Sind österreichische Anleger als Kommanditisten an einer vermögensverwaltenden deutschen SchifffahrtsgmbH&CoKG beteiligt, die ihrerseits eine Beteiligung an einer operativen deutschen Schifffahrts-GmbH hält, dann unterliegen die Gewinnausschüttungen der Betriebs-GmbH an die deutsche Besitz-KG gemäß Artikel 10 DBA-Deutschland in den Händen der österreichischen…
Übernimmt ein Donauschiffkapitän slowakischer Staatsbürgerschaft mit Doppelwohnsitz in Wien und Pressburg auf Grund eines mit einem bayerischen Schifffahrtsunternehmens abgeschlossenen Werkvertrages die Überstellung von Schiffen von Budapest nach Rotterdam und befindet sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen am Wiener Wohnsitz, so sind gemäß Art. 7 Abs…
Beteiligt sich ein österreichischer Investor an einer deutschen KG, die ein Seeschiff betreibt, dann unterliegen die Gewinnanteile jedenfalls gemäß Artikel 8 Abs. 1 DBA-Deutschland der deutschen Besteuerung, wenn sich der Ort der Geschäftsleitung des Unternehmens in Deutschland befindet. In diesem Fall sind die Gewinnanteile…
Vermietet in steuerlich anzuerkennender Weise eine österreichische GmbH&CO KG, an deren Kapital je zu 50% eine österreichische und eine britische Kapitalgesellschaft beteiligt sind, ein ihr gehörendes unbemanntes Boot (bare-boat-charter) an eine brasilianische Kapitalgesellschaft, fallen die hierfür gezahlten Entgelte insoweit unter die Zuteilungsregel…
Übernimmt ein in Österreich ansässiges Unternehmen mit der gewerberechtlichen Konzession Bautischlerei als Subauftragnehmer eines österreichischen Luxus-Liner-Ausstatters Einbauten bzw. die Herstellung von Holzinnenausstattungen in Booten, Schiffen, Jachten, Luxuslinern in verschiedenen deutschen Häfen, dann liegen Bauausführungen bzw. Montagen im Sinn von Artikel 5 Abs. 3…
Sind in Österreich ansässige Matrosen auf Seeschiffen deutscher Reedereien tätig, steht nach Maßgabe von Artikel 15 Abs. 5 DBA-Deutschland das ausschließliche Besteuerungsrecht an den Arbeitslöhnen Deutschland zu. Denn nach dieser Bestimmung wird das Besteuerungsrecht an Vergütungen für unselbständige Arbeit, die an Bord eines internationalen…
In jenen DBA, die dem OECD-Musterabkommen nachgebildet sind, wird das Besteuerungsrecht an den Löhnen der auf Seeschiffen eingesetzten Seeleute jenem Staat zugeteilt, in dem sich die tatsächliche Geschäftsleitung der Reederei befindet. Im DBA-Norwegen gilt indessen eine Besonderheit, derzufolge bei den im Norwegischen Internationalen…
Übernimmt ein in Österreich ansässiger ausgebildeter Tischler von einer deutschen Firma den Auftrag, sich im norddeutschen Raum an Schiffsbauinnenmontagen dieser Firma zu beteiligen, dann wird in erster Linie vor Ort mit der deutschen Steuerverwaltung zu klären sein, ob man deutscherseits die Einkünfte als gewerblich einstuft…
Auslandsverluste, die bei der Ermittlung der österreichischen Steuerbemessungsgrundlage kürzend angesetzt worden sind, müssen nach der im Rahmen der Steuerreform 2005 geplanten gesetzlichen Regelung des § 2 Abs. 8 EStG nachversteuert werden, sobald sonst der Fall einer Verlustdoppelverwertung eintreten würde. Ist ein österreichischer Abgabepflichtiger an einem deutschen…