Werden von österreichischen Firmen in Österreich ansässige hochqualifizierte Fachkräfte nicht unmittelbar als eigene Dienstnehmer aufgenommen, sondern im Wege eines im Ausland bestehenden Personalleasingunternehmens beschäftigt, dann ist in Fällen dieser Art zunächst zu prüfen, ob einer solchen Gestaltung auch in wirtschaftlicher Betrachtungsweise seitens der österreichischen Finanzverwaltung…
"Unternehmensgewinne" im Sinn von Artikel 7 DBA-Liechtenstein und Einkünfte aus "unselbständiger Arbeit" im Sinn von Artikel 15 DBA-Liechtenstein unterliegen bei in Österreich Ansässigen auch dann der inländischen Besteuerung, wenn die Einkunftsquelle (Betriebstätte bzw. Tätigkeitsort) in Liechtenstein gelegen ist. Werden hingegen Einkünfte aus "selbständiger…
Entsendet eine österreichische Muttergesellschaft einen Dienstnehmer nach Deutschland, damit dieser vor Ort die Wartung von Maschinen übernimmt, die über eine deutsche Tochtergesellschaft vertrieben worden sind, erbringt die österreichische Muttergesellschaft ihrer deutschen Tochtergesellschaft eine konzerninterne Dienstleistung, die fremdverhaltenskonform von der Tochtergesellschaft abzugelten ist (z.B…
Wird ein Mitarbeiter einer österreichischen Kapitalgesellschaft (GM-GmbH) teilweise (mit 1/5 seiner Arbeitszeit) einer österreichischen Enkelgesellschaft (T-GmbH) gegen fremdübliches Entgelt vermietet (Arbeitskräftegestellung) und von dieser ausschließlich auf einer schweizerischen Betriebstätte eingesetzt, dann steht das Besteuerungsrecht an den darauf entfallenden Gehältern gemäß Artikel 15…
Das Vorliegen einer Betriebstätte setzt voraus, dass in den betreffenden Räumlichkeiten die "Tätigkeit eines Unternehmens" ganz oder teilweise ausgeübt wird (Art. 5 Abs. 1 OECD-MA). Eine bloße Vermietung erweist sich als eine bloß passive Unternehmensleistung und nicht als aktive betriebliche Tätigkeit. Daher bilden jene…
Durch Artikel 15 Abs. 3 DBA-Deutschland-2000 sollte die alte Streitfrage zwischen Österreich und Deutschland beigelegt werden, ob es abkommensrechtlich zulässig ist, im Fall einer steuerlich anzuerkennenden Arbeitskräftegestellung den Gestellungsnehmer als Arbeitgeber zu werten. Denn aus österreichischer Sicht darf sich kein Staat - wenn zwischen…
Dem Ergebnis des österreichisch-deutschen Konsultationsverfahrens vom 3. März 2000 (AÖF Nr. 103/2000) liegt die Überlegung zu Grunde, dass einem formal als Arbeitskräfteüberlassungsvertrag bezeichneten Vertrag keine steuerliche Anerkennung zuteil wird, wenn der Arbeitskräfteüberlasser jemanden nur für die Dauer des Einsatzes bei einem deutschen Unternehmen…
Die D-GmbH (Sitz und Ort der Geschäftsleitung in Deutschland), deren Unternehmensgegenstand die Unternehmensberatung (Entwicklung, Vertrieb und Implementierung von IT-Lösungen) ist, gründet zum Aufbau des österreichischen Teilmarkts die Ö-GmbH (Sitz und Ort der Geschäftsleitung in Österreich). Die durch die Ö-GmbH zu erbringenden…
Eine Tschechin, die täglich nach Österreich einpendelt, um hier auf selbständiger Basis Tennistrainerstunden zu geben, und die in diesem Zusammenhang über keine inländische "feste Einrichtung" verfügt, unterliegt mit den aus dieser Tätigkeit zufließenden Einkünften in Österreich gemäß Artikel 14 DBA-CSSR keiner Einkommensbesteuerung. Die "Sportlerklausel…
Übersiedelt die Dienstnehmerin einer österreichischen GmbH aus privaten Gründen nach Deutschland und bleibt ihr Dienstverhältnis in der Form aufrecht, dass es als Telearbeitsverhältnis in Heimarbeit weitergeführt wird, dann wird hierdurch keine Betriebstätte des österreichischen Arbeitgebers in Deutschland begründet (EAS 1763). Soweit die Gehaltsbezüge auf diese…
Wird ein in Österreich ansässiger Dienstnehmer einer österreichischen Gesellschaft als Unternehmensberater in die Schweiz entsandt, dann unterliegen die Dienstnehmerbezüge der schweizerischen Besteuerung, wenn der Dienstnehmer sich in dem betreffenden Jahr länger als 183 Tage in der Schweiz aufhält (Art. 15 Abs. 2 DBA-Schweiz). Hierbei…
Überlässt ein in Österreich ansässiges gewerbliches Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen in Österreich ansässige Arbeitskräfte an ein ebenfalls in Österreich ansässiges Unternehmen, welches das entliehene Personal auf einer Betriebsstätte iSd Art. 5 Abs. 3 DBA Deutschland in Deutschland einsetzt, ist für die Beurteilung der Frage, ob Deutschland hinsichtlich der…
Beauftragt eine deutsche Kapitalgesellschaft einen ihrer in Deutschland ansässigen Dienstnehmer damit, auch die Funktion des Verkaufsleiters und/oder Prokuristen einer schweizerischen und einer österreichischen Tochtergesellschaft zu übernehmen, dann überlässt es die von der österreichischen Rechtsordnung gewährleistete Gestaltungsfreiheit den Beteiligten, für diese Funktionsübernahme eine ihnen geeignet…
Es liegt im Rahmen der Gestaltungsfreiheit, darüber zu entscheiden, mit wem jemand einen Dienstvertrag abschließen möchte. Wenn hiebei die gewählte zivilrechtliche Gestaltung nicht bloß "auf dem Papier" existiert, sondern auch in wirtschaftlicher Hinsicht dementsprechend vollzogen wird, ist sie auch der Besteuerung zugrundezulegen. Bei steuerlicher Nichtanerkennung…
Bietet eine in Großbritannien ansässige Kapitalgesellschaft inländischen Firmen unter Einschaltung einer inländischen Repräsentanz Fachpersonal zu derart geringen Preisen an (S 120,00 pro Stunde), dass hiedurch der Verdacht einer internationalen Steuerumgehung entsteht, dann sind gemäß § 114 BAO im Interesse einer gleichmäßigen steuerlichen Erfassung aller Abgabepflichtigen…
In EAS 324 wurde die Auffassung vertreten, dass die Grenzgängereigenschaft eines in der Schweiz ansässigen Arbeitnehmers eines österreichischen Unternehmens nicht dadurch verloren geht, dass der einzige Arbeitsort des Angestellten in den grenznahen Räumen des österreichischen Unternehmens gelegen ist und der Dienstvertrag lediglich eine Arbeitszeit…
Überlässt ein in Deutschland ansässiges gewerbliches Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen in Deutschland ansässige Arbeitskräfte an eine ebenfalls in Deutschland ansässige Konzerngesellschaft und werden diese Arbeitskräfte als Trainees einer in Österreich ansässigen Gesellschaft desselben Konzerns überlassen, ist für die Beurteilung der Frage, ob grenzüberschreitend eine gewerbliche Arbeitskräfteüberlassung iSd Art…
Wird ein in Österreich ansässiger Managementtrainer von deutschen Unternehmen mittels eines Werkvertrages beauftragt, in Deutschland Managementseminare abzuhalten, dann richtet sich die Frage, ob die hiefür bezogenen Vergütungen in Österreich oder in Deutschland zu versteuern sind, danach, ob diese Tätigkeit als vortragende Tätigkeit oder als unterrichtende…
Der deutsche Bundesfinanzhof hat in seinem Urteil vom 17.12.1997, BStBl II 1999, 13, entschieden, dass ein Beamter seine Tätigkeit nicht "in der Verwaltung" ausübt, wenn er seine Dienste aufgrund einer Dienstleistungsüberlassung tatsächlich in einem privatwirtschaftlich strukturierten Unternehmen erbringt. Auf deutscher Seite werden daher…
Wird ein Mitarbeiter einer deutschen Konzerngesellschaft für 1 Jahr zu einer österreichischen Konzerngesellschaft in der Weise entsandt, dass dies als Fall einer Arbeitnehmergestellung zu werten ist, dann ist es richtig, dass die österreichische Konzerngesellschaft hierfür eine fremdübliche Arbeitsgestellungsvergütung zu leisten hat, die jedenfalls die gesamten…