…die inländische Liegenschaft in das Sonderbetriebsvermögen der deutschen KG eingebracht und es stellen die Mieteinnahmen gewerbliche Sondervergütungen des inländischen Kommanditisten dar. Eine inländische Liegenschaft, die der Betriebsausübung der KG in Österreich dient, wird für die KG eine inländische Betriebstätte begründen, deren Gewinn im Wege einer…
Hat die ungarische Tochter-GmbH (C-Kft) einer österreichischen BeteiligungsgmbH (S-GmbH) Liegenschaften in Ungarn erworben und darauf Fachmarktzentren errichtet und diese in der Folge durch Abschluss von (verlängerbaren) Generalmietverträgen der ungarischen Zweigniederlassung (Betriebstätte) einer anderen (verbundenen) österreichischen Gesellschaft (S-GmbH & Co KG) zur Nutzung…
…empfiehlt sich in Fällen dieser Art, dass von Unternehmensseite ein Gewinnaufteilungsvorschlag unterbreitet und in der Folge mit dem zuständigen deutschen und österreichischen Finanzamt abgestimmt wird. Sollte sich hiebei ein Besteuerungskonflikt anbahnen, wird naheliegen, eine Problemlösung im Wege eines internationalen Verständigungsverfahrens zu beantragen; dieser Antrag müsste …
…Berlin errichtet und werden die von dieser KG erzielten Einkünfte von der deutschen Steuerverwaltung insgesamt (einschließlich der aus der Anlage von Überschüssen erzielten Zinsen) als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von in Deutschland gelegenem unbeweglichem Vermögen eingestuft und folglich auch im Fall der in Österreich…
Werden von einer deutschen GmbH zwei inländische Betriebsliegenschaften veräußert, die bislang vermietet waren, dann kann der hiebei erzielte Veräußerungsgewinn (mangels inländischer Betriebstätte der deutschen GmbH) nur im Rahmen des Spekulationstatbestandes der Besteuerung unterzogen werden. Sollte die deutsche GmbH die vermieteten Gebäude selbst hergestellt haben, dann…
Halten in Deutschland ansässige Personen im Wege einer deutschen Kommanditgesellschaft eine österreichische Liegenschaft, wobei die deutsche KG nicht als Immobilien-Investmentfonds einzustufen ist, weil sie keine weiteren Liegenschaften besitzt, und ist die Funktion der deutschen KG bloß als vermögensverwaltend einzustufen, dann erzielen die Gesellschafter…
…im Fall von steuerbegünstigten Abschreibungen von Herstellungsaufwand: 15 Jahre) auf Grund des nationalen Steuerrechts die Möglichkeit, die nach Artikel 13 Abs. 1 DBA-Schweiz gegebene Besteuerungsberechtigung auszuschöpfen. Die Schweiz bleibt dessen ungeachtet durch das DBA gebunden, den Veräußerungsvorgang ebenfalls von der Besteuerung freizustellen (legale "Keinmalbesteuerung…
Wird von einer österreichischen KG (mit Gesellschaftern, die in Österreich ansässig sind) um 100 eine Beteiligung an einer nicht börsennotierten israelischen Kapitalgesellschaft erworben, die im Besitz einer israelischen Liegenschaft steht (Buchwert 20), und wird diese Gesellschaft in der Folge liquidiert, wobei der Liquidationserlös im Wesentlichen…
Veräußert ein österreichischer Kommanditist seinen Anteil an einer Land- und Forstwirtschaft betreibenden deutschen KG gegen Übernahme einer privaten Verbindlichkeit und gegen eine Leibrente (Kaufpreisrente) dann wird hierbei - anders als im Parallelfall der EAS 2646 - nicht deutsches Privatvermögen, sondern deutsches Betriebsvermögen veräußert. Die Rentenzahlungen führen daher…
…Ansässigkeitsstaat die abkommensrechtlich vorgesehene Steuerentlastungsmaßnahme (Steuerbefreiung unter Progressionsvorbehalt) zu setzen hat. Diese Steuerbefreiung hat unabhängig davon zu erfolgen, ob Deutschland im Rahmen von Umgründungsvorgängen tatsächlich zur Steuererhebung schreitet oder nicht; denn es kommt nur darauf an, ob Deutschland das Besteuerungsrecht durch das Abkommen belassen wird…
…Bei den abgetretenen Rechten aus den Untermietverträgen handelt es sich zwar um eine Veräußerung von beweglichen Vermögensrechten. Dennoch liegen auch insoweit Einkünfte vor, die vom Begriff der "Einkünfte aus Gewerbebetrieb ... bei dem im Inland unbewegliches Vermögen vorliegt" mitumfasst und damit der beschränkten Steuerpflicht unterworfen sind…
Eine schweizerische Aktiengesellschaft, die an einer österreichischen Kapitalgesellschaft als stiller Gesellschafter beteiligt ist, unterlag bis Ende 1993 mit dieser Beteiligung gemäß § 79 Abs. 1 Z. 7 BewG i.V. mit Artikel 22 Abs. 2 letzter Satz DBA-Schweiz der österreichischen Vermögensbesteuerung. Dies gilt nicht nur…
…gezahlten Zinsen nicht im Wege der Einlagezinsen wieder an sie selbst zurückfließen und daher keinen Betriebsausgabencharakter haben. Sollte dies der Fall sein und nur mehr die der inländischen Bank zufließende Zinsenmarge Betriebsausgabencharakter besitzen, dann erübrigt es sich der Frage nachzugehen, ob die von der Bank…
…wurde bereits in EAS 393 die Auffassung vertreten, dass verbundene Unternehmen im gegebenen Zusammenhang nicht unter den Begriff "Angehöriger" fallen. Bilden daher die unbeweglichen Wirtschaftsgüter nicht die Hauptsache der österreichischen Hotel-AG, ist der Veräußerungsvorgang von der Besteuerung in Österreich freizustellen. Bundesministerium für Finanzen, 19…
…22). Da sich der Begriff des von Artikel 3 des Abkommens umfassten unbeweglichen Vermögens nach dem Recht des Vertragstaates richtet, in dem das Vermögen liegt (Z. 5 des Schlussprotokolls zu Artikel 3), wird nicht angenommen, dass sich im vorliegenden Fall ein Besteuerungskonflikt mit Deutschland ergeben…
…13 Abs. 2 lit. a (iii) DBA Australien nicht etwa mit "überwiegend" (im Sinne von mehr als 50%) gleichzusetzen sein. Somit wird jedenfalls kein österreichisches Besteuerungsrecht gegeben sein, wenn durch den Anteil der Gebäude oder Grundstücke die 50%-Grenze nicht oder nur geringfügig überschritten wird…
…wonach auch die Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung Unternehmereigenschaft iSd UGB begründen kann). Demzufolge hat die Gewinnermittlung für die deutschen betrieblich beteiligten Gesellschafter nach § 5 Abs. 1 EStG 1988 zu erfolgen, sodass auch der Wertzuwachs im Grund und Boden nach Ablauf der Spekulationsfrist…
Hat eine österreichische GmbH, die sich mit Gebäudeerrichtungen und -vermietungen befasst, in Italien eine Liegenschaft erworben, dort ein Gebäude errichtet und dieses in der Folge an Interessenten vermietet, dann steht Italien gemäß Art. 6 DBA-Italien das Recht zu, die Vermietungseinkünfte der Besteuerung zu unterziehen…
…auf österreichischer Seite kein Vorwurf von Rechtsmissbrauch erhoben werden, solange die Sachverhaltsgegebenheiten keine Umgehung österreichischer Steuern erkennen lassen. Denn Österreich verliert das Besteuerungsrecht am Wertzuwachs der tschechischen Liegenschaft nicht durch die gewählte Gestaltung, sondern durch die Zuteilungsregel für unbewegliches Vermögen im DBA-CSSR. Durch die…
…an spanischen Liegenschaften und werden diese Miteigentumsanteile in der Folge veräußert, so steht gemäß Artikel 6 DBA-Spanien das ausschließliche Besteuerungsrecht daran Spanien zu; derartige Gewinne sind sonach in Österreich - gegebenenfalls unter Progressionsvorbehalt - von der Besteuerung freizustellen. Der Umstand, dass die Miteigentumsanteile von einer spanischen…