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5 Treffer1548 msnur geltende Fassungen
EAS 431Pauschalbesteuerung in der Schweiz und österreichischer Ferienwohnsitz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 2223/1/1-IV/4/9421.04.1994

Ein deutscher Staatsbürger, der in der Schweiz den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen unterhält und der dort einer "modifizierten Pauschalbesteuerung" unterliegt, nach der seine Einkünfte aus österreichischen Quellen in die schweizerische Besteuerungsgrundlage einzuschließen sind, erfüllt die in Artikel 4 Abs. 4 DBA-CH geforderte Ansässigkeitsvoraussetzung, so dass…

EAS 315Schweizerisch-österreichischer Doppelwohnsitz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 2447/1-IV/4/9311.10.1993

…des Abkommens. Unterliegt der Steuerpflichtige mit österreichischen Einkünften in der Schweiz nicht den allgemein erhobenen Steuern (z.B. weil ihm eine auch die österreichischen Einkünfte umfassende Steuerpauschalierung gewährt worden ist), so gilt er nicht als in der Schweiz ansässig. Eine so genannte "modifizierte Pauschalbesteuerung", bei…

EAS 1355Schweizerische AHV-Pensionen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 225/2-IV/4/9803.11.1998

…an in Österreich ansässig gewordene Schweizer gezahlt werden, gehören zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit und werden als solche regelmäßig in Anwendung von Artikel 18 des österreichisch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens der inländischen Besteuerung unterzogen (EAS 981); sie sind folglich in der Schweiz von der Besteuerung freizustellen…

EAS 23"Modifizierte Pauschalbesteuerung" in der Schweiz sichert Abkommensberechtigung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4282/2-IV/4/9113.08.1991

  Ein deutscher Staatsbürger, der in der Schweiz den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen unterhält und der dort einer "modifizierten Pauschalbesteuerung" unterliegt, nach der seine Einkünfte aus österreichischen Quellen in die schweizerische Besteuerungsgrundlage einzuschließen sind, erfüllt die in Artikel 4 Abs. 4 DBA-CH geforderte Ansässigkeitsvoraussetzung, so…

EAS 3360Schweizerische Ruhebezüge auf Grund einer 2. überobligatorischen Säule
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0086-VI/8/201505.06.2015

Gemäß Art. 19 Abs. 1 DBA-Schweiz dürfen Ruhegehälter, die ein Vertragsstaat für ihm erbrachte frühere Dienstleistungen oder Arbeitsleistungen auszahlt, in diesem Staat besteuert werden. Dies gilt auch dann, wenn solche Vergütungen von einem Land, von einem Kanton, von einer Gemeinde, einem Gemeindeverband oder einer…