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5 Treffer1264 msnur geltende Fassungen
EAS 1564Ausländische Lehrer bei Workshops einer "Bewegungsschule"
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftD 30/1-IV/4/9922.11.1999

  In EAS 702 wurde die Auffassung vertreten, dass der in § 99 Abs. 1 Z. 1 EStG verwendete Begriff "Vortragender" nicht in engem Wortsinn verstanden werden kann, sondern jedenfalls auch die durch Vortrag gestaltete Unterrichtstätigkeit umfasst. Denn Sinn und Zweck der zitierten Gesetzesbestimmung ist eine…

EAS 2496Österreichischer Schitrainer eines schweizerischen Sportverbandes
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 80/1-IV/4/0419.07.2004

Eine dem Artikel 17 OECD-Musterabkommen nachgebildete "Sportlerklausel" findet nach Auffassung des BMF nur auf Sportler Anwendung, die bei Veranstaltungen Wettkämpfe bestreiten, nicht aber auf deren Trainer (EAS 391, EAS 1262). Ist daher ein in Österreich ansässiger Schitrainer als Dienstnehmer eines schweizerischen Sportverbandes tätig, wobei…

EAS 215Deutsche Seminarleiter
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 608/1/1-IV/4/9210.12.1992

Es erscheint durchaus vertretbar, in der Tätigkeit eines selbständig tätigen deutschen Seminarleiters bzw. Trainers bei Seminaren keine vortragende sondern - im Sinn des Erlasses vom 24. Juli 1984, AÖF Nr. 184/1984 - eine unterrichtende Tätigkeit zu erblicken, soferne die deutsche Steuerverwaltung in dem konkreten Besteuerungsfall eine…

EAS 50Deutsche Seminartrainer in Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 588/7/1-IV/4/9129.11.1991

  Es erscheint durchaus vertretbar, in der Tätigkeit eines selbständig tätigen deutschen Seminarleiters bzw. Trainers bei Seminaren für die Entwicklung von Kommunikationsstrategien keine vortragende sondern - im Sinn des Erlasses vom 24. Juli 1984, AÖF Nr. 184/1984 - eine unterrichtende Tätigkeit zu erblicken; dies hat zur…

EAS 1598Beschränkt steuerpflichtiger Sporttrainer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 32/1-IV/4/0007.02.2000

Hat ein inländischer Sportverein einen ausländischen Trainer für die Zeit von Mitte Juli 1998 bis Ende Februar 1999 als Dienstnehmer verpflichtet, wobei allerdings der Inlandsaufenthalt in einem Hotel vorzeitig bereits im Dezember 1998 beendet worden ist, so dass in Österreich nur beschränkte Steuerpflicht eingetreten ist…