Verkauft eine vormals in Großbritannien, aber seit 2020 in Österreich ansässige Person im Jahr 2021 zwei in Großbritannien belegene Liegenschaften1, so stellt sich die Frage, ob und, wenn ja, in welchem Ausmaß Österreich ein Besteuerungsrecht am Veräußerungsgewinn zukommt. Die Veräußerung der britischen Liegenschaften unterliegt in…
…jedoch durch Art. 13 Abs. 4 zweiter Satz DBA-Schweiz insoweit eingeschränkt, als eine Aufwertung ("step-up") zu erfolgen hat, sofern die Schweiz eine Wegzugsbesteuerung vornimmt. Sollte es daher in der Schweiz beim Wiederzuzug nach Österreich zu keiner Besteuerung des Wertzuwachses kommen, so wird Österreich…
…dieser fünf Jahre die Ansässigkeit wieder zurück nach Österreich verlagert werden, käme es zu gar keinem Wegzug im Sinne dieser Bestimmung. Diesfalls stünde innerstaatlich auch kein "Step-up" zu. Hinsichtlich der Bemessungsgrundlage für eine allfällige Wegzugsbesteuerung wäre Art. 13 Abs. 7 DBA Kanada zu beachten…