 3 DBA-Deutschland, BGBl. III Nr. 182/2002 idF BGBl. III Nr. 12/2024, im Fall einer doppelten Nichtbesteuerung bei der Veräußerung von Immobilien in Deutschland anzuwenden ist…
Übernimmt ein in Österreich ansässiges Unternehmen mit der gewerberechtlichen Konzession Bautischlerei als Subauftragnehmer eines österreichischen Luxus-Liner-Ausstatters Einbauten bzw. die Herstellung von Holzinnenausstattungen in Booten, Schiffen, Jachten, Luxuslinern in verschiedenen deutschen Häfen, dann liegen Bauausführungen bzw. Montagen im Sinn von Artikel 5 Abs. 3…