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EAS 1815Steuerliche Behandlung des deutschen ATZ-Aufstockungsbetrages
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/18-IV/4/0106.03.2001

In Deutschland wird durch das Altersteilzeitgesetz vom 23. Juli 1996, deutsches BGBl. I S 1078, zuletzt geändert durch das 2. Gesetz für Fortentwicklung der Altersteilzeit vom 27. Juni 2000, dBGBl. I S. 910, bei älteren Arbeitnehmern ein gleitender Übergang vom Erwerbsleben in die Altersrente gefördert…

EAS 3331Jahressonderzahlungen bei Auslandsentsendungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0546-VI/8/201320.08.2013

Bei der Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen gilt das als "Dreistufenprinzip" bekanntgewordene Anwendungsschema. Darnach ist in einer ersten Stufe der Bestand der Steuerpflicht nach inländischem Steuerrecht (ohne Berücksichtigung von Doppelbesteuerungsabkommen) zu ermitteln. In einer zweiten Stufe ist sodann festzustellen, inwieweit Abkommensrecht die Geltendmachung dieser Steuerpflicht einschränkt. In…

EAS 3099Steuerliche Behandlung des deutschen ATZ-Aufstockungsbetrages
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2826-IV/4/200928.10.2009

Bezüge aus der gesetzlichen Sozialversicherung unterliegen gemäß Art. 18 Abs. 2 DBA-Deutschland der ausschließlichen Besteuerung im Staat der öffentlichen Kasse. Unter EAS 1674 (betr. mit der österreichischen Sozialversicherung rückverrechenbare Entgeltfortzahlungen eines österreichischen Arbeitgebers) wurde diese Abkommensbestimmung im Jahr 2000 so interpretiert, dass sie nicht…