…Betriebstätte" im Sinn des Artikels 5 des DBA-Großbritannien. Denn der Bestand einer Betriebstätte setzt entweder eine dauerhafte örtliche Einrichtung (zB Büro) oder einen ständigen Vertreter mit Abschlussvollmacht voraus. Diese Abschlussvollmacht müsste Verträge über den Unternehmensgegenstand, sonach Verträge über die "Verkaufsgeschäfte" des Unternehmens betreffen (im…
…scheidet dieser Dienstnehmer für die Dauer seiner Entsendung aus der inländischen unbeschränkten Steuerpflicht aus (Aufgabe des inländischen steuerlichen Wohnsitzes), dann endet für diesen Zeitraum die inländische "Ansässigkeit" im Sinn von Artikel 4 DBA-Großbritannien. Eine Anwendbarkeit des österreichisch-britischen Doppelbesteuerungsabkommens wäre diesfalls nur dann zulässig…
…als auch hinsichtlich der erzielten Umsätze der inländischen Besteuerung. Auf Grund der meisten österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen kann der ausländische Vortragende aber eine Entlastung von der Einkommensbesteuerung verlangen (dies gilt allerdings nicht für eine Unterrichtstätigkeit der in Deutschland ansässigen Vortragenden; ferner würde für die in den USA…
…14 des österreichisch-britischen Doppelbesteuerungsabkommens nur dann der inländischen Einkommensbesteuerung, wenn der Heilpädagogin für die Ausübung ihrer Tätigkeit im Inland eine "feste Einrichtung" zur Verfügung steht. Eine solche "feste Einrichtung" kann durch ein dauerhaft (länger als 6 Monate) zur Verfügung gestelltes Arbeitszimmer in einem der…
…Österreich Fortbildungskurse abgehalten, unterliegen diese Tätigkeiten der inländischen Umsatzsteuer in Höhe von 20%; eine Umsatzsteuerbefreiung ist im österreichischen Umsatzsteuerrecht für private Schulen und andere allgemein bildende oder berufsbildende Einrichtungen nur dann vorgesehen, wenn diese eine den öffentlichen Schulen vergleichbare Tätigkeit ausüben. 25. November 1992 Für…
Werden von einer inländischen GesmbH, die ein Spracheninstitut betreibt, in Großbritannien ansässige Lehrer durch Werkvertrag für eine Unterrichtsdauer von 1 bis 2 Jahren engagiert, so steht den britischen Lehrkräften nach Maßgabe des Art. 21 DBA-Großbritannien ein Anrecht auf Entlastung von der österreichischen Einkommensbesteuerung…