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EAS 2047KESt-Befreiung zu Gunsten der Europäischen Investitionsbank
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 904/1-IV/4/0229.04.2002

…von jeder direkten Steuer befreit. Gemäß Artikel 22 des Protokolls gelten diese Vorrechte auch für die Europäische Investitionsbank. Der Europäischen Investitionsbank zufließende Kapitalerträge sind daher von der österreichischen Kapitalertragsteuer zu entlasten. 29. April 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 2672Inländische Sparbuchschenkung durch einen Franzosen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0657-IV/4/200518.10.2005

…Bankschließfach befindliches Sparbuch einem in Österreich lebenden Geschenknehmer übertragen, fällt dieser Vorgang nicht unter Artikel 7, sondern unter Artikel 8 des Abkommens, sodass das Abkommen einer schenkungssteuerlichen Erfassung in Frankreich nicht entgegensteht. 18. Oktober 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 2035Deutsche Kapitalertragsteuer löst keine Doppelbesteuerung mit der österreichischen Erbschaftsteuer aus
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 778/1-IV/4/0209.04.2002

…Ertrages einerseits und des Vermögens andererseits gesehen werden. Dass grenzüberschreitende Sachverhalte in Europa einer anderen Gesamtsteuerbelastung ausgesetzt sind wie rein innerstaatliche, wird solange hinzunehmen sein, als es kein harmonisiertes Steuerrecht gibt. 09. April 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 600Erbschaftsteuerabgeltung für in Deutschland lebende Erben
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftD 1052/3/1-IV/4/9516.03.1995

  Endbesteuerte inländische Sparbücher und Anleihen eines Erblassers mit ausschließlichem Wohnsitz in Österreich, die auf einen in Deutschland ansässigen Erben übergehen, unterliegen gemäß Artikel 5 Abs. 1 DBA(Erb)-Deutschland der ausschließlichen Besteuerung in Österreich; diese ist gemäß § 15 Abs. 1 Z 17 ErbStG abgegolten…

EAS 2140Nichtanrechnung der KESt wegen deutscher Verluste in Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/54-IV/4/0205.11.2002

…bei den inländischen Sparzinsen der deutschen Zweitwohnsitzer kein österreichisches Besteuerungsrecht mehr besteht. Ab 2003 ist daher eine allenfalls erhobene österreichische KESt an die in Deutschland ansässigen Bezieher der österreichischen Sparzinsen zurückzuzahlen. 05. November 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 214Diplomatenfreistellung von der Zinsenendbesteuerung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 3325/1/1-IV/4/9204.12.1992

…Durch den vollständigen Wegfall der beschränkten Steuerpflicht für Zinsen wird im Geltungsbereich der neuen Zinsenendbesteuerung und bei Aufrechterhaltung der auf das zitierte VwGH-Erkenntnis gestützten Auslegung für diesen Personenkreis die Verpflichtung zur Entrichtung der KESt entfallen. Der solcherart begünstigte Personenkreis umfasst nicht nur im Diplomatenrang…

EAS 95Kest-freie internationale Finanzinstitutionen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 584/1/1-IV/4/9224.04.1992

…Bank. Ob die "Finnish Export Credit" als begünstigungsfähige internationale Organisation der nordischen Staaten im vorstehenden Sinn anzusehen ist, müsste durch Einsicht in die den Rechtsstatus dieser Einrichtung bestimmenden Gründungsunterlagen geklärt werden. 24. April 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 92Inländischer Liegenschaftsverkauf durch Deutsche mit inländischem Zweitwohnsitz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftR 1893/1/1-IV/4/9210.02.1992

…Abkommen Österreich daran, jene umfassenden Besteuerungsrechte wahrzunehmen, die dem Ansässigkeitsstaat (Deutschland) vorbehalten sind. Daher kann auch das Sparguthaben gemäß Artikel 14 Abs. 2 DBA-D nur in Deutschland der Vermögensbesteuerung unterzogen werden. 10. Februar 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 590KESt-Entlastung für inländische Zweitwohnsitzer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 2302/1/1-IV/4/9516.03.1995

…deutschen Staatsbürger gemäß § 6 der genannten Verordnung die Rückerstattung der Kapitalertragsteuer bei dem für die Steuerveranlagung der Bank zuständigen Finanzamt beantragt werden (Belege über den KESt-Abzug und eine Ansässigkeitsbescheinigung wären beizulegen). 16. März 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 621Deutsche Zinserträge einer österreichischen Privatstiftung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 82/49/1-IV/4/9521.04.1995

Erhält eine in Österreich errichtete Privatstiftung deutsche Zinsenerträge, so ginge die Steuerbefreiung gemäß § 5 Z 11 lit. c KStG 1988 für diese ausländischen Kapitalerträge nur dann verloren, wenn in Deutschland eine Steuerentlastung auf Grund des Doppelbesteuerungsabkommens in Anspruch genommen wird. Werden die Zinsenerträge aber bereits…

EAS 222KESt-Entlastung für völkerrechtlich privilegierte Personen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftR 1968/1/1-IV/4/9211.02.1993

…Durch den vollständigen Wegfall der beschränkten Steuerpflicht für Zinsen wird im Geltungsbereich der neuen Zinsenendbesteuerung und bei Aufrechterhaltung der auf das zitierte VwGH-Erkenntnis gestützten Auslegung für diesen Personenkreis die Verpflichtung zur Entrichtung der KESt entfallen. Der solcherart begünstigte Personenkreis umfasst nicht nur im Diplomatenrang…

EAS 87KESt-pflichtige Bankzinsen an luxemburgische Bankkunden
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 1192/15/1-IV/4/9210.02.1992

…Geldeinlagen bei österreichischen Banken beziehen, sind gemäß Artikel 11 Abs. 1 DBA-Luxemburg in Österreich von der Kapitalertragsteuer zu entlasten. Für die Frage, ob diese Steuerentlastung auf österreichischer Seite durch Freistellung vom Kapitalertragsteuerabzug oder im Wege der Steuerrückerstattung herbeizuführen ist, wird die im Erlass AÖF…

EAS 2207KESt-Entlastung für deutsche Zweitwohnsitzer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 6/1-IV/4/0207.01.2003

…eine vollständige Entlastungsberechtigung (EAS 2066), sodass für diese Zinsen durch das neue DBA keine Änderung der Rechtslage eintritt. Liegt der auszahlenden Bank eine ordnungsgemäß ausgefüllte und von den deutschen Steuerbehörden bestätigte Ansässigkeitsbescheinigung auf dem Vordruck ZS-D1 vor, dann kann die abkommenskonforme Steuerentlastung unmittelbar von…

EAS 2499Erbschaftssteuerliche Behandlung von Geldeinlagen eines Steuerausländers bei einem inländischen Kreditinstitut
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftR 664/4-IV/4/0405.08.2004

…auf Steuerinländer über, mag dieses aus Einlagen bei inländischen oder bei ausländischen Kreditinstituten bestehen, dann unterliegen diese Erbübergänge der österreichischen Erbschaftsbesteuerung, es sei denn, dass sich aus einem Doppelbesteuerungsabkommen eine Freistellungsverpflichtung. 05. August 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 560Keine Vermeidung der deutschen Vermögensteuer durch österreichische Immobilienbesicherung von Kapitalvermögen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 2415/1/1-IV/4/9412.01.1995

…Pfandbriefe (die auch vor der Abkommensrevision stets unter Artikel 11 und nicht unter Artikel 3 des Abkommens fielen) noch durch Anschaffung anderer Werte, die durch österreichischen Grundbesitz besichert sind, vermögensteuerfreies Kapitalvermögen erwerben. 12. Jänner 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 1781Teilweise Steuerbefreiung einer deutschen BVA-Rente löst keine österreichische Steuerpflicht aus
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/3-IV/4/0111.01.2001

…nicht vor, weil beide Staaten auf die deutsche Sozialversicherungspension dieselbe Abkommensbestimmung, nämlich Artikel 10, zur Anwendung bringen. Die deutsche Sozialversicherungspension ist daher in Österreich (unter Progressionsvorbehalt) zur Gänze von der Besteuerung freizustellen. 11. Jänner 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 2774Kapitalertragsteuerabzugspflicht bei Forderungswertpapieren
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0548-IV/4/200609.11.2006

…EStR 2000 Rz 7754). Den Emittenten trifft sonach keine Abzugspflicht, wenn die Auszahlung nicht direkt, sondern über eine in- oder ausländische kuponauszahlende Stelle erfolgt; auch dann nicht, wenn die ausländische kuponauszahlende Stelle nicht zum inländischen Kapitalertragsteuerabzug verpflichtet werden kann. Bundesministerium für Finanzen, 9. November 2006

EAS 2561Freistellung vom KESt-Abzug für Liquiditätserträgnisse einer deutschen Immobilien-KG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0090-IV/4/200502.02.2005

…Liste mit Namen und Anschriften der Kommanditisten zur Verfügung zu stellen und wenn schließlich die den einzelnen Kommanditisten zuzurechnenden Zinsen die Besteuerungsschwelle der beschränkt Steuerpflichtigen von 2.000 Euro nicht überschreitet. 2. Februar 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 597KESt-Pflicht deutscher Zweitwohnsitzer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftN 737/14/1-IV/4/9516.03.1995

…dem deutschen Staatsbürger gemäß § 6 der genannten Verordnung die Rückerstattung der Kapitalertragsteuer bei dem für die Steuerveranlagung der Bank zuständigen Finanzamt beantragt werden (Belege über den KESt-Abzug und eine Ansässigkeitsbescheinigung wären beizulegen). Die auf die inländischen Einlagezinsen entfallende österreichische Kapitalertragsteuer, die nur in Österreich…

EAS 224Bankguthaben einer inländischen Landwirtschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 82/34/1-IV/4/9204.01.1993

…sind daher in Österreich von der Besteuerung freizustellen; und zwar auch dann, wenn deren steuerliche Erfassbarkeit infolge eines österreichischen Zweitwohnsitzes möglich wäre (siehe auch VwGH 27.6.1991, 90/13/0156,0157). 4. Jänner 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: