…Allerdings kann der Richtlinienaussage nicht eine derart generalisierende Wirkung zugeschrieben werden, dass sie Rechtswirkungen über den seinerzeitigen Anwendungsbereich hinaus entfalten sollte und undifferenziert auch im Bereich des Ausgabenabzuges anzuwenden ist. Denn andernfalls würde unsere Steuerrechtsordnung zu dem absurden - und daher vom Gesetzgeber nicht gewünschten - Ergebnis…
…Zugrundelegung des seinerzeitigen Kursverhältnisses Euro zu USD von 1:1 bei Überschreitung von Schwankungen +/-20% die österreichische Muttergesellschaft die daraus resultierenden Währungsverluste (bzw. die Währungsgewinne) übernimmt; und zwar durch entsprechende Adaptierung der Warenlieferpreise. Solange eine derartige konzerninterne Abmachung nicht zu fremdunüblichen Gewinnverlagerungen oder Verlustübernahmen führt…