…KFZ im Auftrag von Autohäusern, KFZ-Werkstätten und/oder Kaskoversicherungen usw.) nach der Dellen-Gegendruck-Methode repariert werden sollen, die Frist von 6 Monaten nicht überschritten wird und folglich die Reparaturen ohne Nutzung einer "Betriebstätte" abgewickelt werden. Es wird weiters davon ausgegangen, dass die ausländischen…
…so würde hiedurch nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen ebenfalls keine ausländische DBA-Betriebstätte begründet werden. Mit der Bundesrepublik Deutschland ist in einem Verständigungsverfahren davon ausgegangen worden, dass Einrichtungen, die nicht wenigstens 6 Monate zur Verfügung gestellt werden, im Allgemeinen noch keine DBA-Betriebstätte darstellen…
…Gütern des Unternehmens dienen, keine Betriebstätte. Der bloße Umstand, dass von einem deutschen Unternehmen Ersatzteile, die von seinen Wartungsteams bei Wartungsarbeiten in Österreich benötigt werden, in inländischen Lagerräumen vorrätig gehalten werden, führt daher nicht zum Entstehen einer Betriebstätte im Sinn von Artikel 5 des DBA…
…auch dann eine Betriebstätte dar, wenn sie zwar nicht durchgehend, wohl aber über einen längeren Zeitraume wiederkehrend genutzt werden (Tz 6 und 6.1 des OECD-Kommentars zu Artikel 5 OECD-MA). 7. Juli 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Erhält ein in Österreich ansässiger und im Rennsportbereich tätiger Organisator von Rennfahrern oder deren renninteressierten Familienangehörigen Entgelte für die Ermöglichung einer Teilnahme an ausländischen Motorsportveranstaltungen (Kauf der Rennautos, Kauf von Ersatzteilen, Mechanikerbeistellung, Transport von und zu den Rennstrecken, Bezahlung der Nenngelder an den jeweiligen Rennveranstalter…
…in- und ausländischen Kunden erfolgt von dort; es findet dort vor allem auch die Rücknahme der Gegenstände zur Inspektion und zur Reinigung statt; eine Lagerbuchhaltung wird geführt) so spricht viel dafür, dass hiedurch seitens der deutschen Gesellschaft in Österreich eine Betriebstätte im Sinn des DBA…
…Artikel 23 des Doppelbesteuerungsabkommens in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Fragen zur praktischen Vorgangsweise bei der Einkünfteaufteilung sollten mit dem zuständigen Finanzamt (Fachbereichsleiter für zwischenstaatliches Steuerrecht) besprochen werden. Eine polizeiliche Abmeldung in Österreich während der Auslandseinsätze wäre steuerlich unbeachtlich, da infolge der Beibehaltung des inländischen…
…keine Betriebstätte des Vermieters begründen. Allerdings ist zu beachten, dass ein schweizerisches Unternehmen, das in Österreich eine Produktproduktion und einen Produktvertrieb aufbaut, mit den hiedurch erzielten Gewinnen der österreichischen Besteuerung unterliegt (und von der schweizerischen Besteuerung freizustellen ist). Zu der Frage, ob im konkreten Fall…
…bestehen seitens des BM für Finanzen keine Bedenken. Sollte die französische Firma in Österreich ein Repräsentanzbüro eröffnen, dem gemäß dem DBA-Ö/Frankreich lediglich Hilfsfunktion und damit keine Betriebstätteneigenschaft im Sinn des DBA zuzumessen ist, so wäre dieses Büro dennoch als "Lohnsteuerbetriebstätte" im Sinn von…
…eine verdeckte Gewinnausschüttung an die beiden Gesellschafter, dann steht Artikel 10a des DBA-Deutschland einer steuerlichen Erfassung dieser Gewinnausschüttung in Deutschland entgegen. Allerdings ist Deutschland nicht gehindert, den der deutschen Niederlassung zuzuordnenden Gewinn auf der Grundlage des Fremdvergleiches zu ermitteln. Sollte es daher so sein…
…deutsche Muttergesellschaft gegenüber ihrer österreichischen Tochtergesellschaft oder der Fall einer Arbeitnehmergestellung durch die deutsche Gesellschaft gegenüber der österreichischen Tochtergesellschaft oder ein zweites Dienstverhältnis wird mit der österreichischen Tochtergesellschaft eingegangen. Die unterschiedlichen Auswirkungen zwischen diesen drei Fallgestaltungen sind in dem Aufsatz von Loukota "Arbeitnehmerauslandsentsendungen im Konzernverbund"…
…mitgeführten Ersatzteile und Werkzeuge unmittelbar bei den österreichischen Kunden des deutschen Unternehmens durchführt, dann kann die Frage, ob möglicherweise die Wohnung des Servicetechnikers, in der sich ein Telefon- und Faxanschluß befindet, als Betriebstätte zu werten ist, im ministeriellen EAS-Verfahren nicht mit ausreichender Sicherheit beantwortet…
…in dem der Standort genutzt wird, im Zusammenhang mit allen Nutzungszeiträumen beurteilt werden, wobei dies "mehrere Jahre" umfassen kann ("which may extend over a number of years"). In einem jüngst von der OECD hierzu gegebenen Beispiel (siehe Ziffer 33 des Public Discussion Draft "Interpretation and…
…abzugsfähig, weil eine Wohnsitzverlegung nicht "zumutbar" ist, nicht im ministeriellen EAS-Verfahren beantwortet werden, da hiefür eine nähere Auseinandersetzung mit den Sachverhaltsgegebenheiten erforderlich wäre, die den finanzamtlichen Ermittlungen vorzubehalten ist. So wäre zB festzustellen, ob der Salzburger Betrieb die einzige Einkunftsquelle des Deutschen ist, welcher…
…im Rahmen ihrer Berufsausübung KFZ-Fahrten in Österreich, Deutschland und Dänemark aus, dann unterliegen die von der dänischen Firma gezahlten Arbeitslöhne der österreichischen Besteuerung, die im Wege einer Einkommensteuerveranlagung wahrzunehmen ist. Allerdings ergibt sich aus Artikel 13 Abs. 1 i.V. mit Art. 19 des…
…B. in einem Büro oder in einem büromäßig eingerichteten Arbeitsplatz in der ausländischen Wohnung) erwirtschaftet werden, als auch Arbeitslohneinkünfte aus einer im Ausland ausgeübten Arbeit für einen österreichischen Arbeitgeber. Eine finanzbehördliche Bewilligung für die Steuerfreistellung ist nicht erforderlich; wohl aber die eigenständige Führung des in …
…schweizerischen Gesellschaft besteht. Die Zurverfügungstellung des PKW durch die österreichische Gesellschaft führt sonach zu einem von dritter Seite geleisteten zusätzlichen Entgelt, für das aber der "Dritte" (die österreichische Gesellschaft) nicht zur Lohnsteuerhaftung herangezogen werden kann. Die gewählte Gestaltung hat im Übrigen zur Folge, dass die…
…der Überlassung von Rechten auf bestimmte oder unbestimmte Zeit oder aus der Gestattung der Verwertung von Rechten, insbesondere aus der Einräumung der Werknutzung (Werknutzungsbewilligung, Werknutzungsrecht) im Sinne des Urheberrechtsgesetzes, der Überlassung von gewerblichen Schutzrechten, von gewerblichen Erfahrungen und von Berechtigungen. Beschränkte Steuerpflicht gemäß § 98 Abs…
…so kann darin keine Begründung einer inländischen Betriebstätte gesehen werden, sodass hierdurch keine Gefahr einer Doppelbesteuerung im Verhältnis zu Deutschland eintreten kann. Abgesehen davon, dass die sich aus der deutschen BFH-Judikatur ableitende restriktive Rechtsauffassung zum Betriebstättenbegriff (siehe das in der Anfrage zitierte BFH-Urteil…
…oder fast ausschließlich) Produkte der deutschen Gesellschaft in Österreich vertreibt (siehe in diesem Zusammenhang auch EAS 800). Aber auch im Verhältnis zur Schweiz besteht kein Anlass, Überlegungen in Richtung der Begründung einer Vertreterbetriebstätte für die Schweizer Gesellschaft anzustellen, solange die österreichische Gesellschaft nicht bloß als…